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Der Ausschuß des Vereins hatte eine Reihe von Säßen aufgestellt, die mit einem auf die Zwischenprüfung in Philosophie bezüglichen Zusaß von der Versamm= lung mit großer Mehrheit angenommen wurden:

1) Die Versammlung stimmt den Hauptgrundsäßen des PrüfungsordnungsEntwurfs zu, nämlich:

a) einheitliche Prüfung unter Beseitigung der Präzeptoratsprüfung;

b) Teilung der gesamten Prüfung in einen ersten, wissenschaftlichen, und einen zweiten, vorzugsweise praktischen Teil;

c) für die wissenschaftliche Prüfung Feststellung der Hauptfächer: klassische Phi= lologie (Griechisch und Lateinisch) mit wissenschaftlicher Abhandlung nach den Bestimmungen des Entwurfs, und Deutsch oder Geschichte oder Französisch.

2) In Beziehung auf die Einzelgestaltung der Prüfung spricht die Versammlung, unter grundsätzlichem Verzicht auf die Durchberatung aller einzelnen Bestim= mungen und Abänderungsvorschläge, folgendes als ihre Ansicht aus:

a) die Prüfung in der Philosophie sollte sich auch auf die Geschichte der Phi-
losophie erstrecken und nach den zwei ersten Semestern abgelegt werden;
b) die Prüfung in der Pädagogik sollte sich auch auf die Geschichte der Pä-
dagogik erstrecken;

c) die für das zweite Examen in Aussicht genommene elementare Ergänzungs-
prüfung in Deutsch und Geschichte ist entbehrlich.

3) In Beziehung auf die vorläufigen Bestimmungen für das „Vorbereitungsjahr" stimmt die Versammlung sowohl der Einrichtung eines solchen überhaupt, als den dafür entworfenen maßvollen Anordnungen zu.

Den Bericht über die von der Regierung entworfene, den Kammern zur Genehmigung zu unterbreitende neue Besoldungsvorlage für die Lehrer an Gelehrtenund Realschulen hatte Prof. Mezger (Tübingen) übernommen. Das Gesamturteil des Ref. geht dahin, daß zwar eine Reihe von Wünschen, die der höhere Lehrerstand als berechtigt ansehe, nicht erfüllt worden sei, vor allem nicht die grundsägliche, von der Landesversammlung der Gymnasiallehrer im Jahre 1894 einstimmig erhobene Forderung, daß die verschiedenen Lehrerklassen nach Rang und Gehalt den ihnen entsprechenden andern Beamten (Expeditoren, Bezirksbeamten, Kollegialräten, Oberräten) gleichgestellt werden" sollten. 1) Doch sei anzuerkennen, daß in mehreren Punkten ein wesentlicher Schritt vorwärts gethan sei. Als Hauptvorzüge der Vorlage wurden folgende hervorgehoben:

1) Anstatt des Stellengehaltssystems ist das System des Vorrüdens im Gehalt nach dem Dienstalter vorgeschlagen. Darnach steigt im allgemeinen der Gehalt in 3jährigen Zwischenräumen um je 200 M. (bei den Kollaboratoren um je 100 M.) bis zu dem nach 24 (von den Landpräceptoren nach 27) Jahren erreichten Marimum.

2) Der Höchstgehalt einer großen Anzahl akademisch gebildeter Lehrer an den Mittel- und Unterklassen der größeren Anstalten, und vor allem der Lehrer an Latein- und Realschulen ist um 3. T. sehr namhafte Beträge erhöht, für die Professoren auf 4700 M., die akademisch vorgebildeten Lehrer der Unterstufe an größeren Anstalten auf 4000 M., die Präceptoren und Reallehrer an Landschulen auf 3900 M., die Kollaboratoren an größeren Anstalten auf 2900 M., an Landschulen auf 2700 M. Alle diese Lehrer erhalten noch einen von den Gemeinden zu tragenden Wohnungsgeldzuschuß, der je nach dem Wohnort) und nach der Dienststufe 100-400 M. beträgt. Die Rektoren werden, abgesehen von dem

1) S. auch Hum. Gymn. VI (1895), S. 98.

2) Die Wohnorte sind in drei Klassen geteilt.

Mindestgrundgehalt von 4400 M., an Gehalt den Professoren gleich behandelt, erhalten aber außerdem eine pensionsberechtigte Funktionszulage von 400 M. an Vollanstalten, von 200 M. an 7- und 8klassigen Schulen, und anstatt des (nicht pensionsberechtigten) Wohnungsgeldzuschusses freie Wohnung oder eine (ebenfalls nicht pensionsberechtigte) entsprechende Wohnungsentschädigung.

Damit ist für etwa 65% der Lehrer eine wesentliche Erhöhung des Marimalgehalts gewährt; da aber der Entwurf möglichste Gleichmäßigkeit in den Gehalten der einzelnen Lehrerklassen erstrebt, konnten die seither bevorzugten Stellen der einzelnen Stufen nur um einen bescheidenen Betrag höher bedacht werden. Für die Professoren wurde sogar der Anfangsgrundgehalt gegen früher um 200 M. (von 3600 auf 3400 M.) heruntergefeßt, und die Zulagen beginnen bei ihnen erst nach 9 Dienstjahren; an den kleineren Anstalten wird ihnen dafür allerdings eine Erhöhung des Maximalgehalts zuteil, an den größeren jedoch bleiben sie stehen, und in Stuttgart (an einer Stelle auch in Heilbronn) erleidet die Mehrzahl eine teilweise erhebliche Verschlechterung. Mit Recht bemerkt hierzu Rektor Dr. Hirzel (Südwestd. Schulbl. 1897, S. 80): „Auch wer der Ansicht ist, daß die starke Bevorzugung der Stuttgarter Anstalten in den bisherigen Gehaltssägen nicht berechtigt ist, wird die richtige Abhilfe nicht darin sehen, daß die wenigen besseren Stellen auf die Stufe der zahlreicheren schlechteren herabgedrückt, sondern darin, daß diese auf das Niveau jener hinaufgehoben werden." Nun soll allerdings diese Verschlechterung durch eine für Stuttgart, Ulm und Heilbronn in Aussicht genommene, von den Gemeinden zu leistende, pensionsberechtigte Ortszulage ausgeglichen oder überwogen werden; aber ihre Gewährung durch die Gemeinden ist keineswegs sicher und giebt zu mancherlei Vedenken Anlaß. Referent schlägt daher vor, unter zweckmäßigerer, von verschiedenen Seiten schon befürworteter Verteilung der Städte in die einzelnen Ortsklassen, den Wohnungsgeldzuschuß beträchtlich zu erhöhen und einen angemessenen Teil desselben (bei freier Wohnung eine entsprechend bemessene Summe) dem pensionsberechtigten Gehalte zuzurechnen, und zwar so, daß der pensionsberechtigte Höchstgehalt für die gleichen Stufen an allen Orten der gleiche sei.

Als wünschenswert bezeichnet Referent ferner, daß die Rektoren 10klassiger Anstalten den Oberräten bezw. Landgerichtsdirektoren mit einem nach 24jähriger Gesamtdienstzeit erreichten Höchstgehalt von 6100 M. gleichgestellt werden und die Rektoren kleinerer Anstalten mit Oberklassen sowie die Professoren wenigstens der drei obersten Klassen (etwa 1/7 aller akademisch gebildeten Lehrer) den Kollegialräten; für die Präzeptoren an kleineren Anstalten beantragt er einen Anfangsgehalt von 2300 M. und damit Erreichung des Maximums in 24 (statt 27) Jahren, und für die Kollaboratoren bei einem Anfangsgehalt von 2000 (statt 2100) M. 8maliges Aufsteigen um je 150 M. nebst Anrechnung eines Teiles des Wohnungsgeldzuschusses. Auch die Stellung der Hilfslehrer, die meist erst Mitte der dreißiger Jahre oder noch später auf feste Anstellung rechnen könnten, bedürfe dringend der Besserung durch Erhöhung des Gehaltes (auf 1800 M., vom 4. Jahre an auf 2000 und vom 7. an auf 2200 M.) und durch Verwandlung einer Anzahl schon längere Zeit durch Hilfslehrer versehener Stellen in definitive. Dagegen mußte die wenig passende Form der durch die Vertreter der Hilfslehrer betriebenen Agitation mit entschiedenen Worten zurückgewiesen werden.

Der Entwurf der Regierung sezt einen Mehraufwand aus Staatsmitteln von etwa 65000 M. im Beharrungszustand an. Der weitere Mehrbetrag, der sich aus den Vorschlägen des Ref. ergiebt, könnte z. T. wenigstens durch eine weitere mäßige Erhöhung des Schulgeldes gedeckt werden, das auch nach dem neuen Entwurf weit hinter den in fast allen andern deutschen Staaten erhobenen Sägen zurück

bleibt, 1) namentlich da in größerem Umfang als seither Nachlaß des Schulgelds für begabte Schüler aus ärmeren Kreisen vorgesehen ist.

Zum Schluß sprach Ref. noch den Wunsch aus, daß die Auszahlung der Gehalte künftig nur aus staatlicher Kasse, nicht z. T. aus Gemeindekassen erfolgen möge.

Eine längere, lebhafte Debatte entspann sich nur über den von Rektor Dr. Hirzel gestellten, schließlich mit geringer Mehrheit angenommenen Antrag, die Versammlung möge ausdrücklich erklären, daß sie die weitere Verfolgung der von ihr für berechtigt erachteten Ansprüche sich vorbehalte, namentlich in der Richtung, daß der Gehalt der Professoren durch Aufsteigen schon nach 3 (statt nach 9) Jahren bis zu 5300 M. sich erhebe.

Zusammengefaßt wurden die Anschauungen und Wünsche der Versammlung in folgenden, vom Ausschuß vorgeschlagenen, zum größeren Teil einstimmig gebilligten Säßen:

1. In der von der königl. Staatsregierung an die Stände gebrachten Gehaltsvorlage für den höheren Lehrerstand begrüßt die Versammlung mit lebhaftem Dank einen erheblichen Fortschritt, sofern dadurch erstmals die gesamten Gehaltsverhältnisse des höheren Lehrerstandes in ein System gebracht, der Grundsay des Vorrückens nach dem Dienstalter in der Hauptsache durchgeführt und dadurch der Mehrzahl der beteiligten Lehrer eine Besserung ihrer Gehaltsverhältnisse zuteil werden soll. Die Versammlung spricht daher den dringenden Wunsch aus, daß die Stände= kammern, wenn sie sich zur Erfüllung weiterer, als berechtigt erscheinender Wünsche nicht entschließen können, dem Entwurf ihre Zustimmung erteilen mögen.

2. Die Versammlung bedauert, daß die von dem höheren Lehrerstand angestrebte Gleichstellung in Rang und Gehalt mit den entsprechenden anderen Beamtenklassen in der Regierungsvorlage weder als grundsäßlicher Anspruch vollständig anerkannt, noch der Sache nach gewährt ist, und behält sich die weitere Verfolgung jener Ansprüche vor, insbesondere in dem Sinn, daß die Professorengehalte durch Aufsteigen schon nach drei (statt nach neun) Jahren bis zu 5300 M. sich erheben.

3. Weil und solange dies nicht der Fall ist, wofür an verschiedenen Stellen die Säße zu erhöhen wären, muß die Versammlung die bestimmte Erwartung aussprechen, daß die von der Regierungsvorlage in Aussicht genommenen örtlichen Zulagen, entsprechend dem Vorschlag der Regierung, einen festen Bestandteil der betreffenden Lehrstellgehalte bilden und so bemessen werden, daß die zahlreichen Lehrstellen, welche durch die Regierungsvorlage (ohne Ortszulage) gegenüber den seitherigen Bezügen, und zwar teilweise erheblich, zurückgesezt würden, zum mindesten auf die Höhe der seitherigen Bezüge gelangen.

4. Die Versammlung spricht wiederholt den Wunsch aus, es möge die Auszahlung der aus staatlichen und Gemeindemitteln fließenden Gehalte an die Lehrer nicht aus verschiedenen Kassen und auch nicht aus einer Gemeindekasse, sondern zusammen aus der betreffenden staatlichen Kasse erfolgen.

Wir hegen den lebhaften Wunsch, daß die Ständekammern dem Entwurf der Regierung, der von den württembergischen Kollegen mit Recht nur als Etappe auf dem Wege des Weiterstrebens betrachtet wird, ohne Abstriche Gesezeskraft verleihen mögen.

Heidelberg.

A. Hilgard.

1) Es hätte in Zukunft ein Gymnasialschüler für den Gjährigen Kurs (Kl. II—X) 440 M. (in Stuttgart 530 M.) zu zahlen, während dafür in Baden 700 M., in Elsaß-Lothringen bis 990 M., in Preußen und Sachsen 1080 M. Schulgeld entrichtet wird.

VII. Jahresversammlung des sächsischen Gymnasiallehrer-Vereins zu Wurzen.1)

Zu der diesjährigen Versammlung, die am 21. April eröffnet wurde, waren über 100 Mitglieder des Vereins erschienen, und alle 17 Gymnasien Sachsens waren dabei vertreten.

Am Nachmittag des genannten Tages sprach in den vereinigten Abteilungen für klassische Philologie, Geschichte und Deutsch Prof. Dr. Steuding-Wurzen über das Thema: „Die Behandlung der deutschen National-Litteratur in der Ober I des Gymnasiums." Der Redner faßte am Schlusse seines Vortrags den Haupt= inhalt desselben in folgenden Sägen zusammen. 1. Zu Anfang des Jahres ist durch eine nach bestimmten Hauptgesichtspunkten angeordnete Wiederholung ohne alles Eingehen auf Einzelheiten eine innere Verbindung mit dem früher Gelernten herzustellen. 2. Der äußere Lebensgang eines Dichters ist nur insoweit darzulegen, als er für seine innere Entwickelung von Bedeutung ist. 3. Was das eingeführte Lehrbuch enthält, ist vor der Besprechung des betreffenden Abschnittes von den Schülern durchzunehmen und von diesen selbst in der Klasse vorzutragen. 4. Über größere und bis dahin der Mehrzahl der Schüler unbekannte Dichtungen ist ebenso vorher von diesen nach verschiedenen Gesichtspunkten zu berichten; überhaupt sind die Schüler bei diesem Unterrichte so viel als nur möglich zur Selbstthätigkeit heranzuziehen. 5. Bei der Schlußbetrachtung ist auf die Beziehung des Dichters zu seinem Werke das Hauptgewicht zu legen. 6. Als Klassenlektüre ist eine Auswahl aus Faust und aus Goethes Lyrik zu empfehlen. Dem Vortrage schloß sich eine längere Debatte an.

"

In der Abteilung für neuere Philologie hielt Dr. Lange-Wurzen einen Vortrag über Beobachtungen und Erfahrungen auf dem Gebiete der Anschauungsmethode im französischen Unterrichte." Auf Grund zweijähriger Erfahrungen, die ihn immer mehr von der Brauchbarkeit der neuen Methode überzeugt haben, schildert der Vortragende, wie er die einzelnen Unterrichtsaufgaben bei dem neuen Verfahren zu lösen versucht hat. Er bezeichnete als das Wichtigste die Vermittelung eines reichen, in sich zusammenhängenden und auch die praktischen Lebensbedürfnisse berücksichtigenden Wortschatzes, der auf dem Wege direkter Aneignung aus den Hölzel'schen Jahreszeitenbildern gewonnen wurde und bei dessen Aneignung zugleich Aussprache, Synonymik und Wortbildungslehre die reichste Förderung erfuhren. Wie sogar aus dem Sprachstoff der Bilder die Hauptregeln der Grammatik abge= leitet und daran erfolgreich geübt wurden, veranschaulichte der Vortragende an ei= nigen Beispielen. Wenn die schriftlichen Leistungen weniger befriedigten, als die mündlichen, so habe das wohl in einem fast ausschließlich mündlichen Unterrichtsbetriebe seinen Grund. Zulegt wies Redner auf die Schwierigkeiten hin, die einem in eine so vorbereitete Klaffe neu eintretenden Schüler erwachsen, und schloß seine Ausführungen mit einem Ausblick auf die Fortsetzung der Anschauungsmethode im 3. Jahreskursus. Nachdem der Vorsitzende dem Vortragenden den Dank der Zuhörer ausgesprochen hatte und in längerer Debatte der Gegenstand noch weiter bei= stimmend erörtert worden war, wurde am Schlusse von der Versammlung der Wunsch ausgesprochen, den gehörten Vortrag gedruckt zu sehen. Im Zimmer dieser Abteilung waren von Prof. Dr. Scheffler aus Dresden Bildwerke und Bücher zur Geschichte der französischen Revolution, sowie von einigen Verlagsbuchhändlern neue Lehrmittel für den fremdsprachlichen Anschauungsunterricht ausgestellt.

1) Während wir über die Dresdener und die Bautzener Versammlung des im Jahre 1890 gegründeten sächsischen Gymnasiallehrervereins wenigstens zumteil nach dem, was wir selbst miterlebt und angehört hatten, berichten konnten (Human. Gymn. 1893 . 51 ff., 1896 . 84 ff.), schöpfen wir diesmal aus einem uns von dem Vorstand freundlichst zugesandten Referat. u.

In der Abteilung für Religionswissenschaft sprach Oberlehrer Eberhard t-Dresden über „Anschauung im Religionsunterrichte." Er vertrat die Ansicht, daß auch im Religionsunterrichte die Anschauung ihr Recht habe und ebenso notwendig sei, wie in anderen Unterrichtsfächern, daß man aber nur solche Anschauungsbilder dabei verwenden könne, die dem großen, idealen Inhalte der biblischen Geschichten entsprächen. Auch will der Redner die Anschauungsbilder den Schülern erst nach der Erzählung und ihrer Besprechung vorgeführt wissen, damit nicht die Phantasiethätigkeit der Schüler eingeschränkt werde. Aus diesem Grunde kann er biblische Ge= schichtsbücher mit Bildern nicht empfehlen. Die Versammlung stimmte mit einigen Einschränkungen den Thesen des Vortragenden bei.

In der Abteilung für Mathematik sprach Prof. Dr. Lehmann-Leipzig über „Mathematisch-pädagogische Seminarien." Redner berührte zunächst den Einfluß moderner Bestrebungen auf die Wissenschaft und die Methodit, schilderte das Gymnasium von einst und jezt und ging dann über auf die praktisch-wissenschaftlichen Seminarien an der Universität Leipzig unter Leitung des Rektors Rich. Richter; er verglich damit das preußische Gymnasialseminar und besprach die Sazungen der Leipziger sprachlich-pädagogischen und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Seminar-Abteilung. In fesselnder, interessanter Weise erörterte er weiter folgende Punkte: Inhalt der Probelektionen, Kritik und Debatten, Wissenschaft und Schulbetrieb des mathematischen, physikalischen, naturkundlichen und geographischen Seminarunterrichts, Besprechungen praktisch-pädagogischen und didaktischen Inhalts.

Donnerstag, den 22. April, fand in der Aula des Gymnasiums von Vormittags 10 Uhr an die Hauptversammlung statt. In dem geschäftlichen Teile derselben wurde der Jahresbericht und der Kassenbericht vorgetragen und einstimmig folgende Resolution gefaßt: „Der Sächsische Gymnasiallehrer-Verein spricht den Herren Rektoren, welche die Interessen der Gymnasiallehrer mit Bezug auf die in der nächsten Landtagssession zu erwartende Neuordnung der Besoldungsverhältnisse mündlich und schriftlich vor dem Königl. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts vertreten haben, hierdurch seinen aufrichtigen, warmen Dank aus und giebt zugleich dem zuversichtlichen Vertrauen Ausdruck, daß die fürsorgende Weisheit des Königl. Ministeriums Mittel und Wege finden wird, die von Jahr zu Jahr schwieriger und drückender gewordene Lage des Standes in durchgreifender, für längere Zeit hinaus wirksamer Form zu verbessern.“

Nun folgte der öffentliche Teil der Versammlung, bei dem Rektor Dr. Kämmel-Leipzig einen Vortrag hielt über das Thema: „Moderne Anforderungen an den Geschichtsunterricht auf höheren Schulen." Der Redner bekämpfte zunächst die Forderung, den Geschichtsunterricht umzukehren, d. h. von der neuen zur alten Zeit rückwärts gehend, die Ereignisse gewissermaßen in umgekehrter Reihenfolge darzustellen, welche Forderung nicht nur erhoben, sondern durch Herstellung entsprechender Lehrbücher wirklich praktisch durchzuführen versucht worden ist. Sodann wendet sich der Vortragende gegen den Anspruch, den Geschichtsunterricht in dem Sinne direkt zu einer Vorbereitung für das Leben machen zu wollen, daß man durch ihn Irrlehren und falsche Anschauungen der Gegenwart unmittelbar zu be= kämpfen suche, und wies das Verfehlte solcher Bestrebungen nach. Auch die Forderung, die aus der vorhergehenden folgt, die Geschichte bis zur allerneuesten Zeit in der Schule zu behandeln, wurde aus guten Gründen abgewiesen und gezeigt, wie richtig es sei, mit dem Jahre 1871 zu schließen. Was endlich die oft erhobene Anforderung einer stärkeren Betonung der Kulturgeschichte betrifft, so zeigte der Vortragende, daß von jedem einsichtsvollen Geschichtslehrer zugleich mit der pos litischen Geschichte sehr viel Kulturgeschichte gelehrt werde, und daß dieser indirekte Weg zur Aneignung des Kulturgeschichtlichen auch der richtige sei. Hauptgegenstand des Geschichtsunterrichtes müßte auf den Schulen immer das Persönliche, müßten

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