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und dann hinzufügen: für solche Fälle hatten die Athener eine Einrichtung u. s. w. In vielen Fällen ist nun eine Vorbereitung wohl möglich, aber ein verständiger Lehrer wird sie nicht anstellen. Wenn z. B. in dem Grimmschen Märchen von den Wichtelmännern erzählt wird, daß ein Schuster, der ohne seine Schuld arm geworden war, durch die Wichtelmänner wieder sein ehrliches Auskommen erhält, was fängt der Lehrer der Serta mit dem ehrlichen Auskommen an? Soll man bei dem Wort auf eine Analyse des Begriffs „Ehre“ eingehen u. s. w.? Die Schüler würden von alledem nichts begreifen, also auch nichts behalten, weil solche Erwägungen über ihren Gesichtskreis hinausgehen. Wenn man keinen Schritt vorwärts thun könnte, ohne für alle neuen Vorstellungen Apperceptionsstüßen zu schaffen, dann müßte der ganze bisherige Lehrstoff völlig umgearbeitet und für jedes Fach müßten neue Lehrbücher verfaßt werden. Ein solches Lehrbuch herzustellen, ist ganz unmöglich. Könnte das aber doch geschehen, dann wäre es sofort zu verbieten. Denn ein an dasselbe angeschlossenes Lehrverfahren würde naturwidrig sein, weil die Natur überall Abwechslung verlangt. Es würde ferner in den na= türlichen Associationsprozeß hemmend eingreifen. Endlich verfehlt ein solches Ver= fahren, das alle Verknüpfung regeln wollte, seinen Zweck, da man alle Verknüpfungen gar nicht regeln kann. Die Person des Lehrers müßte zu diesem Zweck ja mit der des Schülers in Eins verschmolzen sein. Der Lehrer darf nur da in die Vorstellungsbildung der Schüler eingreifen, wo er einigermaßen sicher ist, deren Verlauf nach einer gewissen Seite so weit leiten zu können, daß gewisse nötige Vorstellungen hervorgerufen und in einer für seinen Zweck ausreichenden Weise verknüpft werden. Das ganze Getriebe lenken zu wollen, darf der Lehrer sich nicht vermessen und eben deshalb alle anderen neben der Lehrarbeit ins Bewußtsein des Kindes eintretenden Vorstellungen nur soweit zurückdrängen, als das Eintreten der= selben eine wesentliche Hemmung seiner Thätigkeit verursachen würde. Der Lehrer wird also gut thun, die Herbart'sche Idee nach einem modernen Destillat in der Praris zu verwerten, aber sich wohl hüten, alles und jedes, was sich neu zeigt, nach dieser Zauberformel zu behandeln. Denn neben der durch den Lehrer bewußt hervorgerufenen Aneignung läuft eine große, ja viel größere unbewußte Aneignung von seiten der Zöglinge; und der Lehrer wäre ein Narr, wenn er diese nicht zu seinem Vorteile verwerten wollte. Vielmehr muß man geradezu wünschen, daß dem Knaben auch außerhalb der Vorstellungskreise, die der Lehrer ihm vermitteln kann, noch andere zugeführt werden, damit die Thätigkeit des Lehrers ergänzt werde.

Dieses Ergebnis bringt den Redner auf den Gebrauch der Lehrbücher, mit denen man nicht immer gleich unzufrieden sein solle, wenn sie auch manches enthielten, was vielleicht nicht streng zur Sache zu gehören scheine. Die ganze unterrichtliche Thätigkeit müsse überhaupt der natürlichen Apperception größeren Spielraum gewähren, daher taugten die sich heute hervordrängenden sogenannten SkelettGrammatiken und Leitfäden für die Schüler nichts, da sie die Möglichkeit vielseiti= ger Verknüpfung derselben Vorstellungen nicht zu bieten vermögen.

Daß nicht nur einzelne Vorstellungen, sondern auch größere Vorstellungsmassen ohne ordnungsmäßige Stüßen den Schülern zugeführt werden, gewinnt praktische Bedeutung, wie Redner endlich ausführte, bei der Frage der sogenannten philo= sophischen oder allgemeinen Aufsäge im deutschen Unterricht in den oberen Klassen. Solche Aufgaben müssen gestellt werden, da bis zur Prima hin allge= meine Begriffe wie Ehre, Ruhm, Pflicht ù. s. w. appercipiert sind, über die der Schüler sich einmal aussprechen soll, natürlich ohne Vorbereitung durch den Lehrer. Mögen da auch recht unreife Urteile herauskommen, so sind sie jedenfalls selbstän= dig und gewähren einen bessern Einblick in die Veranlagung und geistige Ausbil= dung eines jungen Menschen, als die nachgebeteten litterargeschichtlichen Arbeiten. Sie erfordern allerdings eine anstrengendere Korrekturarbeit des Lehrers. Solche

Betrachtungen sind aber geradezu eine notwendige Ergänzung der Herbartianischen Methode. Denn da diese nicht zu hindern vermag, daß Vorstellungen wild vom Schüler aufgenommen werden, so muß man sie irgendwo auch einer Revision unterwerfen, wie sie durch solche Auffäße in den oberen Klassen geschehen kann. (Lauter, allgemeiner Beifall.)

Der Vorsitzende sprach auch diesem Redner den allgemeinen Dank der Ver= sammlung aus, und Direktor Jäger gab seiner Freude Ausdruck, daß sich endlich einmal jemand gefunden habe, der dem überkünstlichen Wesen frisch und fröhlich in den Bart greife. Man habe bisher nicht den Mut gehabt, sich und andern einzugestehn, daß die übergewaltige methodische Litteratur schädlich wirken müsse; daher sei es gut, daß einmal offen ausgesprochen worden sei, daß sehr Vieles sich in den Köpfen der Schüler von selbst mache, was der Lehrer nicht kontrolieren fönne. Man solle nicht alles selber machen wollen. Dir. Matthias wünscht, daß das vom Redner Vorgetragene auch Eingang finden möchte in den Seminarien an den höheren Schulen, wo man auch nicht zu viel Methodengerechtigkeit verlangen solle: gründliches Wissen und Liebe zur Sache sei doch das Ausschlaggebende für den Erfolg.

Wegen der durch die Vorträge und ihre Besprechung voll beanspruchten Zeit wurde die Behandlung der von Dr. Cramer (Düsseldorf) über den Unterricht in der deutschen Grammatik aufgestellten Thesen der nächsten Versammlung vorbehalten.

Köln.

Prof. Moldenhauer.

Die diesjährige Landesversammlung des Württembergischen

Gymnasiallehrer-Vereins.

Ungewöhnlich zahlreich fanden sich die Vereinsmitglieder am 15. Mai im Saale des Stadtgartens zu Stuttgart ein. Stand ja doch auf der Tagesordnung die Besprechung zweier für die Gesamtheit der Mittelschullehrer höchst wichtiger Vorlagen: des Entwurfs einer neuen Prüfungsordnung für das huma= nistische Lehramt nebst Bestimmungen über das Vorbereitungsjahr, und die Besoldungsvorlage für die Lehrer an Gelehrten und Realschulen. Beide Vorlagen waren auf die Tagesordnung gesetzt auf Anregung der K. Kultministerial-Abteilung für Gelehrten- und Realschulen, der eine Äußerung der Landesversammlung über diese Entwürfe wünschenswert schien. Das Interesse, das man von maßgebender Seite den Verhandlungen entgegenbrachte, gab sich auch darin kund, daß auf Einladung des Vereins auch S. Erc. der Herr Staatsminister Dr. v. Sarwey, Kultministerialdirektor Dr. v. Bland mit der Mehrzahl der Mitglieder des Oberstudienrats, und der einsichtsvolle Vertreter der Schulinteressen im Abgeordnetenhause, Prälat v. Sandberger, die Versammlung mit ihrer Gegenwart beehrten.

Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten und Worten ehrender Erinnerung, die der Vorsitzende Prof. Hauber (Stuttgart) den im Laufe des lezten Jahres verstorbenen Mitgliedern des Vereins, in erster Linie dem Rektor des Ulmer Gymnasiums Dr. H. Bender, einem wahrhaften Humanisten", widmete, unterzog Rektor Dr. Hirzel (Ulm), der schon vor fast 25 Jahren die erste Anregung zu einer Neuordnung des Prüfungswesens gegeben, die „Grundzüge einer neuen Prüfungsordnung für das humanistische Lehramt“1) einer eingehenden Prüfung und kritischen Würdigung.

1) Die ganze, mit eingehender Begründung versehene Vorlage ist abgedruckt im Neuen Korr. Bl. f. d. Gel. u. Realsch. Württ. 1897, Heft 4; vgl. auch die Mitteilungen von Rektor Dr. Hirzel in Südwestd. Schulbl. 1897, G. 79-83.

Im Großen und Ganzen konnte Ref. die neue Vorlage als wesentlichen Fortschritt in mehrfacher Hinsicht bezeichnen, wenn sie auch in manchen Punkten noch als verbesserungsfähig erscheine. So bedauerte er namentlich, daß man von einer engeren Verbindung der humanistischen und realistischen Vorbildung abgesehen habe 1), der ja allerdings praktische, in der bisherigen Entwicklung des württemb. Schulwesens liegende Schwierigkeiten entgegenstünden; und daß man die „Kollaboratur“ aufrecht erhalten, die allmählich abgeschafft werden solle.

Einen großen, allgemein anerkannten Fortschritt bildet die Schaffung einer einheitlichen Prüfung für das humanistische Lehramt anstatt der bisherigen Sonderung in Präzeptorats- und Professoratsprüfung2), unter Beibehaltung der klassischen Philologie als Grundlage. Daß das Reifezeugnis eines humanistischen Gymnasiums Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist, wird, wohl als selbstverständlich, nicht erwähnt; ebenso, daß die Studienzeit mindestens 7-8 Semester zu betragen habe. Die Probearbeit in lateinischer Sprache aus dem Gebiete der klassischen Philologie (zu der natürlich auch griechische und römische Geschichte zu rechnen) wird mit Recht beibehalten, doch größere wissenschaftliche Selbständigkeit gewährt durch Freigabe des Themas, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Behörde; die Ansprüche an diese Arbeit werden ein wenig herabgemindert, ihre Wertung für das Gesamtergebnis der Prüfung erhöht.3) - Bei der schriftlichen Prüfung in Latein und Griechisch bleiben wohl im wesentlichen die bisherigen An= forderungen: Komposition (Übersegung in die Fremdsprache) und Erposition (Übersehung aus der Fremdsprache) mit Kommentar, wobei für die Interpretation mehr Zeit als seither eingeräumt werden soll. Die mündliche Prüfung in diesen beiden Sprachen ist erweitert: stofflich durch stärkere Betonung der Realien, speziell Aufnahme der Archäologie; zeitlich durch Ausdehnung auf je eine Stunde für beide Sprachen; persönlich durch Beteiligung beider Referenten an der Fragestellung. Genauere Bestimmungen über den zu verlangenden Umfang der Kenntnisse in Litteratur, über die Anforderungen in den einzelnen Fächern und ihre Wertung sind vorbehalten.

Eine zweite wesentliche Neuerung bildet die Freiheit der Wahl eines dritten obligatorischen Hauptfaches neben Latein und Griechisch: Deutsch oder Geschichte oder Französisch. Dies bedeutet eine Entlastung in extensiver, zugleich aber eine Vertiefung in intensiver Richtung, da höhere wissenschaftliche Anforderungen gestellt, nämlich in den beiden Sprachen eingehendere Kenntnis ihrer geschichtlichen Entwicklung und in der Geschichte Bekanntschaft mit den Quellen und den bedeutenderen neueren Bearbeitungen sowie der dazu gehörigen Geographie gefordert werden sollen. Dementsprechend sollen die Vertreter dieser Fächer an der Universität zur Prüfung beigezogen, im übrigen aber die bisherige Zusammensetzung der Prüfungskommission aus Universitätslehrern und praktischen Schulmännern festgehalten werden. In wie weit die Prüfung in diesem dritten Fach eine schrift= liche und eine mündliche ist, geht aus den veröffentlichten Grundzügen nicht hervor. Zu dieser theoretisch-wissenschaftlichen Prüfung, die auf einmal erstanden werden.

1) Für die sog. Realisten, d i. Neusprachler, Mathematiker u. Naturwissenschaftler wird gleichfalls eine neue Prüfungsordnung vorbereitet.

2) Von der ersteren bleiben allerdings nach Ansicht des Ref. noch allerlei Residua. Für Beibehaltung einer gesonderten Präzeptoratsprüfung trat in der Debatte nur eine Stimme ein, mit der Begründung, daß sonst möglicherweise Persönlichkeiten, die sich in dieser Thätigkeit bewähren könnten, vom Schuldienst ferngehalten würden.

3) Der Korreferent Prof. Dr. Teuffel (Tübingen) hielt die ausdrückliche Bemerkung für wünschenswert, daß in dieser Arbeit neue wissenschaftliche Ergebnisse nicht notwendig seien. Durchaus zutreffend wies er darauf hin, daß die Bestimmung „Gekrönte Preisschriften, Doktordissertationen und sonstige Druckschriften können an Stelle der wissenschaftlichen Abhandlung vorgelegt werden" mindestens genauerer Fassung bedürfe.

muß, kommt dies ist die dritte einschneidende Neuerung - eine zweite hinzu, eine mehr praktisch-pädagogische Prüfung, die nach weiterer einjähriger, an einem Gymnasium zu verbringender Vorbereitungszeit (,,Vorbereitungsjahr") abgelegt wird. Mit Ausnahme eines deutschen Auffages über eine allgemeine wissenschaftliche Frage" 1) ist diese zweite Prüfung durchweg mündlich, da es nicht auf eine erschöpfende Darlegung des Wissensstoffs, sondern auf eine hinreichende Bekanntschaft des Kandidaten mit den Hauptfragen" ankomme. Sie erstreckt sich, abgesehen von einer sprachlichen und einer wissenschaftlichen Lehrprobe", in erster Linie auf Philosophie und Pädagogik, lettere mit Anwendung auf Schulfragen und zum Nachweis der Kenntnis der Methodik in den für den Kandidaten in Betracht kommenden Prüfungsfächern“; dazu wird Prüfung in Geschichte der Pädagogik von dem Ref. als wünschenswert bezeichnet. Die Verlegung der Philosophie auf diese zweite Prüfung, und zwar in der Beschränkung auf Logik und Psychologie, fand die Billigung des Ref. nicht. Sie sei in dem Bestreben erfolgt, eine allzustarke Anhäufung des Stoffes für die erste Prüfung zu vermeiden, bringe aber den Nachteil mit sich. daß so das philosophische Universitätsstudium von der Prüfung in Philosophie durch einen zum mindesten einjährigen, in der Regel wohl bedeutend längeren Zwischenraum getrennt sei. Bei der Aufstellung der neuen Prüfungsordnung hatte man erst eine Vorprüfung nach drei Semestern Universitätsstudium in Betracht gezogen. Doch hatte man dann hierauf verzichtet, da außer Philosophie, welche sich in der That in jeder Beziehung zu einer solchen Vorprüfung eignen würde, kein anderes Fach sich fand, welches auf dieser Stufe des Universitätsstudiums einen befriedigenden Abschluß zulassen würde. Diesen Gedanken einer Zwischenprüfung, und zwar nach Ablauf des ersten Studienjahrs, nahm Ref. wieder auf: ihr wies er 1. Philosophie (mit Einschluß der Geschichte der Philosophie)2) und 2. ein weiteres, der freien Wahl des Kandidaten anheimzustellendes Fach zu; dadurch werde auch der Studierende zu seinem eigenen Vorteil zu gründlicher Ausnüßung schon der ersten Semester genötigt. Der erste Teil dieses Vorschlags fand nach lebhafter Erörterung den Beifall der Mehrheit der Versammlung.

Der zweiten Dienstprüfung ist auch das Examen in den für die Kandidaten des humanistischen Lehramts fakultativen Fächern (Mathematik, Physik, Geogra= phie, Französisch für die im ersten Examen hierin nicht geprüften, Englisch und Hebräisch) zugewiesen, das übrigens nach Belieben auch später nachgeholt werden

tann.

Ein fremdartiger Bestandteil wird aber in diese zweite Prüfung hineingebracht durch eine theoretisch-wissenschaftliche obligatorische Ergänzungsprüfung im Deutschen für die, welche im ersten Examen dieses Fach nicht gewählt haben (auch für Geschichte ist entsprechenden Falls eine solche in Aussicht gestellt). Begründet ist sie durch den Wunsch, eine zu weit gehende Beschränkung im Umfang der Befähigung und Verwendbarkeit der einzelnen Kandidaten zu vermeiden, und durch den Grundsay, daß jeder philologische Lehrer auch im Deutschen geprüft sein solle. Hier soll die Befähigung zum Unterricht im Deutschen bis U. II erworben werden, indem nur der Nachweis der Bekanntschaft mit den Hauptwerken der neueren deutschen Litteratur und mit der Kenntnis der neuhochdeutschen Grammatik" verlangt wird. Diese Ergänzungsprüfung wird, in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Versammlung, von dem Ref. wie dem Korr. als entbehrlich abgelehnt, da in ihr nur elementare Kenntnisse nachgewiesen werden sollen, deren Vorhandensein in der Forderung des

"

1) Der Korref. wünschte Beseitigung dieses Aufsages, oder wenigstens (und mit Recht) für ihn ein Thema aus dem Gebiete der Pädagogik.

2) Voraussetzung ist dabei natürlich, daß die Anordnung der Vorlesungen an der Landesuniversität Tübingen den Hörern jedes Jahr sowohl Systematik als Geschichte der Philosophie bietet.

Reisezeugnisses eines humanistischen Gymnasiums eigentlich schon vorausgesezt sei. Von einer, etwa mit Rücksicht auf das Bedürfnis der kleinen Lateinschulen wünschenswert erscheinenden Ergänzungsprüfung in Rechnen, Elementarmathematik, Französisch und Religion sieht der Entwurf selbst ab, da nach neuerer Verfügung hier der Unterricht in den beiden erstgenannten Fächern und in Naturbeschreibung womöglich Reallehrern, Kollaboratoren oder Volksschullehrern, der in Religion den Geistlichen überlassen werden solle, und nötigenfalls dieser Unterricht auch von nicht speziell hierin geprüften, philosophisch-pädagogisch ausgebildeten und in die Methodit des Unterrichts eingeführten Kandidaten befriedigend erteilt werden könne. Wie es freilich mit dem französischen Unterricht an kleinen Anstalten ohne speziellen Fachlehrer zu halten sei, ist nicht ganz klar: denn daß nicht, wie der Entwurf meint, „die Teilnahme an einem Sprachkurs oder ein Aufenthalt im französischen Sprachgebiet genüge, um zum Unterricht im Französischen auf der untern Stufe zu befähigen", wurde in der Debatte mit Recht betont; doch waren andererseits die hier an den Lehrer des Französischen gestellten Forderungen 3. T. wohl etwas zu hoch gegriffen.

Zwischen die erste und zweite Dienstprüfung fällt das Vorbereitungsjahr, das an einem Gymnasium zugebracht wird; es hat die Bestimmung, die wesentlichen Aufgaben des preußischen zweijährigen Vorbereitungskurses, des Seminarjahrs und des Probejahrs, gleichzeitig zu erledigen. Die veröffentlichten Anweisungen über die praktische und theoretische Vorbereitung der Kandidaten oder Praktikanten sind sehr eingehend; doch werden sie ausdrücklich nur als vorläufige bezeichnet; erst aus den gemachten Erfahrungen heraus werde man sichere Grundlagen für diese Neuorganisation entnehmen können.

Demgemäß sprachen die beiden Herrn Referenten sich nur sehr zurückhaltend über diese Bestimmungen aus. Die praktische Vorbereitung besteht im Besuch von Unterrichtsstunden in bestimmter Reihen- und Stufenfolge; dabei Aufklärung über Lehrplan und Lehrziele, über Charakter und Behandlung der Schüler, über Hausfleiß und Hausaufgaben u. a. Daneben eigene Unterrichtsversuche in beschränktem Maße, schriftlich vorbereitet und dann kritisch besprochen durch den Rektor oder ei= nen damit beauftragten Lehrer. Einführung in den Lektionsplan, in die Schulgesehe und Schulordnung und in den Gebrauch der Unterrichtsmittel für die einzelnen Fächer. Die theoretische Anleitung durch den Rektor - für welche außer planmäßigen, an die Praxis angeschlossenen Besprechungen über wichtige pädagogische Fragen auch die Überwachung des Privatstudiums der Kandidaten in älterer und neuerer Pä= dagogik und die Beurteilung darauf bezüglicher schriftlicher Ausarbeitungen in Aussicht genommen sind diese Anleitung dürfte bei gewissenhafter Durchführung, wie der Leiter einer großen Anstalt in der Debatte mit Humor ausführte, für manchen doch eine nur schwer zu bewältigende Mehrbelastung mit sich bringen. 1)

Von den durch den Herrn Korref. hinzugefügten Einzelbemerkungen heben wir noch zwei besonders hervor: das Verlangen, daß auch an die in den Schuldienst übertretenden Theologen, unter Beseitigung der bisher üblichen Dispense, die gleichen Examensanforderungen zu stellen seien, wie an die andern Kandidaten des höheren Schulamts; und den Hinweis darauf, daß in den veröffentlichten Grundzügen der neuen Prüfungsordnung der wünschenswerten Teilnahme an Seminarübungen in den einzelnen Fächern auf der Universität überhaupt keine Erwähnung geschehe.

1) Einen eingehenden Bericht über die Stellung, die die Badische Direktorenkonferenz vom Dezbr. v. 3. zu der Frage eines zweifachen Examens und der praktischen Ausbildung der Lehramtspraktikanten und ihrer Einführung in den Beruf genommen, bieten die Südwestd. Schulbl. 1897, S. 11 ff.

Das humanistische Gymnasium 1897. II.

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