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Zentral-Ausschuß im Juli 1896 zu München einen öffentlichen Kongreß für Volksund Jugendspiele abgehalten, und hier nicht nur wichtige allgemeine und besondere Fragen erörtert, sondern auch den zahlreichen Förderern in Deutschland, wie den Behörden, Städten, Schulen, Vereinen und einzelnen Gönnern Gelegenheit geboten, Anregung zu empfangen und solche zu geben. Auch wurde den Besuchern Seitens der Stadt München ein hochentwickeltes Spielleben ihrer Jugend wie weiterer Volkskreise vorgeführt, worauf der Zentral-Ausschuß mit besonderem Danke zurückblickt.

Endlich aber ist auch das regelmäßig erscheinende Jahrbuch für Volks- und Jugendspiele, herausgegeben von E. von Schenckendorff Görlig und Dr. med. F. A. Schmidt Bonn (VI. Jahrgang 1897, Voigtländer, Leipzig) der äußern Thätigkeit zuzuzählen, da es als der geistige Sammelpunkt der Bewegung, ebenso Anregung für die fachlichen wie für alle weiteren Kreise des deutschen Volkes zu geben vermag. Es bringt in seinem I. Teile eine Reihe von Abhandlungen, die teils eine allgemeine Anregung geben, teils über besondere Vorgänge Bericht erstatten. Im II. Teile wird über nicht weniger als 16 verschiedene Richtungen dieser Bewegung im Jahre 1896 berichtet, besonders in eingehender Weise auch über die wichtige Frage der Spielpläge. Es folgen dann noch die Teile III-V, welche über die Spielkurse, über die Ausbreitung der Jugendspiele an den Volksschulen Preußens und über den Münchner Kongreß berichten. Im Ganzen haben sich außer den Herausgebern 29 Mitarbeiter beteiligt, die größtenteils, wie Wirklicher Rat Weber, Hofrat Dr. Rolfs, Professor Buchner und Reallehrer E. Walther-München, Professor Dr. Koch, Turn-Inspektor Hermann und Dr. Witte-Braunschweig, Freiherr von Fichard-Straßburg i/E., Direktor RaydtLeipzig, Professor F. Wagner-Berlin, Oberlehrer Schnell - Altona, Oberlehrer Wickenhagen - Rendsburg, von Woikowsky-Biedau-Berlin, Dr. Beyer-Leipzig Gohlis u. A. m. zu den ersten Autoritäten auf dem Gebiete dieser Leibesübungen zählen. Von Interesse ist auch die erhebliche Zahl der Städte, die an den ZentralAusschuß Beiträge leisten; die Zahl dieser Städte betrug im Jahre 1896 im Ganzen 224, wozu eine Reihe Vereine und Privatpersonen traten, mit fast 7000 M. Beiträgen. Die staatlichen Behörden, voran das Preußische Kultus-Ministerium, ge= währten ebenfalls etwa 6000 M. Beihülfe. Nach den bisher gefaßten Beschlüssen wird der Zentral-Ausschuß im Herbst in Altona seine diesjährige Versammlung abhalten.

Der neue Lehrplan des Realgymnafiums in Karlsruhe.

Der Unterzeichnete ist mehrfach nach der Organisation des Karlsruher „Reformgymnasiums" gefragt worden. Darauf hat er zunächst zu erwidern, daß diese Bezeichnung, welche den beruhigenden, Bürgschaft leistenden Klang des Namens Gymnasium mit dem Zauber des Wortes Reform verschmilzt, zwar von dem gegenwärtigen Leiter der Anstalt gebraucht, aber von der Behörde abgelehnt ist, und, wie mir scheint, mit Recht: denn der neuerdings projektierten Reformen des Gymnasialunterrichts sind so zahlreiche und so verschiedene, daß die Benennung viel zu unbestimmt ist. So will denn auch der Leiter der vorbildlichen Anstalt, Dir. Reinhardt, von dem Namen nichts wissen, sondern äußerte mir seinen Widerwillen gegen ihn.

Und aus einem andern Grunde sollte, meine ich, auch der Karlsruher Direktor Treutlein an dem Namen keinen Gefallen finden. Er ist der Ansicht, daß

das Deutsche auf den Mittelschulen zu seinem vollen Rechte kommen müsse (welches es allerdings nach der Meinung Anderer in Anstalten mit vernünftigem Betriebe schon besigt). Müßte er da nicht auch eine rein deutsche Benennung seiner Anstalt als das ihr Geziemende ansehen, und müßte er nicht sagen: „Weg Gymnasium mit dem völlig undeutschen y, und weg auch das welsche Reform“? Allerdings, wenn man fragt: welche Benennung denn nun? so ist guter Rat teuer. Der Titel „die neue deutsche Schule" würde ebenfalls an starker Unbestimmtheit leiden und ist außerdem dadurch, daß ihn ein solcher Konfusionarius, wie Hr. Dr. Göring, erfunden und im Gebrauch hat, für Andere zu einem kaum brauchbaren Namen geworden, desgleichen „die höhere deutsche Schule“ durch Benußung Ohlerts. Vielleicht nach Analogie des schwedischen högre almänna läroverk „Allgemeine höhere Schule“, wenn zu der realgymnasialen und der gymnasialen Linie noch eine bis obenhin lateinlose käme. (Bisher nämlich ist dies weder in Frankfurt der Fall, noch bei der Karlsruher Anstalt in Aussicht genommen, während Viele, z. B. P. Cauer, so reden, als ob die Frankfurter Anstalt eine Vereinigung von Gymnasium, Realgymnasium und Oberrealschule wäre.)

Doch lassen wir den Namen und kommen wir zur Sache.

Der Lehrplan der neuen Anstalt wurde Anfang Mai vorigen Jahres von dem Karlsruher Stadtrat mit Motivierung an die Eltern aller der Knaben versandt, die zur Zeit die obersten Klassen der städtischen Vorschulen und der Seminarschulen besuchen, zugleich mit der Anfrage, ob Geneigtheit vorhanden sei, einen Knaben mit Anfang des im September beginnenden Schuljahres in die unterste Klasse (Serta) des zu gründenden „Reformgymnasiums“ eintreten zu lassen. Durch eines der Flugblätter des „Vereins für Schulreform“ (Ortsgruppe Karlsruhe) wurde zugleich der Plan und seine Begründung verbreitet. Wir teilen im Folgenden den Wortlaut mit.

I. Hier bestehen zur Zeit drei Arten von Mittelschulen, nämlich Gymnasium, Realgymnasium und (Ober-)Realschule. Jede dieser drei Schulgattungen hat 9 Jahreskurse und nimmt ihre Schüler i. a. mit 9 bis 10 Jahren in die unterste Klasse auf; die drei Schularten unterscheiden sich aber von einander wesentlich durch die Zahl und Art der Fremdsprachen, welche in ihnen gelehrt und als Bildungsmittel verwendet werden.

Das Gymnasium nämlich lehrt von der untersten Klasse ab durch alle 9 Klassen hindurch Latein und fügt von der 3. Klasse ab Französisch und von der 4. Klasse ab Griechisch zu, kennt aber Englisch nicht als verpflichtenden Lehrgegenstand.

Das Realgymnasium, dessen drei unterste Klassen mit denen des Gymnasiums völlig übereinstimmen, lehrt ebenfalls von der untersten Klasse ab in allen Klassen Latein, fügt ebenfalls von der 3. Klasse ab Französisch, dann von der 4. Klasse ab Englisch zu, kennt aber Griechisch nicht als Lehrgegenstand.

Die Oberrealschule endlich lehrt weder Latein noch Griechisch, sondern von der untersten Klasse ab durch alle Klassen Französisch und von der 4. Klasse ab Englisch.

II. Die große Verschiedenheit der Lehrpläne der drei genannten Schularten hat schwere Mißstände im Gefolge.

Ein erster vielbeklagter Mißstand ist der, daß über die für einen Knaben zu wählende Schulgattung und damit über den Bildungsweg, also meist auch über den Lebensweg schon im 9. Lebensjahre des Jungen entschieden werden muß. Hiermit ist der weitere schwere Mißstand verknüpft, daß, wenn die einmal eingeschlagene Bahn sich als die unrechte erweist, ein Übergang von der einen Schulgattung zur andern fast unmöglich ist oder nur unter schweren Opfern an

Mühe, Zeit und Geld durchgeführt werden kann. Somit ist auf diesem Gebiet eine größere Freiheit der Bewegung dringend wünschenswert.

Ferner schafft die angegebene Art der heutigen Schulgestaltung zwischen den Latein Lernenden einerseits und den Latein nicht Lernenden andererseits, und zwar schon vom 9. Lebensjahre ab, eine unüberbrüdbare Kluft, während doch heute mehr wie je ein starkes Gefühl der Gemeinschaft und der Zusammengehörigkeit der verschiedenen Kreise unseres Volkes erstrebt und erzielt werden müßte.

Indem man ferner, wie bisher üblich, das Erlernen der lateinischen Sprache an den Anfang des fremdsprachigen Unterrichtes segt und das in der Flexion wie in der Syntar leichtere Französisch jenem erst nachfolgen läßt, verstößt man gegen das pädagogische Gebot, das den Stufengang „Vom Leichteren zum Schwereren" fordert. Nicht minder verstößt man so gegen das andere Gebot: „Vom Nahen und Anschaulichen zum Fernerliegenden und zum Abstrakten“ — denn die Dinge und Verhältnisse der Gegenwart und seiner Umgebung sind dem 9jährigen Knaben sicherlich näher und faßbarer als die Zustände von Althellas und Rom. Es muß also die heute übliche Reihenfolge in der Erlernung der beiden Sprachen Latein und Französisch umgekehrt werden.

III. In Erwägung hauptsächlich der vorstehenden Gründe hat man schon seit längerer Zeit und an verschiedenen Orten den Plan einer Reformschule aufgestellt, welche die Mängel des Bestehenden zum Teil beseitigt, zum Teil beträchtlich herabmindert.

Ausgeführt wurde ein solcher Plan erstmals (1878) am Realgymnasium zu Altona, indem dort unter Billigung der preußischen Unterrichtsverwaltung der Anfang des fremdsprachigen Unterrichtes mit Französisch gemacht und der Lateinbeginn in die 4. Klasse zurückgeschoben wurde. Die guten Erfolge solchen Unterrichtsbetriebes, aber auch Erwägungen allgemeinerer Art veranlaßten die städtische Verwaltung zu Frankfurt a. M., in gleicher Weise vorzugehen (1892): nicht bloß an zwei Realgymnasien, sondern auch am städtischen Gymnasium hat man zu Frankfurt den Reformgedanken durchgeführt. Andere Städte wie Hannover, Breslau u. a. find diesem Beispiel gefolgt.

IV. Das Reformgymnasium ist eine aus 9 Jahreskursen bestehende höhere Schule, die sich in drei Stufen aufbaut.

Die unterste Stufe umfaßt die drei ersten Klassen (Serta, Quinta, Quarta). Hier soll mehr als bisher üblich der Unterricht im Deutschen gepflegt werden: von Fremdsprachen wird hier nur eine gelehrt, eine moderne, nämlich das Französische. Daneben kommen die übrigen gebräuchlichen Unterrichtsfächer zur Behandlung. So wird in und mit dieser Unterstufe zugleich ein gemeinsamer Unterbau für die drei Gattungen unserer Mittelschulen geschaffen. Wer ihn durchlaufen hat und hier nicht weiter gehen will, kann unmittelbar zur (Ober-)Realschule übertreten; umgekehrt kann auch, wer Befähigung und Neigung zu Gymnasialstudien hat, am Ende des dritten Schuljahres die (Ober-)Realschule verlassen und kann in das Reformgymnasium übertreten find doch die Lehrpläne der drei unteren Klassen beider Anstalten vollständig übereinstimmend.

Die mittlere Stufe des Reformgymnasiums umfaßt zwei Klassen (Unter- und Obertertia), den 4. und den 5. Jahreskurs. Im vierten (Untertertia) beginnt der Lateinunterricht. Er, wie überhaupt der gesamte Unterricht, ist in dieser wie in der folgenden Klasse (Obertertia) für die künftigen Gymnasiasten und für die künftigen Realgymnasiasten noch durchaus gemeinsam; somit wird im Reformgymnasium zugleich auch ein volle fünf Jahre umfaffender gemeinsamer Unterbau für Gymnasium und Realgymnasium geschaffen.

Mit dem 6. Jahreskurs beginnt die obere Stufe der neuen Anstalt, vier Klassen umfassend (Unter- und Obersekunda, Unter- und Oberprima). Hier, und zwar bei Beginn von Untersekunda, haben sich die Schüler zu entscheiden für den einen oder für den andern Zweig der Schule; denn diese gabelt sich jezt (unter Fortführung des Französischen) durch Aufnahme einerseits des griechischen, andrerseits des englischen Unterrichtes in zwei Zweige, in das Gymnasium (im engeren Sinn) mit Latein und Griechisch, und in das Realgymnasium mit

Latein und Englisch. Natürlich werden auch die anderen üblichen Unterrichtsgegenstände behandelt. Im Gymnasium wird auch künftig für freiwillige Teilnehmer Unterricht im Hebräischen und im Englischen erteilt werden.

Dies sind die Grundzüge für die Gestaltung des hier zu gründenden Reformgymnasiums. V. Als Vorteile, welche aus solcher Gestaltung der neuen Schulart für alle ihre Schüler entspringen, sind leicht die folgenden ersichtlich:

1. Die Entscheidung über die Auswahl einer als passend erachteten Schule wird für alle Knaben hinausgerückt bis zum 13. Lebensjahr; die Entscheidung darüber, ob Gymnasium oder Realgymnasium besucht werden soll, wird sogar bis zum 15. Lebensjahre hinausgeschoben.

2. Ein durch irgend welche Verhältnisse bedingter Übergang von einer Schulart zur anderen ist entweder unmittelbar möglich, oder er ist (im höheren Schulalter) viel leichter möglich als heute, nämlich unter Aufbietung von viel weniger Nacharbeit, Zeit und Geld.

3. Beim Durchlaufen des Unterbaues der Schule kann die Kraft des Schülers erprobt, & kann seine Befähigung zum Betreiben mehr wissenschaftlicher Studien, insbesondere der alten Sprachen, erkannt werden, bevor diese selbst begonnen haben.

4. Ein aus den mittleren Klassen des Reformgymnasiums austretender Schüler besigt die Grundlagen einer Bildung, die nicht blos ein Stückwerk von weiterhin nicht oder wenig benütbaren Anfängen, sondern alsbald verwendbar ist und dienlich für den Eintritt in den niederen und mittleren öffentlichen Dienst sowie in das geschäftliche Leben.

5. An die Bildungsgrundlage, die in den unteren und mittleren Klassen des Reformgymnasiums gewonnen wird, kann nach den verschiedensten Richtungen hin sofort angeschlossen, auf sie kann in Fachschulen unmittelbar weiter gebaut werden, weil die modernen Bildungsinteressen bessere Würdigung finden.

6. Indem das Französische den fremdsprachigen Unterricht beginnt, wird die pädagogische Forderung erfüllt, daß der Unterrichtsgang der geistigen Entwicklung des Kindes entsprechen, d. h. daß das Leichtere dem Schwereren vorangehen soll. Zugleich wird so der höhere Unterricht der Knaben und der der Mädchen gleichartiger gestaltet, und die Beziehung zwischen Schule und Haus wird so vertieft.

7. Indem man das Französische von Anfang an als lebende Sprache behandelt und in Gebrauch nimmt, wird das Interesse des Knaben stark angeregt, und es bleibt ein regeres, weil ihm die fremde Sprache anschaulicher und in innigerer Verbindung mit dem Sachunterricht entgegentritt.

8. Indem zu dem anfänglich nicht abstrakt und in grammatischer Folge gepflegten Fran zösisch, entsprechend dem fortschreitenden Verständnis der Muttersprache, allmählich und stufenmäßig die Einführung in das Verständnis der grammatischen Dinge hinzukommt, wird der in der Mittelstufe beginnende Lateinunterricht passend vorbereitet, und wenn er dann anfängt, so ist der Schüler für die Aufnahme dieses Unterrichtsstoffes reif, die jczige allzu mühsame und gar zu langsame Aufnahme des Lateinischen verschwindet, ein rascheres Voranschreiten und baldiges Einführen in die Lektüre wird ermöglicht.

9. Indem jedesmal bei Beginn einer der drei Fremdsprachen des Reformgymnasiums eben dieser eine beträchtliche wöchentliche Stundenzahl zur Verfügung gestellt wird, wird einer gesunden pädagogischen Forderung genügt. Indem insbesondere das beginnende Englisch im realgymnasialen Zweig der neuen Anstalt mit dem doppelten der bisherigen Stundenzahl einsetzt, können auch die mit der Einjährigenberechtigung abgehenden Untersekundaner noch eine für ihre Zwecke genügende Grundlage des Englischen erwerben.

VI. Durch die stärkere Betonung des deutschen Unterrichtes und durch die Hervorhebung des französischen kennzeichnet sich das Reformgymnasium als eine mehr auf moderner Grundlage beruhende Bildungsanstalt, und es kommt damit und mit der zeitlichen Aufeinanderfolge seiner sprachlichen Bildungsmittel den Wünschen und dringenden Bedürfnissen der heutigen Zeit entgegen. Durch den Betrieb aber der alten Sprachen erkennt es die Notwendigkeit einer Verknüpfung des Neuen mit dem Alten und die einer gründlichen geschichtlichen und literarischen Bildung an.

Die Lehrziele der gesamten Anstalt find dieselben, wie sie durch die allgemeinen für die Gymnasien und Realgymnasien bestehenden Lehrpläne festgelegt sind.

find.

Das jährliche Schulgeld beträgt 60 Mark.

Besondere Erwähnung bedürfen noch zwei Punkte, da sie seitens der Eltern wohl zu beachten

Erstens ist dies die Thatsache, daß zur Zeit noch wenige Reformgymnasien bestehen; deshalb werden Schüler, die während der Schulzeit ihren Wohnsitz wechseln, Schwierigkeiten finden beim übertritt in Schulen anderer Orte, die in der sonst üblichen Weise eingerichtet sind.

Zweitens muß darauf hingewiesen werden, daß der Unterricht des zu gründenden Reformgymnasiums die Geistes- und Willenskräfte seiner Schüler nicht minder in Anspruch nehmen wird, als dies die bestehenden Schulen thun. Es würden sich also diejenigen Eltern sehr irren, die etwa meinen, wegen der größeren Leichtigkeit des fremdsprachigen Anfangsunterrichtes und wegen der besseren Anpassung des Lehrgangs an die natürliche Entwicklung des jugendlichen Geistes werde im Reformgymnasium das Weiterkommen unbefähigter Kinder leichter sein: ohne ausreichende Gaben und gutes Streben wird auch hier kaum ein Schüler zum erwünschten Ziele gelangen.

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Entschließen sich aber Eltern und, wie wir hoffen, in genügender Anzahl ihre Söhne der neuen Anstalt zuzuführen, so dürfen sie das Vertrauen haben, daß diese durch den Unterricht und die erziehende Einwirkung der Schule zu einer schönen Bildung des Geistes und des Herzens gelangen werden. Jedenfalls wird aber die Richtung des jugendlichen Geistes auf das Ideale, die jetzt schon die Aufgabe und die Arbeit nicht nur einer einzelnen Schulart ist, auch das Reformgymnasium stets erstreben, ihr wird es mit allen Kräften dienen.

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