Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Выпуск 1Regierung, 1863 |
Другие издания - Просмотреть все
Часто встречающиеся слова и выражения
abgeändert oder erläutert absolute Stimmenmehrheit Abstimmung schreiten Anhörung des Bericht Anträgen und Gegenständen Anzahl der Abgeordneten ausnahmsweise die Stimme Bes richt Beschlüsse oder Mittheilungen Beschlüssen die absolute Bestimmungen dieser Geschäftsordnung betheiligten Privatpersonen geschieht bezieht 4 fl Diskussion des ganzen dreis maligen Abstimmung Drittheilen der gefeßlichen eigene Deputation entweder sogleich Erklärun erstatters sogleich Fällen nach Anhörung Form von Schreiben Form von Vorstellungen Fürst von Liechtenstein ganzen Vorschlages gefeßlichen Anzahl geführten Fälle gen oder Gesuche genden und außerordentlichen genehmigter Fassung entwe geschieht durch Protokollsauszüge Gesetzgebung abgeändert gibt ausnahmsweise gültigen Beschlüssen Hauptpunkte überzugehen Johann Fürst Karl von Hausen kürzeren oder minder Landesherrliche Resolutionen Landesverweser Landtag werden stets Landtagsmitglieder beziehen maligen Abstimmung beibehalten minder wichtigen Anträgen Mittheilung der Beschlüsse Mittheilungen der Regierung Präsident bezieht Protokoll aufgenommen Regierung enthalten Resolutionen und Beschlüsse Sekretäre 3 fl Sigung zur Abstimmung sogleich nach genehmigter sogleich zur Diskussion Tritt Stimmengleichheit Versammlung kann beschließen Vollständigkeit ins Protokoll Vorstehende Bestimmungen wesenden Mitgliedern erfordert