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wir in unserem Bericht über die Verhandlungen der bayerischen Abgeordneten einen Auszug gegeben haben.

Uebrigens sind in dem folgenden Nachtrag 13 bayerische Gymnasien, die in der ausgegebenen Liste noch nicht zu finden sind, vertreten, aber meist in der Weise, daß auf Verlangen der Unterzeichner die Beschränkung ihrer Zustimmung auf die I. Resolution zum Ausdruck gebracht ist.

Daß es wegen der zweiten Resolution auch zumteil recht schwer hielt, Württembergische Gymnasiallehrer zur Unterzeichnung der Braunschweiger Erklärung zu bewegen, hat Rektor Dr. Karl Hirzel in seinem Bericht über die Ulmer Schulmännerversammlung vom 9. Juni v. J. mitgeteilt: auch bei ihm selbst hätten starke Bedenken gewaltet und seien nur im Hinblick auf den Zusat „vom Standpunkt des Gymnasialvereins“ überwunden worden. So können wir uns denn nicht wundern, daß vom Karlsgymnasium in Stuttgart nur zwei Unterschriften einliefen, und von dem zweiten großen Gymnasium der Hauptstadt (mit mehr als 40 Lehrern) keine. Als Motiv der Ungeneigtheit aber dürfen wir jedenfalls auch hier die Befürchtungen ansehen, daß die bisherige Höhe der akademischen Studien bei der Gleichstellung der Abiturienten aller neunjährigen höheren Schulen nicht aufrecht zu erhalten wäre und daß auch die altklassischen Schulstudien infolge der Neuerung Schaden leiden könnten. Zugleich hat man zu bedenken, daß die Lehrpläne der Gymnasien in Bayern und in Württemberg eine Eigenschaft nicht besißen, die von den Verfechtern der altklassischen Schulstudien als Fehler an der neueren Gestaltung der preußischen Gymnasien beklagt wird. Nachdem einmal im Anfang des verflossenen Jahrhunderts für kurze Zeit die bayerischen Gymnasien einen stark realistischen und encyklopädischen Lehrplan besessen hatten, haben sie ihren humanistischen Charakter stets festgehalten und haben den modernen Fremdsprachen und den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern, wenn auch allmählich etwas mehr Zeit, doch immer noch weniger, als die anderen größeren Staaten Deutschlands zugestanden, wie sie denn dem Französischen auch nach der letzten Lehrplanänderung in den verschiedenen Klassen in summa wöchentlich nur 10 Stunden widmen (8 weniger als in Sachsen und Württemberg, 9 weniger als bis jet in Preußen, 10 weniger als in Baden) und den Fächern des Rechnens, der Mathematik und Physik zusammen nur 33 Stunden wöchentlich (wogegen Sachsen, Württemberg, Baden dafür 41, Hessen 43, Preußen 44 haben). Infolgedessen ist das Verhältnis der den klassischen Sprachen gewidmeten Zeit zu der den anderen Unterrichtsgegenständen zugewiesenen an den bayerischen Gymnasien auch nach dem Lehrplan vom Juli 1891, nach welchem das Lateinische einige Stunden verlor, doch der Art, daß die Anstrengung der Schüler in zweckentsprechendem Grade auf das Unterrichtsgebiet konzentriert wird, auf dem sie ihre Kräfte im Gymnasium vornehmlich üben und zu einem höheren Grad des Könnens fortschreiten sollen.

Und auch in den Württemberger Gymnasien ist dem altklassischen Unterricht das zeitliche Uebergewicht in diesem Maße gegeben. Obgleich nämlich die sog. realen oder modernen Lehrfächer einen breiteren Raum in den württem bergischen als in den bayerischen Anstalten einnehmen, so ist andrerseits in jenen auch dem Lateinischen und Griechischen eine größere Stundenzahl eingeräumt, indem man eine erheblich stärkere Gesamtstundenzahl zuläßt. (Die bayerischen Gymnasien haben in den neun Klassen zusammen wöchentlich 228, die württem bergischen in den entsprechenden Kursen 263 St.) Der Hauptgrund also, der Viele in Preußen gegenwärtig bestimmt, die Gleichberechtigung der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen anzustreben, die Meinung, daß es dann möglich sein werde, dem klassischen Unterricht an den Gymnasien wieder die für seine intensive Wirkung notwendige Präponderanz zu geben, dieser

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Grund ist gegenüber den Gymnasien Württembergs wie Bayerns nicht gut geltend zu machen.

Von einer Anzahl Gymnasien verschiedener deutscher Staaten an kleineren Orten, in denen neben der humanistischen Anstalt nicht wohl noch ein Realgymnasium oder eine Oberrealschule errichtet werden könnte, sind uns Zustimmungsäußerungen sicher deswegen nicht zugekommen, weil es bei Einführung der Gleichberechtigung des lateingriechischen, des lateinischen und des lateinlosen neunjährigen Studiengangs nicht ausbleiben könnte, daß an der einen Anstalt auch für die Schüler gesorgt werden müßte, deren Eltern den realgymnasialen oder den Oberrealschul-Weg für ihre Söhne vorziehen würden, daß also das Gymnasium sich in eine Anstalt mit fakultativem Griechisch oder gar fakultativem Griechisch und Latein verwandeln müßte.

Am öftesten habe ich in Gesprächen und in Korrespondenzen von Universitätslehrern ablehnende Urteile über die Braunschweiger Erklärung mit Rücksicht auf die zweite Resolution vernommen. Die Meinung, daß die Vorbildung der Studierenden (etwa mit einzelnen Ausnahmen, die der akademische Lehrer dann nicht zu berücksichtigen brauche) eine einheitliche sein sollte und daß die durch die Gymnasien gegebene trop einzelner Ausstellungen, die man etwa zu machen hat, die für alle akademischen Studien zweckmäßigste, daß jedenfalls ganz ungeeignet für diesen Zweck die Oberrealschulbildung sei, diese Meinung ist nach meinen Erfahrungen doch die herrschende. Der Hinweis auf ergänzende Studien an der Universität und ein Ergänzungseramen wirkt keineswegs beruhigend, wie ja denn auch ein noch ungelöstes Problem ist, auf welche Weise diese Ergänzungsarbeit wirklich nußbringend eingerichtet werden könnte, ohne Jahre in Anspruch zu nehmen. Insbesondere fragt man sich, wie es möglich sein wird, diese Studien zu gleicher Zeit mit den fachlichen zu treiben, für deren erfolgreiche Betreibung jene doch Vorausseßung sind. Der Aufsaß von Cauer in den preußischen Jahrbüchern im II. Heft des vor. August, wo er nicht nur die für Studierende und Professoren entstehenden Schwierigkeiten als wohl zu überwindende darstellt, sondern auch die Vorteile aufzählt, die sich aus der gewünschten Aenderung ergeben würden, hat, so weit ich sehen kann, doch nicht überzeugt. Besonders wird der Vorteil nicht anerkannt, der darin liegen soll, daß der Dozent durch einen Teil seiner Zuhörerschaft genötigt wird, von den gewohnten Voraussegungen bei der Darstellung seiner Wissenschaft abzusehen. Denn diese Voraussebungen bestünden sagt man 3. B. bei den Hörern eines Collegs über römisches Recht nicht blos in Vorstellungen, die dem nicht humanistisch Vorgebildeten gänzlich unbekannt seien, sondern vor Allen in einem gewissen Maß von fremdsprachlichem Wissen: wenn dieses nicht mehr vorausgesetzt werden. dürfe, müsse sich der akademische Vortrag auf das Niveau einer populären Darstellung herablassen, die ja sehr nüßlich sein, aber doch nicht an Stelle der eindringenden wissenschaftlichen Behandlung treten könne. So geschah es, daß mehrere Dozenten nur zur ersten Resolution ihre Zustimmung erklärten und dringend ersuchten, dies möchte deutlich in dem Verzeichnis zum Ausdruck gelangen, und daß andere wegen der zweiten Resolution überhaupt die Unterzeichnung ablehnten, weil die Erklärung doch als ein Ganzes gefaßt und ihr Name ohne einen beschränkenden Zusaß als darunterstehend genannt werden würde. Doch hat es unter den mit der zweiten Resolution Nichtübereinstimmenden auch nicht Wenige gegeben, die ohne Zusaß unterzeichneten, indem sie meinten, vom Standpunkt des Gymnasialvereins möge es in der That richtig sein, keinen Einspruch gegen die Gleichberechtigung zu erheben; das mit Unterschrift zu bestätigen besage ja aber nicht, daß auch vom Standpunkt der Universitätslehrer so zu urteilen sei.

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Zu dieser Klasse von Unterzeichnern gehört z. B. zweifellos eine Anzahl von Professoren der Jurisprudenz und Medizin, die vor Kurzem in veröffent

lichten Gutachten ihre Meinung in entschiedenster Weise dahin ausgesprochen haben, daß der Zugang zu rechtswissenschaftlichen und medizinischen Studien nur von Gymnasien erfolgen solle: ich meine von Juristen Binding, Friedberg und Wach in Leipzig und Lenel in Straßburg i. E.; von Medizinern Kußmaul, Riffel und den im unten folgenden Nachtrag hinzugekommenen Gegenbaur (vgl. die Gutachten im leßten Heft des vorigen Jahrgangs vom Humanistischen Gymnasium" S. 168. 170. 174. 188. 195. 198). Und in derselben Weise ist es sicher zu erklären, wenn auch andere Vertreter des ärztlichen und des Juristen-Standes, die sich jüngst gegen die Zulassung von Realgymnasialabiturienten zum medizinischen oder juristischen Studium geäußert, uusere Erklärung ohne beschränkenden Zusaß unterschrieben: Geheimrat Schüle in Illenau, die Medizinalräte Dreßler und Ruppert in Karlsruhe und Winter in Freiburg, Staatsminister von Schelling in Berlin (vergl. das lezte Heft vom vorigen Jahrgang des „Humanistischen Gymnasiums“ S. 166. 175. 177. 192).

Jedenfalls wäre es ein Irrtum, wenn man meinte, daß alle, welche sich, ohne ihre Zustimmung zu beschränken, an der Unterzeichnung beteiligt haben, von Einspruch gegen die Gleichstellung der Abiturienten aller neunjährigen Anstalten weit entfernt seien. Direktor Cauer schrieb mir, daß, abgesehen von den unterzeichneten Realschulmännern sicher auch viele Aerzte gerade durch die II. Resolution zur Unterschrift gewonnen worden seien: von den Düsseldorfern wisse er es unmittelbar. Und gewiß gilt das auch sonst von manchem Unterzeichner. Von anderer Seite aber (aus Sachsen) wird mir geschrieben, daß, wenn partielle Zustimmung allgemein als Möglichkeit angesehen worden wäre, sehr viele die Beschränkung derselben auf die konservative I. Resolution ausgesprochen hätten.

Auch wer, wie wir, der zweiten, von Jäger aufgestellten Resolution beistimmt, wird, meinen wir, gutheißen, daß wir im Obigen das ablehnende Verhalten mancher Unterzeichner und vieler Nichtunterzeichner gegen dieselbe klargelegt haben. Um verschiedene Mißdeutungen auszuschließen, war dies fogar eine Notwendigkeit.

Als ein wertvolles Ergebnis unserer Unterschriftensammlung bleibt bestehen, daß so und so viel Tausende aus den verschiedensten Berufsklassen die Eigenart unserer humanistischen Lehranstalten von unten bis oben ge= wahrt zu sehen wünschen. Zugleich aber müssen wir bekennen, daß wir mit unserer II. Resolution wegen der dort zur Gleichberechtigungsfrage genommenen Stellung nicht in gleichem Umfang Anklang gefunden haben. Die vielfach vorhandene ungünstige Stimmung gegen diesen Beschluß war auch ausgesprochenerweise die Ursache der Verzögerung mancher Unterschriftensendung. Daß immerhin auch der Jägerschen These die entschiedene Majorität im Kreise der deutschen Gymnasiallehrer beigestimmt hat, ist gleichfalls ein alle Beachtung verdienendes Ergebnis. Wir glauben, daß die Zahl der damit Einverstandenen in diesem Kreise allmählich wachsen wird, daß immer mehr die Richtigkeit der Worte anerkannt werden wird, die Jäger in der leßten Versammlung des Gymnasialvereins gesprochen: „Die Angriffe [der Kämpfer für die bedingungslose Zulassung der Realgymnasial- und Oberrealschul-Abiturienten auch zu allen Fakultätsstudien] haben sich stets in erster Linie gegen uns gerichtet, während das nächste Interesse an der Frage nicht wir, sondern die Universitäten haben: wir werden richtig handeln, wenn wir geschlossen uad unbesiegt eine Flankenstellung beziehen und, sofern noch Kampf nötig ist, es den zunächst Beteiligten, den Universitäten, überlassen, sich mit den Forderungen der Verbündeten vom 5. Mai auseinanderzuseßen.“

Die folgenden 1172 Unterschriften gingen mir in der zweiten Hälfte des Januar und im Anfang des Februar zu. Ueber zweihundert sind Mitte Februar eingegangen; ihr Abdruck mußte auf das nächste Heft verschoben werden. Ein dem Namen beigefügtes Sternchen bedeutet wieder, daß der Unterzeichnete nur der I. Resolution zustimmt.

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Adersbach in Baden: H. Kaeß, Pfr. Ahlsdorf (Kr. Mansfeld): Seifert, Pfr. Ahlstadt (Sachsen-Coburg-Gotha): Carl Rückert, Pfr. Alkersleben (Schwarzburg-Sondershausen): Haußknecht, Pfr. — Alt-Colzig= Low (Pomm.): Superint. Eitner. Meyer, past. em. -Thomas, cand. min. Ammendorf bei Halle a. S.: Pfr. Kirsch. Apolda: A. Küchler, Superintendent.-C. Neumärker, Archidiakonus. — Arlesried (Bayern): Pfarrer Frauenholz.

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Arnstadt (Schwarzburg-Sondershausen): Helm, Oberkonsistorialrat und Staatsschulinspektor. Th. Köhler, Archidiakonus. Dr. Kroschel, Geheimer Schulrat. E. Weise, Diakonus.Weißgeber, Diakonus und Religionslehrer an der Realschule.

Aschaffenburg, Gymnasium: K. Rektor Dr. *Jos. Scheibmaier. Prof. Dr. *Karl Hamp. Prof. *Franz Abert. - Prof. Joseph Brandl. Prof. *J. Demling. - G.-L. *Fr. J. Wittig. Assistent *Mich. Mordstein. Assistent *G. Engelhard.

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Astfeld a. H. (Braunschweig): D. Brandes, P. Auerbach (Bayern): Alt, Pfr. - Baddeckenstedt (Hann.): Pastor Vordemann. - Bächingen (Bayern): Pfarrer Engelhardt. - Grandel, prot. Vikar.

Bamberg, Altes Gymnasium: K. Rektor Rud. Klüber.

Moroff. Prof. Dr. Schubert. Prof. Kainz.

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Professor

G.-L. Spindler.

Prof. Braun. Professor Dr. Schmaus. Prof. Dr. Herlet. Prof. Dr. Birklein. - Prof. Dr. *Senger. G.-L. Dr. Fertig. - G.-L. Bischof. G.-L. Hager. Gymnasialassistent Dr. *Heydenreich. G.-A. Steier. Bamme (Prov. Brandenburg): Fiedler, P. Barbis (Hann.): Weber, P. Barenthin (Brandenburg): Todt, Pfarrer. - Bargen in Baden: Ad. Leib, Pfr. Bargstedt (Hannover): Vogelsang, Superintendent. Bartolfelde (Hann.): Wulfes, P. Baumgarten (Pommern): Pastor Meinhold. Beelit (Mark): Hülsen, Prediger. Miething, Superintendent und Kreisschulinspektor. Beedenbostel (Hann.): Raven, Superintendent. Bendelin Beggerow (Pomm.): Pastor Diekmann. Vikar Ender. (Brandenburg): Schwechten, Pfr. Berlitt (Brandenburg): Immelmann, Pfr. - Berndorf (Schlesien): Rieger, P. und. Superintendent.

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Berneck (Bayern): F. Besold, Amtsrichter. Durocher, k. Bezirkstierarzt. M. Först, Oberamtsrichter. Hermann Köberle, Pfr. - Eduard Meyer, Bezirksamtsassessor. Alfred Schmidt, Bezirksamtmann. — Adolf Späth, Amts= richter. Anton Weber, Amtsgerichtssekretär. Georg Wilhelm, k. Notar. B. Zippelius, Dekan. Bettingerode (Braunschweig): E. Tacke, P. Beuthen i. Schl., Gymnasium: Dir. Buchholz. Prof. Dr. theol. und Geistl. Rat Floeckner. Prof. Scheida. - Prof. Dr. Troost. - Prof. Honika. -D.-L. Heinelt. D.-L. Maßny. D.-L. Wotke. - D.-L. Pollack. D.-L. Münzer. D.-L. Schilling. Trzoska. D.-L. Kresse. W. H.-L. Kilian. Pr.-K. Eichhorn. Biebrich (Hessen Nassau): Genth, Pfr. Franz Kübler, Pfr. (Hessen-Nassau): stadt (Hessen-Nassau): Jäger, Konsistorialrat. — Biesdorf b. Berlin: Burgwiß, Hilfsprediger. — Dziwisch, Vikar. - Hosemann, Superintendent. - Hosemann, Kandidat der Theologie. Binzwangen (Bayern): Karl Schilffarth, Pfr. Bischofsgrün (Bayern): L. Winter, Pfr. Bissendorf (Hann.):

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Nußhorn, P. - Blieskastel (Pfalz): Krafft, Vikar. - Blomberg (Lippe): Lamberg, P. Bolkenhain (Schlesien): Langer, P. Bollstedt an der Unstrut: Hoppe, Pfr. – Borntuchen (Pomm.): Pastor Bubliß. — E. Fuchs,

cand. min.

Brandenburg: W. Bauer, P. - Funke, Superintendent.-W. Schott, P. Bräunrode b. Mansfeld: Hartung, Pfr. -Braunschwende (Prov. Sachsen): Happich, Pfr. Bredelem (Hann.): Kranz, P. Brelingen, (Hann.): Bruns, P.

Breslau: Dr. Siegmund Fränkel, o. Prof. der semitischen Philologie. Dr. P. Joers, o. Prof. des römischen Rechts. - Brielow (Brandenburg): Ullmann, P. Bromberg: Haendler, Psr. - Pfefferkorn, P. — Saran, Superintendent. Staemmler, Pfr. v. Zychlinski, Pfr. Buch a. W.

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(Bayern): Alt, Pfr.

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Büdingen: Jrle, Gr. Kreisrat. Dr. Neidhart, Regierungsassessor. Gymnasium: Dir. Dr. Mohr. - Prof. Dr. Dingeldein. Prof. E. Kölsch. D.-L. Dr. Krämer. D.-L. Dr. Volp. O.-L. Dr. Wittekind. - D.-L. Fr. Müller. Lehramtsassessor Dr. Curschmann. Bütow (Pomm.): Arnold, P. Goerde, cand. min. Burgpreppach (Bayern): Meißner, Pfr. und Senior. Burgwedel (Hann.): Maseberg, Superintendent. Dr. G. Meyer, Sanitätsrat. Dr. Werner Meyer, prakt. Arzt. Reimerdes, Amtsrichter. W. Riechelmann, cand. theol. Buschdorf bei Halle a. S.: Pastor Ullmann. - Buttelstedt (Sachsen-Weimar): Alberts, Pir. Buttstädt (SachsenWeimar): Dr. Behr, Superintendent. - Schillbach, Diakonus. Burach (Bayern): Pfr. Holzhausen. Cartlow (Pommern): Pastor Vehlow. Celle: Dr. phil. Westphal, cand. th. Charlottenburg: Glaser, Pfarramtskandidat. Bromberg: Hahn, Pfr. — Claushagen (Pomm.): Hertelt, P.

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Ciele bei

Coblenz, Gymnasium: Prof. Dr. Conrad. Prof. Dr. van Hoffs. Prof. Pesch. Prof. Herm. Meyer. O.-L. Dr. Gebbing. D.-L. Dr. Ingenbled. O.-L. Feldmann.-D.-L. Rautert. D.-L. Dr. Bastgen. D.-L. Dr. Schröder. O.-L. Dylewski. -D.-L. Krauthausen.

Jünemann.

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G.-L. Dr.

Cöln: Dr. med. Stauff. Friedrich Wilhelms-Gymnasium: Prof. Moldenhauer. -D.-L. Dr. Marcks. .-L. Loewe. D.-L. Heidhues. Colmar, Gymnasium: Dir. Dr. Baur. Prof. Dr. Albrecht. Prof. Schäfer. Ö.-L. Dr. Gfrörer. D.-L. Dr. Buck. - O.-L. Dr. Loewe. Colochau (Prov. Sachsen): Bergin, Pfr. Coprieben (Pommern): Reinke, P. Cosel: Oberstabsarzt Dr. Müller. Cottbus: Fengler, Superintendent. Menzel, Prediger. Nagel, Telegraphendirektor. Creisfeld b. Mansfeld: Zschenge, Pfr. Crone a. d. Brahe (Posen): Osterburg, P. Cüstrin, Gymnasium: Prof. Dr. Pannicke. Prof. Dr. Haase. Prof. Dr. Schneider. Prof. Dr. Bent. Prof. Dr. Richter. O.-L. Dr. H. Grohs. -G.-L. Zart. Cummerow (Pommern): Pastor Heller.

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Dachrieden (Prov. Sachsen): Boyde, Pfr. - Dahlhausen (Brandenburg): Sachs, Pfr. Damgarten (Pomm.): Hirschberg, P. Demerthin (Brandenburg): Grabe, Pfr. Demmin: Diakonus Adam. Amtsgerichtsrat Görde. Vikar Möller. Archidiakonus Schwing. Demniß bei Fürstenwalde: Balzer, P. - Derenburg (Prov. Sachsen): Moldenhauer, Oberpfarrer. Dickenreishausen (Bayern): Vikar S. Köberlin. Dieskau bei Halle a. S.: Pastor Pasche. Dietersdorf (Bayern): Beck, K. Pfr. — Seuring, Pfarrvikar. Diethardt (Hessen-Nassau): Freih. von Hunolstein, Pfarrer. Diez (Hessen-Nassau): Wilhelmi, Dekan. Dillingen (Bayern): Vikar Reichard. Dirsdorf (Schlesien): Pastor Krebs. Ditterswind

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