Nachtrag zur Lifte der Unterschriften für die Braunschweiger Erklärung und zum Vorwort. Zustimmungserklärungen zu den Resolutionen der Braunschweiger Versammlung unseres Vereins, die vom 15. Januar bis zum Anfang des Februar an den Unterzeichneten gelangten, liefern den unten folgenden Nachtrag zur Unterschriftenliste. Die Ergänzung des Vorworts ist hauptsächlich durch Korrespondenzen mit einzelnen Vereinsmitgliedern veranlaßt. Zwei Punkte fordern erneute Besprechung: die Tendenz der BraunIch weiger Erklärung und die Stellung von Unterschriebenen und Solchen, die nicht unterschreiben mochten, zu der Frage der Gleich berechtigung von Abiturienten der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen. Die Braunschweiger Versammlung erklärte sich gegen die Verallgemeinerung des Lehrplans des sogenannten Reformgymnasiums. Das ist mehrfach verkehrterweise gedeutet worden: für die Beseitigung aller Reform gymnasien. Auch die entschiedenen Gegner der Umgestaltung des deutschen Gymnasialwesens nach dem Muster des Goethegymnasiums haben, glaube ich, dies Ziel nicht ins Auge gefaßt. Da der Unterzeichnete als heftigster Feind der genannten Schulgattung bezeichnet worden ist, so erlaubt er sich zu bemerken, daß er S. XXI seiner Schrift über die Einheitsschule mit lateinlosem Unterbau“ gesagt hat, ein Versuch, wie der von Reinhardt unternommene, sei insofern sogar zu bewillkommnen, als jedes pädagogische Erperiment unsere Erfahrung zu erweitern geeignet sei; und wenn ein Mann, wie Reinhardt, den Versuch leite und dem Leiter so tüchtige Kräfte zur Seite stünden, wie dies in Frankfurt der Fall, könnten Eltern ihre Kinder der Versuchsanstalt mit der Beruhigung übergeben, daß, falls man auch nicht gerade das beabsichtigte Ziel erreiche, doch nicht etwa ein wirklich unglückliches pädagogisches Ergebnis herauskommen werde. Jedoch ganz anders stelle sich die Sache, wenn man verlange, daß eine solche Unterrichtsgestaltung allgemein eingeführt werde. Da erwachse Jedem, dem sich die Organisation auf Grund von Erwägung oder Erfahrung als zweckwidrig ergeben habe, die dringende Pflicht, seine Beweismittel unablässig geltend zu machen. Später habe ich hinzugefügt, daß es um der zu gewinnenden Erfahrung willen natürlich besser sei, wenn nicht blos an der einen Frankfurter Anstalt der Versuch gemacht werde. Und ich möchte meinen, daß dies die Unschauung aller oder fast aller ist, die in Braunschweig versammelt waren. Zugleich aber, glaube ich, war bei allen Anwesenden die Ueberzeugung verbreitet, daß sich das Reformgymnasium nicht etwa dann als eine ebenso gute Vorbildungsanstalt für die Ergreifung von Fakultätsstudien herausstellen werde, wenn es in nächster Zeit an einer oder mehreren derartigen Anstalten den Abiturienten gelinge, ihr Eramen zufriedenstellend zu bestehen, und daß ebenso wenig oder noch weniger durch solche Åbiturientenleistungen für all das Gute Gewähr geleistet werden würde, was sonst von der Einführung des lateinlosen Unterbaus erwartet wird und zu seiner Empfehlung wiederholt angeführt worden ist: Verminderung des Zudranges zu den gelehrten Berufsarten, Schuß vor Ueberbürdung der Schüler, wesentliche Erleichterung der Berufswahl, Wahrung des altklassischen Unterrichts, þebung auch anderer Lehrfächer. Ob diese schönen Dinge samt gediegener Vorbereitung zu allen Universitätsstudien bei der verlangten Gestaltung des höheren Schulunterrichts erzielt werden können oder nicht, das ergiebt sich mit Sicherheit nur aus langjährigen Erfahrungen. Wenn wir uns über Ziveckmäßigkeit oder Zweckwidrigkeit des gepriesenen lateinischen Unterbaus schon jeßt ein Urteil bilden wollen, sind wir deswegen geradezu gezwungen, unseren Blick auf andere Länder zu richten, in denen analoge Unterrichtsgestaltungen seit längerer Zeit gelten. Bei solcher Ausschau aber erscheinen alle jene Hoffnungen und besonders die Vorstellung, daß der lateinische und griechische Unterricht durch sein Hinaufrücken besser gewahrt werde, als eine der Wirklichkeit geradezu entgegengesepte Illusion. Deutschland wäre das erste Land der Welt, in dem dieses Hinaufichieben des klassischen Unterrichts den genannten und nicht den umgekehrten Erfolg hätte. Xus solchen Erwägungen floß die Resolution der Braunschweiger Versammlung gegen die Verallgemeinerung des Reformlehrplans, während natürlich die große linke (antihumanistische Partei in dem Kreise der Reformer durch die Lehre, die wir aus anderen Ländern bezüglich der Wirkung späteren Beginns des klassischen Unterrichts auf diesen selbst empfangen, keineswegs auf dem betretenen Wege zurückgehalten, sondern noch mehr vorwärts gedrängt wird. Ist doch auch öfter schon von dieser Seite die Verdrängung des Lateinischen aus den unteren, des Griechischen aus den mittleren Klassen nur als ein vorläufiges Ziel bezeichnet. Den zur kleinen rechten Partei der Reformfreunde Gehörigen aber ich meine die aufrichtig humanistisch Gesinnten, wie Reinhardt und Ziehen, denen bei der Reformeinrichtung geradezu ein Hauptgesichtspunkt die Wahrung und Stärkung des lateinischen und griechischen Unterrichts ist) wird Niemand verdenken, wenn sie weiter das Unterrichtsverfahren, welches bei Beginn des fremdsprachlichen Unterrichts mit dem Französischen eingeschlagen werden muß, so vollkommen, als dies möglich, ausbilden. Widerspruch wird nur erfolgen, wenn sie den Anspruch erheben, daß ihr Lehrgang und ihre Methode die allgemeingültige werden sollen, ein Verlangen, dessen Erfüllung schnell zu Konjequenzen führen würde, die auch durchaus nicht nach ihrem Sinn wären. Denn wenn auch das weitere Hinaufschieben des Lateinischen und Griechischen nach allgemeiner Einführung des Frankfurter Lehrplans noch nicht sogleich eintreten sollte, fo würden doch die hohen wöchentlichen Stundenzahlen, die in den oberen Klassen die klassischen Sprachen nach jenem Plan haben, bald Reduktionen im Interesse anderer Lehrfächer erfahren. Nur wenn die bisherige Organisation des gymnasialen Lehrplans die regelmäßige bleibt und in der weit überwiegenden Menge der Gymnasien infolge früheren Beginns der klassischen Sprachen die für diese ausgesepte Gesamtstundenzahl eine höhere als in den Reformgymnasien ist, werden sich die in den leşteren jeßt geltenden Stundenzahlen trok den bereits mehrfach dagegen lautgewordenen Einwendungen halten. Gegenüber der vermeintlichen Tendenz der ersten Resolution ist es aber wohl am Plaß, hier noch derjenigen wirklichen Tendenz der Versammlung zu gedenken, die am stärksten hervorgetreten ist. Die erste und die zweite Resolution schließen mit der Betonung des hohen Wertes, welchen der dem Gymnasium eigentümliche Lehrgegenstand besißt. Derfelbe Punkt wurde ebenso in den mündlichen Ausführungen auf der Braunschweiger Versammlung und in der den Unterschriftlisten beigegebenen Erörterung hervorgehoben. Auch die von Geheimrat von Bamberg vorgeschlagene Erklärung betonte, man müsse im nationalen Interesse wünschen, daß dem griechischen Unterricht ein ausgiebiger Einfluß auf die ethische, ästhetische und wissenschaftliche Bildung der fünftigen Diener des Staates und der Kirche erhalten bleibe und, wo es Not thue, wiedergewonnen werde. In der That, es ist die griechische Frage, auf die sich die Reformfrage zuspißt, wie das schon aus der Heidelberger Erklärung und aus mehreren von denen ersichtlich ist, die 1890 von deutschen Universitäten abgegeben wurden, und die Hauptkraft bei Verteidigung, des deutschen Gymnasiums wird auf Erhaltung des ausgiebigen und obligatorischen griechischen Unterrichts zu verwenden sein. Ein Mittel in diesem Kampf und das wichtigste wird aber dies sein, daß durch die Praxis und durch Mitteilungen aus ihr für jeden Andersdenkenden, der der Belehrung nicht unzugänglich ist, klar gemacht werde, wie mit der Zeit, die dem griechischen Unterricht an den deutschen Gymnasien ausgeseßt ist, ein die Mühe wahrhaft lohnendes Ziel erreicht werden kann und in unzähligen Fällen erreicht wird und daß allgemein gehaltene Klagen über Unfruchtbarkeit des Lehrfaches, wie sie noch manchmal gehört werden, falls überhaupt auf Thatjächlichem, so auf Einzelerfahrungen von verkehrtem Unterrichtsbetrieb beruhen, die besonders, wenn auch nicht ausschließlich, in früherer Zeit gemacht werden konnten: denn auch das Griechische hat im Allgemeinen an den deutschen Gymnasien während der leßten Jahrzehnte eminente Fortschritte in der Lehrmethode gemacht. Neben dem Boch erfreulichen, was aus der Liste der Unterzeichneten erhellt, schien es uns Pflicht, auch auf Lücken in ihr hinzuweisen und die nach unserer Ueberzeugung richtige Begründung für dieselben zu geben, damit sie nicht in unrichtiger Weise gedeutet würden. Oder war es nicht sehr wohl denkbar, daß gesagt wurde: „Wenn nur 3575 Gymnasiallehrer und nur 381 Universitätsprofessoren unterzeichnet haben, so will also die weit überwiegende Mehrheit der leßteren und ein sehr erheblicher Teil der ersteren eine Reform mit allgemeiner Einführung des lateinlojen Unterbaus"? Unter den von inir namhaft gemachten Gründen für die aufgezeigten Lücken fehlt einer, den ich nicht vermuten konnte. Ich erhielt nachträglich von mehreren Gymnasialdirektoren die Mitteilung, ihnen sei eine Aufforderung zur únterzeichnung garnicht zugegangen. Rönnte sie nicht auch übersehen sein? womit bei der Menge von gedructen Rundschreiben, Anzeigen, Ansprüchen, mit denen die Anstaltsdirektionen fast täglich bedacht sind, Niemandem ein Vorwurf gemacht werden soll. Speziell bezüglich der bayerischen Kollegen aber war von mir als Grund der Nichtbeteiligung vieler die Abneigung gegen die II. Resolution bezeichnet, welche erklärt, daß vom Standpunkt des Gymnasialvereins kein Einwand zu erheben sei gegen die Erteilung der gleichen Pflichten und Rechte an die Oberrealschulen und Realgymnasien. Wie ist darüber zu urteilen? Wir meinen, man kann mit Jäger der Ansicht sein, daß sich die Oberrealschule und auch das Realgymnasium nach seiner gegenwärtigen Organisation in Preußen als Vorbereitungsanstalten für akademische Studien nicht eignen, und kann trofdem glauben, daß vom Standpunkt des Gymnasiums kein Einwand gegen die Einführung jener Gleichstellung erhoben werden solle, in der Ueberzeugung, daß das sogenannte Monopol dem Gymnasium manchen Schaden gebracht hat, und in der Meinung, daß Einwände gegen die Gleichberechtigung eventuel von den Universitäten zu erheben seien: es ist die Anschauung, welcher die Braunschweiger Versammlung mit wenigen Ausnahmen beistimmte. Man sollte es aber m. E. auch keinem Vertreter des Gymnasiums verübeln, wenn er sich nicht entschließen kann, der in Rede stehenden Resolution beizustimmen, weil er böse Folgen für die akademischen Studien von der Zulassung der Abiturienten aller neunjährigen Schulen zu ihnen befürchtet und fich etwa auch eine Schädigung der humanistischen Schulstudien als mögliche Wirkung der Maßregel vorstellt. Solche Besorgnisse hat eingehend in der Sißung der zweiten bayerischen Kammer vom 24. April v. I. der erste Präsident des Hauses, Gymnasialrektor Dr. Orterer, in einer Rede dargelegt, aus der wir in unserem Bericht über die Verhandlungen der bayerischen Abgeordneten einen Auszug gegeben haben. Uebrigens find in dem folgenden Nachtrag 13 bayerische Gymnasien, die in der ausgegebenen Liste noch nicht zu finden sind, vertreten, aber meist in der Weise, daß auf Verlangen der Unterzeichner die Beschränkung ihrer Zustimmung auf die I. Resolution zum Ausdruck gebracht ist. Daß es wegen der zweiten Resolution auch zumteil recht schwer hielt, Württembergische Gymnasiallehrer zur Unterzeichnung der Braunschweiger Erklärung zu bewegen, hat Rektor Dr. Karl Hirzel in seinem Bericht über die Ulmer Schulmännerversammlung vom 9. Juni v. J. mitgeteilt: auch bei ihm selbst hätten starke Bedenken gewaltet und seien nur im Hinblick auf den Zusa „vom Standpunkt des Gymnasialvereins“ überwunden worden. So können wir uns denn nicht wundern, daß vom Karlsgymnasium in Stuttgart nur zwei Unterschriften einliefen, und von dem zweiten großen Gymnasium der Hauptstadt (mit mehr als 40 Lehrern) keine. Als Motiv der Ungeneigtheit aber dürfen wir jedenfalls auch hier die Befürchtungen ansehen, daß die bisherige Höhe der akademischen Studien bei der Gleichstellung der Abiturienten aller neunjährigen höheren Schulen nicht aufrecht zu erhalten wäre und daß auch die altklassischen Schulstudien infolge der Neuerung Schaden leiden könnten. Zugleich hat man zu bedenken, daß die Lehrpläne der Gymnasien in Bayern und in Württemberg eine Eigenschaft nicht besißen, die von den Verfechtern der altklassischen Schulstudien als Fehler an der neueren Gestaltung der preußischen Gymnasien beklagt wird. Nachdem einmal im Anfang des verflossenen Jahrhunderts für kurze Zeit die bayerischen Gymnasien einen stark realistischen und encyklopädischen Lehrplan · besessen hatten, haben sie ihren humanistischen Charakter stets festgehalten und haben den modernen Fremdsprachen und den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern, wenn auch allmählich etwas mehr Zeit, doch immer noch weniger, als die anderen größeren Staaten Deutschlands zugestanden, wie sie denn dem Französischen auch nach der legten Lehrplanänderung in den verschiedenen Klassen in summa wöchentlich nur 10 Stunden widmen (8 weniger als in Sachsen und Württemberg, 9 weniger als bis jeßt in Preußen, 10 weniger als in Baden) und den Fächern des Rechnens, der Mathematik und Physik zusammen nur 33 Stunden wöchentlich (wogegen Sachsen, Württemberg, Baden dafür 41, Hessen 43, Preußen 44 haben). Infolgedessen ist das Verhältnis der den klassischen Sprachen gewidmeten Zeit zu der den anderen Unterrichtsgegenständen zugewiesenen an den bayerischen Gymnasien auch nach dem Lehrplan vom Juli 1891, nach welchem das Lateinische einige Stunden verlor, doch der Art, daß die Anstrengung der Schüler in zweckentsprechendem Grade auf das Unterrichtsgebiet konzentriert wird, auf dem sie ihre Kräfte im Gymnasium vornehmlich üben und zu einem höheren Grad des Könnens fortschreiten sollen. Und auch in den Württemberger Gymnasien ist dem altklassiichen Unterricht das zeitliche Uebergewicht in diesem Maße gegeben. Obgleich nämlich die sog. realen oder modernen Lehrfächer einen breiteren Raum in den württem bergischen als in den bayerischen Anstalten einnehmen, so ist andrerseits in jenen auch dem Lateinischen und Griechischen eine größere Stundenzahl eingeräumt, indem man eine erheblich stärkere Gesamtstundenzahl zuläßt. .(Die bayerischen Gymnasien haben in den neun Klassen zusammen wöchentlich 228, die württem= bergischen in den entsprechenden Kursen 263 St.) Der Hauptgrund also, der Viele in Preußen gegenwärtig bestimmt, die Gleichberechtigung der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen anzustreben, die Meinung, daß es dann möglich sein werde, dem klassiichen Unterricht an den Gymnasien wieder die für seine intensive Wirkung notwendige Präponderanz zu geben, dieser Grund ist gegenüber den Gymnasien Württembergs wie Bayerns nicht gut geltend zu machen. Von einer Anzahl Gymnasien verschiedener deutscher Staaten an kleineren Orten, in denen neben der humanistischen Anstalt nicht wohl noch ein Realgymnasium oder eine Oberrealschule errichtet werden könnte, sind uns Zustimmungsäußerungen sicher deswegen nicht zugekominen, weil es bei Einführung der Gleichberechtigung des lateingriechischen, des lateinischen und des lateinlosen neunjährigen Studiengangs nicht ausbleiben könnte, daß an der einen Anstalt auch für die Schüler gesorgt werden müßte, deren Eltern den realgymnasialen oder den Oberrealschul-Weg für ihre Söhne vorziehen würden, daß also das Gymnasium sich in eine Anstalt init fakultativem Griechisch oder gar fakultativem Griechisch und Latein verwandeln müßte. Am öftesten habe ich in Gesprächen und in Rorrespondenzen von Universitätslehrern ablehnende Urteile über die Braunschweiger Erklärung mit Rücksicht auf die zweite Resolution vernommen. Die Meinung, daß die Vorbildung der Studierenden (etwa mit einzelnen Ausnahmen, die der akademische Lehrer dann nicht zu berücksichtigen brauche) eine einheitliche sein sollte und daß die durch die Gymnasien gegebene troß einzelner Ausstellungen, die man etwa zu machen hat, die für alle akademischen Studien zweckmäßigste, daß jedenfalls ganz ungeeignet für diesen Zweck die Oberrealschulbildung sei, diese Meinung ist nach meinen Erfahrungen doch die herrschende. Der Hinweis auf ergänzende Studien an der Universität und ein Ergänzungseramen wirkt keineswegs beruhigend, wie ja denn auch ein noch ungelöstes Problem ist, auf welche Weise diese Ergänzungsarbeit wirklich nugbringend eingerichtet werden könnte, ohne Jahre in Anspruch zu nehmen. Insbesondere fragt man fich, wie es möglich sein wird, diese Studien zu gleicher Zeit mit den fachlichen zu treiben, für deren erfolgreiche Betreibung jene doch Voraussetung sind. Der Aufsaß von Cauer in den preußischen Jahrbüchern im II. Þeft des vor. August, wo er nicht nur die für Studierende und Professoren entstehenden Schwierigkeiten als wohl zu überwindende darstellt, sondern auch die Vorteile aufzählt, die sich aus der gewünschten Aenderung ergeben würden, hat, so weit ich sehen kann, doch nicht überzeugt. Besonders wird der Vorteil nicht anerkannt, der darin liegen soll , daß der Dozent durch einen Teil seiner Zuhörerschaft genötigt wird, von den gewohnten Voraussegungen bei der Darstellung seiner Wissenschaft abzusehen. Denn diese Voraussegungen bestünden – sagt man -- 3. B. bei den Hörern eines Collegs über römisches Recht nicht blos in Vorstellungen, die dem nicht humanistisch Vorgebildeten gänzlich unbekannt seien, sondern vor Allen in einem gewissen Maß von Fremdsprachlichem Wissen: wenn dieses nicht mehr vorausgesegt werden dürfe, müsse sich der akademische Vortrag auf das Niveau einer populären Darstellung herablassen, die ja sehr nüßlich sein, aber doch nicht an Stelle der eindringenden wissenschaftlichen Behandlung treten könne. So geschah es, daß mehrere Dozenten nur zur ersten Resolution ihre Zustimmung erklärten und dringend ersuchten, dies möchte deutlich in dem Verzeichnis zum Ausdruck gelangen, und daß andere wegen der zweiten Resolution überhaupt die Unterzeichnung ablehnten, weil die Erklärung doch als ein Ganzes gefaßt und ihr Name ohne einen beschränkenden Zusaß als darunterstehend genannt werden würde. Doch hat es unter den mit der zweiten Resolution Nichtübereinstimmenden auch nicht Wenige gegeben, die ohne Zusaß unterzeichneten, indem sie meinten, vom Standpunkt des Gymnasialvereins möge es in der That richtig sein, keinen Einspruch gegen die Gleichberechtigung zu erheben; das mit Unterschrift zu bestätigen bejage ja aber nicht, daß auch vom Standpunkt der Universitätslehrer so zu urteilen sei. Zu dieser Klasse von Unterzeichnern gehört z. B. zweifellos eine Anzahl pon Professoren der Jurisprudenz und Medizin, die vor Kurzem in veröffent |