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in der Presse und im Publikum dem Reformgymnasium selbst Schuld geben solle, schloß der Vorsißende um 3 Uhr die Verhandlungen mit einem Hinweis auf die Rede des Kultusministers vom 30. März, in welcher er betont habe, daß die geplante Reform nicht die Beseitigung des Gymnasiums oder der Unterrichtsgrundsäße bedeute, die bisher den Stolz unseres Unterrichtswesens gebildet hätten. Der von Oberlehrer Dr. Marcks (Köln) angekündigte Bericht über die Mykenischen Funde und Ausgrabungen, sowie deren Verwendbarkeit im Unterricht mußte wegen der abgelaufenen Zeit der nächsten Versammlung vorbehalten bleiben.

In der Ausschußwahl wurden an Stelle der faßungsgemäß ausscheidenden, auf ein Jahr nicht wieder wählbaren Mitglieder Dir. Kiesel, Dir. Scheibe, Oberlehrer Prenzel neugewählt Geh. Rat Jäger (Köln), Dir. Schweikert (M.Gladbach) und Dir. Zahn (Mörs). Das gemeinsame Mahl verlief in der gewohnten rheinischen Gemütlichkeit und Fröhlichkeit. Die Trinksprüche auf den Kaiser, auf den das Provinzialschulkollegium vertretenden Dr. Buschmann, auf den geschäftsführenden Ausschuß und vor allem auf den jezt aus seinem Amt scheidenden Nestor der rheinischen Direktoren Zahn, dem gerade die Osterdienstagsversammlung der rheinischen Schulmänner so vieles zu verdanken habe, wurden begeistert aufgenommen.

Versammlung des Vereins von Lehrern an den höheren Schulen

Thüringens. *)

Sonntag, den 17. Juni d. J. hielt in Arnstadt der oben genannte Verein seine Generalversammlung ab. Die zahlreich besuchte Versammlung, von dem Vorfizenden Prof. Lincke-Jena und von Schulrat Dir. Funck-Sondershausen im Namen Sr. Erzellenz des Herrn Staatsministers Petersen begrüßt, trat nach Erstattung des Jahresberichts in die Besprechung der Gehaltsverhältnisse in den thüringischen Staaten ein. Im Allgemeinen ist anstatt der Stellenzu lagen der Dienstalters-Etat durchgeführt. Am höchsten sind die Gehaltssäße in S.-Weimar, am niedrigsten in Coburg, und unter den Städten steht Frankenhausen am weitesten zurück. Das abschließende Ergebnis der vergleichenden Zusammenstellung wird der Referent, Herr Dr. W. Müller-Greiz, nach Ergänzung des (leider immer noch nicht vollständig vorliegenden) Materials in Form einer Tabelle zur Anschauung bringen. Es wird beschlossen, nach dem Vorgang der preußischen Delegirtenkonferenz der Frage der Festsetung der Pflichtstundenzahl näher zu treten. An der Besprechung über die neueste Schulreform beteiligten sich, nach einem kurzen, klaren Referat des Herrn Dr. Siefert Jena, der das Frankfurter Reformgymnasium auf Grund eigner Eindrücke schilderte, Schulrat Dir. Funck-Sondershausen, der Vorsißende und Dr. Tolle-Sondershausen. Die allgemeine Einführung des Frankfurter Lehrplans dürfte sich vor Feststellung weiterer Ergebnisse nicht empfehlen. Auch wurde der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß bei gleicher Berechtigung sämtlicher neunklassigen Schulen die Kadettenanstalten mit ihrer unfreien Bildung als Konkurrenten auftreten werden. Doch fand auch die Gleichberechtigung des Gymnasiums, Realgymnasiums und der Oberrealschule und die naturwissenschaftliche Bildung lebhafte Fürsprache.

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*) Obige Mitteilung ging uns von Jena zu. Red.

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Versammlung akademisch gebildeter Lehrer an höheren Schulen im Nahe- und Saar-Gebiet.

Diese fand am 30. Juni v. J. in Oberstein statt. Professor Dr. O. Kohl vom Kreuznacher Gymnasium empfahl die Annahme folgender von ihm aufgestellter Leitsäge über die Stellung des Griechischen und Englischen im Gymnasium:

1. Entsprechend der modernen englischen Litteratur, der Ausbreitung der englischen Sprache, dem allgemeinen internationalen Verkehr und den überseeischen Beziehungen Deutschlands verdient das Englische am Gymnasium die Aufnahme in den verbindlichen Unterricht und einen früheren Anfang als bisher.

2. Eine Umgestaltung des Unterbaues des Gymnasiums zu gunsten einer neueren Sprache ist nicht zu empfehlen. Denn wenn auch das Lateinische nicht mehr die Weltsprache der Gebildeten oder Gelehrten ist, so ist doch keine andere Sprache mehr als diese geeignet für die logische Schulung der Knaben und für die Vorbereitung auf alle anderen fremden Sprachen.

3. Wird das Englische erst im Oberbau des Gymnasiums verstärkt, so haben die zahlreichen Schüler, welche das Gymnasium nach Beendigung der UII und O II verlassen, keinen oder nur einen geringen Vorteil. Es empfiehlt sich daher die Einfügung des Englischen in den Mittelbau und zwar in die O III.

4. Zum Zweck dieser Einfügung giebt in OIII das Griechische 2 und das Lateinische 1 St., in UII das Griechische 2 St. ab.

5. Im Oberbau O II bis OI treten an Stelle der wahlfreien 2 englischen Stunden und der freiwilligen 7ten lateinischen Stunde 2 verbindliche englische Stunden.

6. Die Hauptziele des griechischen Unterrichts können troß des Ausfalles von 4 Stunden erreicht werden, indem in der Grammatik noch eine größere Beschränkung auf das Regelmäßige eintritt und in der Lektüre auf Teile der Anabasis und Hellenika, bez. auf Reden des Lysias oder eine Biographie des Plutarch verzichtet wird.

7. Primaner können vom englischen Unterrichte befreit werden, um am hebräischen Unterrichte teilzunehmen; der hebräische Unterricht in OII fällt weg.

8. Nach einer Erfahrung von 5 Jahren ist eine neue Entscheidung wünschenswert, ob das Englische in UIII an Stelle des Griechischen treten soll, bez. in der Weise, daß es mit 4 St. beginnt und dann je 2 St. hat, während dem Deutschen und dem Latein je 1 St. in U III überwiesen, dagegen dem Griechischen und Lateinischen in OIII und UII je 1 St. entzogen wird.

Die Versammlung nahm die erste These fast einstimmig an, jedoch mit Streichung der Worte und einen früheren Anfang als bisher", und entschied sich weiter für verbindlichen englischen Unterricht in je 3 wöchentlichen Stunden von Obersekunda bis Oberprima unter gleichzeitiger Verweisung des hebräischen Unterrichts auf die Universität.

Obige Mitteilung ging mir durch die Gefälligkeit des Herrn Prof. Kohl selbst zu. Zu seinen Vorschlägen aber kann ich wegen zweier Punkte nicht gut schweigen. Daß das Englische als Sprache vollendeter litterarischer Kunstwerke, als Sprache einer hochbedeutenden wissenschaftlichen Litteratur, als Sprache endlich des Weltverkehres auch für Solche, die den gymnasialen Vorbildungsweg eingeschlagen haben, von eminenter Wichtigkeit ist, kann von keinem Einsichtigen bezweifelt werden. In der Ueberzeugung hiervon und zugleich in dankbarer Erinnerung an den englischen Unterricht, den ich mit der großen Mehrzahl meiner Schulkameraden an einem pommer'schen Gymnasium empfangen, habe ich

früher ebenfalls gemeint, das Englische sollte überall, wie in der Provinz Hannover, zu einem allgemeinverbindlichen Unterrichtsgegenstand gemacht werden, und habe die Meinung auch öffentlich vertreten. Doch später kam ich von dieser Ansicht zurück infolge der Erwägungen, daß das Erlernen dieser Sprache, wenn es nicht während der Gymnasialzeit geschehen, nach dieser unschwer nachzuholen ist, daß der geeignetste Zeitpunkt für den Beginn einer vierten Fremdsprache nicht bei allen Schülern der gleiche ist und daß manche von ihnen vier Fremdsprachen neben einander überhaupt nicht wohl ohne Ueberbürdung lernen können. Wo nun, wie in Hannover und Bremen, „die örtlichen Verhältnisse dafür sprechen“, daß Alle, die eine höhere Bildung suchen, schon auf der Schule Englisch treiben, da halte ich den Ausweg, der in der jüngsten, den höheren Schulunterricht betreffenden Ordre des Kaisers eingeschlagen ist, für ganz annehmbar: daß nämlich an solchen Orten das Englische in den drei obersten Gymnasialklassen an Stelle des Französischen unter Beibehaltung des legteren als fakultativen Unterrichtsgegenstandes obligatorisch gemacht wird. Was aber die Verkürzung des griechischen Unterrichts betrifft, so bin ich mit allen in Braunschweig Versammelten der Ansicht, daß sie eine der schwersten Schädigungen wäre, die dem Gymnasialunterricht zugefügt werden könnte, daß nur eine Vermehrung, nicht eine Verminderung der griechischen Stunden in Aussicht genommen werden darf, und bin deswegen sehr erfreut über die Freiheit, die, wie ich höre, durch den neuesten preußischen Gymnasiallehrplan den einzelnen Gymnasien gelassen werden soll, in der Obersekunda und den Primen eine sonst dem Lateinischen bestimmte Stunde für das Griechische zu verwenden. G. U.

Ans den bayerischen und badischen Kammerverhandlungen des

vorigen Jahres.

Neben den preußischen Kammerverhandlungen des Jahres 1900 über Fragen des höheren Schulwesens waren die, welche am 24. April im Abgeordnetenhaus zu München und bald danach in der ersten und zweiten Kammer zu Karlsruhe stattfanden, geeignet allgemeineres Interesse zu erregen.

Ueber den sehr erfreulichen Verlauf, den die vorjährige bezügliche Diskussion der zweiten Kammer in Berlin genommen, ist im vorigen Jahrgang der Zeitschrift S. 57 ff. berichtet. Ich möchte nur noch einmal auf die schäzenswerte Thatsache hinweisen, daß dort Mitglieder der verschiedensten, in anderen Punkten einander entgegengesezten Parteien für die Wahrung der Eigenart des humanistischen Gymnasiums eingetreten sind. Auch für die Zukunft glauben wir das Beste in dieser Richtung von dem preußischen Abgeordnetenhaus erhoffen zu dürfen und denken dabei nicht zum wenigsten an den langjährigen Vorsigenden der Unterrichtskommission, Prof. Kropatscheck.

Ob sonst schon in einem deutschen Abgeordnetenhaus das erste Präsidium einem Schulmann übertragen gewesen ist, weiß ich nicht. In München ist es der Fall. An dem oben genannten Tage aber überließ Gymnasialrektor Dr. Orterer den Vorsiß für einige Zeit dem Vizepräsidenten, um an der Debatte über das höhere Unterrichtswesen teilzunehmen. Wir lassen hier seine sehr eingehende Besprechung der Frage des Frauenstudiums bei Seite, glauben aber etwas unseren Lesern Gefälliges zu thun, wenn wir Einiges aus seiner Erörterung über die Zulassung der Realabiturienten zu akademischen Studien, zum Teil im Wortlaut, ausheben.

Diese Realabiturienten-Frage hat für Bayern, wenigstens bisher, nicht den Umfang und die Bedeutung, wie für Preußen, insofern in Bayern noch gar keine Oberrealschule und nur vier Realgymnasien eristieren. Die Berechtigungen der Realgymnasialabiturienten sind in Bayern ungefähr die gleichen, wie in Preußen; aber ebenso wenig, wie bisher dort, berechtigt nach dem bayerischen

Gefeß das Reisezeugnis eines Realgymnasiums zum Antritt des theologischen, juristischen oder medizinischen Studiums; und gegen die Zulassung zu den beiden lezteren Fakultäten (von der theologischen ganz absehend) richtete Orterer seine Bemerkungen.

Er legte dabei dar, wie das bayerische Gymnasium im verflossenen Jahrhundert mit behutsamer Einführung moderner und realistischer Unterrichtsgegen= stände billigen Wünschen entgegengekommen sei, aber ohne den ausgeprägt humanistischen Charakter dieser Anstalten zu verwischen und diejenigen Fächer, auf deren Pflege die eigentliche Kraft des Gymnasiums beruhe, in ihrer Wirkung zu hemmen und zu schwächen, und er führte weiterhin aus, wie auch hervorragendste Lehrer der Medizin und Naturwissenschaften in Bayern ihre entschiedene Zufriedenheit mit den Ergebnissen des Gymnasialunterrichts geäußert hätten, wie ebenso ärztliche Vereine in Bayern nicht minder, als in Württemberg, Sachsen und dem übrigen Deutschland, sich in klarster Weise dahin ausgesprochen hätten, daß für den Stand der Aerzte ausschließlich der humanistische Bildungsgang erwünscht sei. So sei zu einer Aenderung in dieser Hinsicht auch für die künftigen Mediziner nach Urteil der kompetentesten Richter gar keine Veranlassung. Solche Aenderung aber müsse zugleich die schlimmsten Konsequenzen haben. „Man muß ohne weiteres zugeben: wenn man die eine Fakultät hereinnimmt, wird man auch die andere nicht ausschließen können; und Männer, die konsequent sind (ich habe das aus den Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause gesehen und habe es auch aus dem Munde des Herrn v. Vollmar gehört, auch Bebel hat sich im Reichstage ebenso ausgesprochen) erklären ganz offen, daß das auch für andere Berufsgattungen so gemacht werden könne. Vor allem kommen die Juristen heran." Und doch ist, wie unter Berufung auf Worte des württembergischen Justizministers von Fabris ausgeführt wurde, gerade für den Juristenstand die humanistische Vorbildung ein unbedingtes Erfordernis, um ihn in Deutschland auf der Höhe zu erhalten, wie sie wohl nirgend wo sonst gefunden werden könne. Auf bessere Einsicht der Eltern rechnet Örterer nicht. Sie werden bald entdecken, was jezt schon viele Schüler entdecken, daß es leichter geht, wenn man nach der dritten Klasse des Gymnasiums ins Realgymnasium übertritt, und es wird dann heißen: wenn man auch vom Realgymnasium aus alle Berufe wählen kann, so schickt oder geht man lieber dahin. Zugleich sieht D. eine allmähliche Abbröckelung des altklassischen Unterrichts voraus. Der Gang der Dinge charakterisiere sich dahin: „Zunächst kein Griechisch mehr, dann nach und nach immer weniger Latein. H. v. Vollmar hat es schon gesagt und auch in Preußen hat ein Abgeordneter es offen ausgesprochen: Allmählich schaffen wir auch das Latein ab; das Bischen kann man auf der Universität lernen, was man in's Haus braucht." Kurz, Deffnung aller Fakultätsstudien auch für Nichtgriechen ist der Anfang vom Ende des humanistischen Schulunterrichts. Und schon vom Beginn der Neuerung an würde dieselbe notwendig Ursache des Sinkens des Universitätsunterrichts sein. Denn den Trost eines Ergänzungsexamens läßt O. nicht gelten: das Gelingen eines solchen werde niemals ein inneres Erarbeiten, sondern nur das äußerlich, mechanisch eingedrillte Erwerben eines Besizes bedeuten, der schnell wieder verloren gehe. Die juristischen und medizinischen Universitätslehrer würden aber bei Zulassung der Realgymnasialabiturienten zu diesen Fachstudien alsbald zweierlei Zuhörer vor sich haben. Zugleich gehe das die Mitglieder der verschiedenen Fakultäten bisher vereinigende heilsame Band gemeinsamer Vorbildung verloren. Redner erkannte die hohe Bedeutung der realistischen Schulbildung für andere, wichtige Berufsarten vollkommen an; aber fie gleicherweise als ausreichend für alle akademischen Studien zu behandeln, das schädigt nach seiner Meinung Schule, Universität, die gelehrten Berufsarten und segt damit zugleich das Bildungsniveau der ganzen Nation herunter. Aufgrund

dieser Erwägungen bat D. die Kgl. Unterrichtsverwaltung dringend, dem Anfinnen, das betreffs einer Erweiterung der Rechte der Realgymnasialabiturienten durch Preußen werde gestellt werden, zu widerstehen und einer generellen Zulassung derselben zu akademischen Studien die Zustimmung nicht zu geben.

Nach der Art, wie diese Erörterung aufgenommen wurde, darf wohl geschlossen werden, daß die große Majorität der Kammer auf seiten des Redners stand. Von liberaler Seite stimmte in allem wesentlichen der Abg. Dr. Hammerschmidt zu; kürzer auch Dr. Hauber. Widerspruch erfolgte durch Dr. Andreä, der für die Zulassung der Realgymnasialabiturienten zu dem medizinischen Beruf eintrat, mit Hinweisung insbesondere auf die Möglichkeit, die griechische Litteratur durch Uebersehungen kennen zu lernen, nicht glücklich in der Citation von Zeugen. Denn der Münchener Professor der Hygiene Buchner hat ja vorgeschlagen, den griechischen Unterricht vor dem lateinischen zu bevorzugen, und Mommsen hat sich vor kurzem sehr deutlich gegen die geäußert, welche glaubten, das Lateinische ohne das Griechische festhalten zu können. Danach ergriff auch der sozialdemo= kratische Abg. v. Vollmar das Wort zu Einwendungen. Er meinte, die Rede des Herrn Örterer sei eine der interessantesten gewesen, die er seit langer Zeit gehört. Zugleich aber habe er das Tragische der Stellung eines Mannes empfunden, der für Dinge eintrete, die zweifelsohne verloren seien. Der Eifer, den Dr. Orterer entfaltet habe, sei begreiflich bei Jemand, der ringsumher alles, was ihm teuer sei, zusammenbrechen sehe. Da die Vertreter der zuleßt genannten Partei auch das baldige Zusammenbrechen der staatlichen und kirchlichen Ordnungen voraussagen, so durfte D. ja wohl auf die von der gleichen Seite kommende Prophezeiung bezüglich des klassischen Unterrichts schweigen.

Die eingehende Besprechung der Angelegenheit durch den Herrn Kultusminister R. von Landmann aber brachte manche Aufklärung. Anknüpfend an die Thesen, welche laut Ankündigung in der Mai-Versammlung der Reformvereine beraten werden sollten und dann auch von derselben beschlossen worden find, bemerkte der Minister, daß er es für ein nationales Unglück halten würde, wenn diese Bewegung ihr Ziel erreiche. Sodann wies er darauf hin, daß Reichssache nur die Zulassung der Realgymnasialabiturienten zu medizinischen Studien, dagegen die zu juristischen reine Landessache sei und daß diese noch in gar keiner Weise amtliche Behandlung gefunden habe. Der Zulassung aber der Absolventen von Realgymnasien zum ärztlichen Beruf zeigte sich der Minister im allgemeinen geneigt, wie er dies auch bei den Landtagsverhandlungen der Jahre 1896 und 1898 über diese Frage gethan habe. Er hält einmal eine Erweiterung der Rechte der Realgymnasien deswegen für wünschenswert, um das Durchschnittsniveau von der Qualität der Schüler dieser Anstalten zu steigern, woran sich wohl auch eine Steigerung der Anforderungen an das Realgymnasium knüpfen würde. Er meint ferner, daß auch die Wünsche der Eltern von der Unterrichtsverwaltung nicht überhört werden dürften, die für ihre Söhne eine realgymnasiale Vorbildung vorziehen würden, aber durch die enger begrenzten Rechte des Realgymnasiums gehindert würden, diesem Wunsche zu entsprechen. Doch will der Minister sein Ohr auch nicht den entschiedenen Einwendungen gegen die realgymnasiale Vorbildung der Aerzte verschließen, die von medizinischen Autoritäten, von den bayerischen Aerztekammern und dem verstärkten Obermedizinalausschuß geäußert sind, und insbesondere giebt er zu, daß das Griechische größere Schwierigkeiten, als andere Sprachen, biete und ein besseres Mittel für geistige Schulung sei, daß gerade die schwächeren Schüler vor dem Griechischen kapitulieren müßten und daß man daher, wenn man nur höher veranlagte, energische, zähere Schüler zu den gelehrten Studien gelangen lassen wolle, an der Verpflichtung zum Griechischen festhalten müsse. Dem Verlangen aber, daß auch Oberrealschul

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