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öffnen. Daß wir es mit einem gedeckten Raum zu thun haben, beweist überdies der jüngst in der Südwestecke gefundene, fest an die Mauern anschließende Estrich, den Hettner selbst für ein Kennzeichen überdachter Räume erklärt. Aus Aufzeichnungen Habels ersehe ich, daß dieser schon 1855 an dieser Stelle Estrich konstatierte. Von Bedeutung ist auch, daß vor den drei Außenthoren im Quadrat stehende, etwa 4,5 m von einander entfernte Pfostenlöcher aufgedeckt wurden, die gut versteinte, etwa 40-50 cm starke Holzsäulen enthielten! Diese können nur ein Dach getragen haben; sie bildeten also eine Art Vorhalle. Diese hinwiederum ist nur verständlich, wenn wir annehmen, daß die Thore in einen oben geschlossenen Raum, nicht aber in einen unbedeckten Hof führten. Uebrigens ist dieser Raum auch anderwärts konstatiert worden. Dahingestellt mag es bleiben, ob er nur den von Hettner angegebenen Zwecken diente - dafür halten wir den vor dem Sacellum gelegenen Platz für geeigneter —, oder ob er ein Ererzierhaus war, in welchem die Truppen, wie bei uns, bei schlechter Witterung übten. Vegetius, der uns bekanntlich wertvolle Aufschlüsse über römisches Militärwesen giebt, spricht ausdrücklich von dem Vorhandensein solcher Säle, in welchen die Krieger im Winter unbewaffnet oder bewaffnet an hölzernen Pferden Springübungen machten, sich im Schießen mit dem Pilum übten und unter einander oder gegen einen Holzpfahl ihre Fechtkünfte ausübten. Homburg v. d. H.

Karl Blümlein.

(Schluß folgt.)

Die Ulmer Versammlung und der Gymnastalverein in Württemberg. Ob noch ein Bedürfnis vorliegt nach einem eingehenderen Bericht über die Verhandlungen, die auf meine Anregung am 7. Juni v. J. in Ulm über die schwebenden Gymnasialfragen stattgefunden haben, mag zweifelhaft erscheinen, nachdem der summarische Bericht darüber, den ich selber dem Staatsanzeiger für Württemberg geschrieben habe, auch in diesen Blättern abgedruckt worden ist. Da ich aber dem Herrn Redakteur gleich post festum eine bezügliche Zusage gemacht habe, da ferner jener summarische Bericht infolge der Notwendigkeit knappster Zusammenfassung wesentliche Züge jener Verhandlungen nicht zu ganz klarem Ausdruck bringen und insbesondere die Thesen des Berichterstatters nur in der stark verkürzten Formulierung, in der sie zur Abstimmung gebracht wurden, wiedergeben konnte, endlich und namentlich, da sich an diesen Bericht in ungezwungener Folge einige Bemerkungen allgemeinerer Art anknüpfen lassen über die Stellung der Württembergischen Lehrerschaft zum Gymnasialverein und über gewisse Seiten der Organisation dieses letteren, Bemerkungen, die mir zeitgemäß erscheinen, so wage ich es, mit dieser Sache noch einmal in einem ad hoc geschriebenen Berichte vor die Leser dieser Zeitschrift zu treten.')

Der Gedanke, über die Fragen des Reformgymnasiums und des Berechtigungswesens, von deren Wellenschlag das Württemberger Land noch nicht so

1) Wir freuen uns sehr, daß Herr Rektor Hirzel das „gewagt“ hat. Von Württemberg ist in dieser Zeit des Kampfes jede Meinungsäußerung Gleichgesinnter wertvoll, und insbesondere die allgemeineren Bemerkungen, welche der Verfasser S. 49 ff. an seinen Bericht über die Ulmer Versammlung angeschlossen hat, werden alle unsere Leser lebhaft interessieren.

Ned.

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unmittelbar umbrandet wird wie die norddeutschen Bruderstaaten, eine öffentliche Verhandlung und Erklärung zu provozieren, entsprang bei mir einer dreifachen Erwägung. Einmal schien mir die infolge äußerer Umstände fast unvermeidliche völlige Abwesenheit württembergischer Schulmänner vom Braunschweiger Tag von der Anwesenheit des Herrn Oberstudienrat Hauber, der übrigens eben ein Vertreter der Schulverwaltung, nicht der Lehrerschaft war, erfuhr ich erst später ein Gegengewicht in der Form einer Parallelaktion zu erfordern, durch die erkennbar würde, daß man auch bei uns diesen Fragen nicht gleichgiltig oder fatalistisch gegenübersteht. Sodann erheischte der ohne jede Begründung und Verhandlung erfolgte Anschluß der württembergischen Reallehrer-Versammlung vom 12. Mai v. J. an die Berliner Thesen umsomehr eine Antwort, als die unmittelbar darauffolgende württembergische Gymnasiallehrer-Versammlung vom 19. Mai an diesem Beschlusse achtlos oder doch widerspruchslos vorübergegangen war. Endlich hoffte ich durch einen solchen Schritt die Aufmerksamkeit und das Interesse für die Bestrebungen des Gymnasialvereins zunächst in den Kreisen der Lehrerschaft, dann aber womöglich auch in weiterem Umfange in unserm Lande zu wecken und die flaue Stimmnng der zweifellos auf Seiten des Gymnasiums stehenden Kreise aufzurütteln.

Aus diesen Gründen habe ich den Kreis der Einladungen recht weit, sogar über die schwarz-roten Grenzpfähle hinaus, gezogen und die Schreiben vom Bodensee bis zum Oberlauf von Jagst und Kocher, von der Fils und der obersten Donau bis zum Lech und zur oberen Jller versandt. Wie zu erwarten, entsprach die Folgeleistung dem weiten Umfang der Einladungen keineswegs. Am schmerzlichsten war uns, daß die Bayern gänzlich versagten; weder in persönlichem Erscheinen noch sonst irgendwie nahmen sie Notiz von der Sache. Wenn auch das stolze Gefühl der Sicherheit, deren sie sich innerhalb ihres bedeutenderen, geschlosseneren, selbständigeren Wesens erfreuen, eine völlig ausreichende Erklärung dieser kühlen Haltung giebt, so bleibt doch zu bedauern, daß diese Gelegenheit zu kollegialem Zusammenschluß und Gedankenaustausch über die Landesgrenzen hinaus unfruchtbar geblieben ist. Denn troß aller staatsrechlichen Schranken und formellen Verfassungsbedenken, bleibt es doch dabei, daß auch auf diesem Gebiete in freiem Austausch des Gebens und Nehmens an die Stelle des Stammeslebens oder landschaftlichen Sonderdaseins das Schaffen und Wirken der Nation zu treten beginnt". Umsomehr sollten wir darauf bedacht sein, daß Einseitigkeiten und fehlerhafte Richtungen bei den Einen in um so kräftigerer Geltendmachung und um so festerer Zusammenfassung der entgegengesezten Strebungen und Vorzügen bei den Andern ein starkes Gegengewicht finden.

Troßdem war die Versammlurg stark genug besucht, um immerhin ein gewisses Gewicht in Anspruch nehmen zu können; 70-80 Personen mochten es sein, zur größeren Hälfte dem Gymnasiallehrerstande angehörig, von den Gymnasien Ulm, Ehingen, Ravensburg, dem Seminar Blaubeuren und den benachbarten kleineren Lateinschulen, zur kleineren Lehrer anderer Schulgattungen und Vertreter sonstiger Berufskreise: Aerzte, Geistliche, Beamte, Offiziere. Unter denen, die der an die Freunde des Gymnasiums" gerichteten Einladung folgten, war auch der Redakteur des demokratischen Lokalblattes, der andern Tages nicht einen sachlichen Bericht über die Verhandlungen, sondern einen raisonnierenden Artikel voll Einseitigkeit und Feindseligkeit gegen die Sache des Gymnasiums veröffentlichte. Da ich selber das Referat übernommen hatte, die Kürze der Vorbereitungszeit, nur wenige Tage, gestattete keine langen Verhandlungen über die Referentenfrage so übernahm auf meinen Vorschlag Rektor Hehle von Ehingen den Vorsiz. Den Verhandlungen lagen zwei Gruppen von Säßen zu Grunde, von denen die erste zu der Frage des Reformgymnasiums, die zweite zu der der Berechtigungen Stellung nahm. Sie lauteten :

I. Gruppe: Reformgymnasium.

1. Schulpolitische Säße:

a) Die Einheitsschule kann nicht als ein so dringendes Bedürfnis anerkannt werden, daß sich die ganze altbewährte Ordnung des Gymnasialunterrichtsganges ihm sollte unterordnen und einer grundstürzenden Umwälzung entgegengeführt werden.

b) Diese Forderung beruht vielmehr auf der einseitigen und übertriebenen Betonung von vielleicht weitverbreiteten und an sich berechtigten individuellen Bedürfnissen und Wünschen gegenüber einer in sich wohlbegründeten und durch die geschichtliche Vergangenheit glänzend gerechtfertigten allgemeinen Ordnung unseres Bildungswesens.

c) Diese überlieferte Ordnung des gymnasialen Unterrichtswesens im wesent lichen unversehrt zu erhalten ist eine Aufgabe staatsmännischer Weisheit, da sie mit ihrer Betonung des geschichtlichen Zusammenhangs von Vergangenheit und Gegenwart und ihrer starken Pflege der idealen Grundlagen unseres Lebens ein notwendiges Gegengewicht bildet gegen die einseitige Pflege der materiellen Interessen, des technischen Fortschritts und des bloß wirtschaftlichen Wohlbefindens. 2. Schultechnische Säße.

a) Das Reformgymnasium nach dem für uns in Frage kommenden Frankfurter System giebt dem französischen Unterrichte eine grundlegende Stellung und eine Ausdehnung, die weder zu dem allgemeinen Bildungswerte dieses Faches, noch zu seiner besonderen Bedeutung für unsere deutsch-vaterländische Bildung im richtigen Verhältnis steht.

b) Es bedroht den Lateinunterricht unmittelbar dadurch, daß es die ihm zur Verfügung stehende Stundenzahl um einen sehr beträchtlichen Teil, um mehr als ein Drittel, verkürzt und der Anfangsstufe die frische kindliche Gedächtniskraft raubt, mit der schwersten Einbuße an Gediegenheit des Wissens und Gründlichkeit des Verständnisses in Sprache, Litteratur und Leben des Altertums.

c) Denselben Nachteil fügt es in noch höherem Grade dem griechischen Unterricht zu, der nach den Ergebnissen der zunehmenden Durchforschung des griechischen Altertums als ein immer unentbehrlicherer Teil des Gymnasialunterrichtes erscheint. Wenn dieser schon jezt das Ziel, um dessenwillen die auf ihn verwendete Arbeit von Lehrern und Schülern allein sich lohnt, nur bei energischer und geschickter Führung und intensivem Betriebe erreichen kann, so würde der durch die starke abermalige Verkürzung ihm zugefügte Schlag im Lauf einer nahen Zukunft für ihn tödlich wirken. Der Beifall, den die radikalen Reformer dem von seinem Schöpfer ganz anders gemeinten Frankfurter Reformplan zollen, giebt hiefür einen lehrreichen Fingerzeig.

d) Bei der innigen Verflechtung griechischer Bildungselemente mit dem Leben der Römer erfährt auch der lateinische Unterricht, inbesondere nach seiner heutzutage viel stärker zu betonenden realen Seite, eine weitere indirekte Schädigung.

e) Die Umkehr in der Zeitfolge des lateinischen und französischen Unterrichts raubt auch dem leßteren die befruchtende Anregung, die er bisher aus der Grundlage des Lateinischen gewonnen hat.

3. Hygienische Säße:

Wenn der auf die späteren und teilweise lezten Schuljahre konzentrierte Unterricht in den alten Sprachen nicht bloß als Scheinwerk oder von ganz be sonders bevorzugten Köpfen getrieben werden soll, so ist eine starke Ueberlastung mit mechanischem und elementarschulmäßigem Lernen gerade für die älteren Schüler und gerade in den Jahren zu befürchten, die den allmählichen Uebergang zu einem freieren wissenschaftlichen Studium vermitteln sollen.

4. Organisatorische Säße:

a) Die praktische Durchführung des Reformgymnasiums wäre gerade für die Anfangsjahre bei dem gegenwärtig dem württembergischen Gymnasium zur Verfügung stehenden Material an Lehrern und Lehramtsaspiranten mit den größten Schwierigkeiten verbunden, da eine viel größere Zahl von Lehrern als bisher erforderlich würde, die zur Erteilung eines wissenschaftlich begründeten Unterrichts in der französischen Sprache und Litteratur befähigt sind.

b) In Konsequenz davon müßte die kaum erst neugeregelte Prüfungsordnung für das Gymnasiallehramt in einem ihrer allerwesentlichsten, mit vollem Bewußt= sein seiner Tragweite festgesetten Punkte wieder abgeändert werden, da nicht mehr die Verbindung der Lehrbefähigung für Latein mit der für Griechisch wie bisher im Interesse des Unterrichts wie auch der wissenschaftlichen Reputation für selbstverständlich gehalten wurde sondern die der Lehrbefähigung für Latein mit der für Französisch den Stamm unserer gymnasialen Lehrbefähigung bilden müßte.

c) Auch die Organisation des Kollaboratorenwesens man gestatte den formell nicht mehr zeitgemäßen, aber verständlicheren Ausdruck - würde durch das Reformgymnasium aufs tiefste berührt, da entweder Lateinkollaboratoren künftig überflüssig wären oder bis in Klasse V oder VI (Tertia) hinauf unter Verdrängung der akademisch gebildeten Lehrer Verwendung zu finden hätten. Die Konsequenzen einer solchen Verschiebung zunächst in wissenschaftlicher, sodann auch in sozialer Hinsicht sind nicht abzusehen.

5. Soziale Säße:

Die große Zahl verfügbarer, der endlichen definitiven Anstellung mit Ungeduld harrender provisorischer Lehrer würde durch die Durchführung des Reformgymnasiums jedenfalls noch für eine weitere längere Zeit brach gelegt und dadurch die schwer empfundenen sozialen Uebelstände, unter denen der württembergische Gymnasiallehrerstand gegenwärtig leidet, noch gesteigert.

In dieser Form wurden die Säge, zuerst als Ganzes, dann noch einmal Punkt für Punkt vorgetragen, und jedem Saß eine knappe mündliche Erläuterung und Begründung beigefügt. An jeden einzelnen Sag schloß sich die Diskussion. Diese war eine allgemeine, und es wurde ausdrücklich der Wunsch ausgesprochen, es möchten auch die Schulmänner an nichthumanistischen Schulen und die Teilnehmer aus andern Berufskreisen sich beteiligen. Thatsächlich wurde sie überwiegend von den humanistischen Kollegen geführt, von allen zustimmend, meist mit großer Lebhaftigkeit und Wärme, mit einziger Ausnahme des Rektors Ehemann vom Gymnasium zu Ravensburg, der mit Rücksicht auf die stets wachsende Opposition gegen das Gymnasium und auf die Vorteile des Einheitsschulsystems einen Versuch mit dem lateinlosen Unterbau empfahl, zwar nicht in der Frankfurter Form, aber in einer eigenen Ehemannschen der Art, daß das Französische in Klasse 1 (Septima, außerhalb Württembergs und Baierns gar nicht vorhanden), das Latein in Klasse III (Quinta) beginnen sollte; vom Griechischen sagte er nichts. Von nichthumanistischen Schulmännern empfahl auch Rektor Neuffer vom Realgymnasium Ulm einen Versuch mit dem Reformgymnasium ohne nähere Angabe, ob nach dem Frankfurter System oder dem Ehemannschen Vorschlag. Außer diesen beiden trat Niemand für das Reformgymnasium ein. Auch einige der anwesenden Nichtschulmänner beteiligten sich an der Diskussion, sämtlich im Sinne der grundsäßlichen Aufrechterhaltung des alten Gymnasiallehrplans, teilweise unter Geltendmachung einiger Spezialwünsche in untergeordneten Einzelpunkten.

Für die Abstimmung war schon bei der Konstituierung der Versammlung festgesezt worden, daß über diese Säße, da sie doch überwiegend schultechnische und schulorganisatorische, also fachmännische Fragen betreffen, nur die anwesenden

Gymnasiallehrer votieren sollen. Da die vorgetragenen Säße zu umfassend und zu zahlreich zur Abstimmung waren, so wurden sie zu diesem Zwecke in die S. 141 des vorigen Jahrgangs dieses Blattes mitgeteilte knappere Fassung gebracht. Das Ergebnis war die einstimmige Annahme dieser letteren Säße. Die Säße der II. Gruppe - Berechtigungswesen lauteten folgendermaßen:

1. Das Gymnasium, im Bewußtsein seines eigenen inneren Wertes und seiner werbenden Kraft, braucht nur die ungehemmte Entfaltung der ihm eigenen Bildungselemente, um den Bestrebungen anderer Schulgattungen nach Erweiterung ihrer äußeren Berechtigungen mit wohlwollender Zustimmung gegenüberzustehen. 2. Als Glieder unserer allgemeinen Staats- und Bildungsordnung aber find wir zu einer bestimmteren Stellungnahme so berechtigt als verpflichtet. Dieser geben wir in folgenden Säßen Ausdruck:

a) der Wunsch nach Ausdehnung der Berechtigungen des Realgymnasiums und der Oberrealschule, insbesondere bezüglich der Entlassung zu den Studien der Hochschulen, findet in der Entwicklung weiter Wissenschaftsgebiete und ihrer schulmäßigen Verarbeitung einerseits, in den großen Fortschritten der Technif und des Verkehrswesens andrerseits eine ausreichende Begründung.

b) Wenn die hierauf gerichtete Agitation besonders in Preußen hervortritt, so hat dies seinen Grund darin, daß dort die Schranken besonders eng gezogen sind, während insbesondere für Württemberg die Freiheit jezt schon eine größere ist. Darin liegt ein Fingerzeig, wie dieser nicht selten das richtige Maß überschreitenden und die richtige Form verfehlenden Agitation die Spitze abzubrechen ist.

c) Eine durchgehende, alle deutschen Staaten gleichmäßig umfassende Revision der einschlägigen Bestimmungen, für welche in der Reichsschulkommission ein geeignetes Organ schon vorhanden ist, erscheint als entschiedenes Bedürfnis.

d) Eine unterschiedslose Gleichheit aber aller Anstalten in der Berechtigung, zu sämtlichen Hochschulstudien zu entlassen, erscheint als doktrinäre Gleichmacherei, die unserm Staatswesen, unserm Bildungsleben, insbesondere dem Universitätsunterricht schweren Schaden zufügen würde.

e) Die Zuscheidung der einzelnen Berechtigungen an die verschiedenen Schulgattungen berührt mehr das Intereffe der allgemeinen Staats- und Gesellschaftsordnung und das des Hochschulunterrichts als das des Gymnasiums. Doch ist der Grundsag aufzustellen, daß diejenigen Berufsarten, für welche eine tiefere sprachliche, geschichtliche, philosophische Grundlage erforderlich ist, dem Gymnasium vorbehalten bleiben. Hiezu ist nicht bloß das Rechtsstudium, sondern auch das des höheren Verwaltungsdienstes in seinen verschiedenen Zweigen zu rechnen. Andrerseits liegen keine sachlichen Bedenken vor gegen die Erteilung der Berechtigung für das medizinische Studium an das Realgymnasium, für den Forstdienst und den höheren Verkehrsdienst an die Oberrealschulen.

Zum Studium des Lehramts aber, auch für neuere Sprachen, an sämtlichen höheren Schulen sollte nur eine Anstalt mit Latein entlassen dürfen.

Die Ergänzungsprüfungen, die thatsächlich zu einer Umgehung des vorgeschriebenen Bildungsganges führen, sind aufzuheben.

f) Die Bedenken, welche schon von einzelnen Vertretern eines Teils der erwähnten Berufsarten gegen die Lösung ihrer ausschließlichen Gebundenheit ans Gymnasium (Mediziner), bezw. an das Gymnasium oder Realgymnasium (Forstmänner) geäußert worden sind, beruhen großenteils auf Erwägungen sozialer Natur und erscheinen insoweit nicht begründet.

g) Dagegen verzichtet das Gymnasium, um die eigentümlichen Vorzüge seines Lehrplans reiner durchführen zu können, gern auf das Recht der Entlassung zu technischen Studien.

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