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Form besonders hervorragenden Litteraturwerken und dadurch Einführung in das Geistes- und Kulturleben des griechischen Altertums."

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Bemerkenswert ist bezüglich der Lektüre, daß die Uebungen im unvor bereiteten Ueberseßen, welche der Lehrplan v. 1892 zwar beim lateinischen, aber nicht beim griechischen Unterricht kennt, jezt von D. III an für alle Klassen angeordnet werden und daß in der Wahl der Autoren mehr Freiheit ge= geben ist. So heißt es unter U. II nach Erwähnung der Xenophontischen Anabasis, der Hellenika und der Odyssee: „Auch kann auf dieser wie auf den folgenden Stufen ein geeignetes Lesebuch, das eine weitere Auswahl von Proben aus griechischen Schriftstellern gestattet, der Lektüre zu Grunde gelegt werden“; unter D. II: „Daneben [neben Homer und Herodot] andere geeignete Profa." Und unter I steht neben Sophokles auch Euripides"; ferner sind die beschrän kenden Zusäße zu Plato (mit Auswahl), zu Thukydides (mit Ausschluß schwierigerer Reden) und zu Demosthenes (olynthische und philippische Reden) gefallen; endlich heißt es: und andere inhaltlich wertvolle Prosa, auch geeignete Proben aus der griechischen Lyrik." Wegen der Vorschläge, die v. Wilamowiß in seinem bekannten Gutachten gemacht, sei ausdrücklich bemerkt, daß der Beginn der Lektüre auch fernerhin nicht mit Homer, sondern mit attischer Prosa gemacht werden soll, und daß andrerseits die Homerlektüre in Prima festgehalten, nicht auf II beschränkt ist.') Auch ist man bezüglich der erleichternden Art, wie die Schüler die tragischen Chöre kennen lernen sollen, nicht so weit gegangen wie v. Wilamowit, der meinte: Die Chöre soll der Lehrer vorlesen und erklären"; es wird nur gesagt: „Zur Bewältigung der Schwierigkeiten, welche bei der Tragikerlektüre die Chorlieder dem Verständnis bieten, bedarf es ausgiebiger, die häusliche Vorbereitung der Schüler erseßender Hilfe von Seiten des Lehrers." Den Vorschlägen des Genannten ist dagegen mit zwei anderen methodischen Bemerkungen" entsprochen: „Die Auswahl der platonischen Dialoge richtet sich in erster Linie nach dem ethischen Gehalt derselben, nimmt aber auch auf die philosophische Entwicklung überhaupt sorgsam Rücksicht;" und das in II und I etwa in Gebrauch zu nehmende Lesebuch hat die Aufgabe, neben der ästhetischen Auffassung auch die den Zusammenhang zwischen der antiken Welt und der modernen Kultur aufweisende Betrachtung zu ihrem Rechte zu bringen" (was schon in dem Kaiserl. Erlaß gefordert war). -Wenn verfügt wird, daß die Lektüre Xenophons in der Regel mit U. II abzuschließen sei, so sind damit wohl die Memorabilien, die 1892 als obligatorische Lektüre der Obersekunda bezeichnet wurden, ausgewiesen [kein Unglück].

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1892 wurde betreffs der Ilias und Odyssee bemerkt, daß sie thunlichst ganz zu lesen seien, und daß soweit dies in der Ursprache nicht möglich, behufs Ergänzung von dem Lehrer gute Uebersehungen heranzuziehen seien. Jest heißt es allgemeiner: „Bei der Durchnahme größerer Dichtwerke sind behufs Ergänzung des in der Ursprache Gelesenen gute Uebersezungen heranzuziehen.“ Der 1892 unter I gemachte Zusaß „Außerdem ergänzend Privatlektüre“ ist ganz weggefallen.

Bezüglich des grammatischen Unterrichts finden sich die zwei neuen metho dischen Bemerkungen: Belanglose Einzelheiten, namentlich unnüße Formalien, sind aus dem Lehrstoff zu beseitigen;" und Fehlern gegen die Accent lehre ist bei Beurteilung der in der Klasse anzufertigenden Ueberseßungen in das Griechische eine entscheidende Bedeutung nicht beizulegen." Beibehalten soll also die Accentseßung werden.

1) In den methodischen Bemerkungen wird die Aufstellung eines Kanons aus Od. und Ilias von den zu lesenden, nicht zu lesenden und freizüstellenden Abschnitten empfohlen.

1892 wurde verordnet, daß die schriftlichen Ueberseßungen ins Griechische von D. II an ganz entfallen sollten. Jezt werden für O. II und D. I Uebersehungen aus dem Griechischen, abwechselnd mit solchen in das Griechische vorgeschrieben.

Die Ergebnisse von der Vergleichung der Lehraufgaben, die 1892 und 1901 bezüglich der anderen Lehrgegenstände gestellt worden sind, folgen später; hier aber fügen wir noch drei Tabellen bei, die, hoffen wir, nicht unerwünscht sein werden. u.

Uebersicht

über die Summen der allgemeinverbindlichen wöchentlichen Stunden, die in den sechs größten deutschen Staaten den einzelnen Gymnastalklassen zugeteilt sind. (Nicht mitgerechnet sind die Turn- und Singstunden.)

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über die Summen der wöchentlichen Stunden, die in den sechs größten deutschen Staaten den allgemeinverbindlichen Unterrichtsgegenständen des Gymnasiums zugeteilt sind.

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Dazu kommen noch je 3 wöchentliche Turnstunden für alle Klassen in Preußen und je 2 in den übrigen Staaten und der Gesangunterricht. Unter Württemberg sind bei der Angabe über den früheren Lateinunterricht auch die bis 1891 in der Klasse der Achtjährigen gegebenen Stunden mitgerechnet, im Uebrigen beziehen sich die Zahlen unter Württemberg nur auf die unserer VI-I entsprechenden Klassen. Der hessische Lehrplan v. J. 1893 hat die 1884 für die einzelnen Kl. festgeseßten Stundensummen beibehalten, aber dem Deutschen 2, dem Franz. 6 St. mehr gegeben und dafür dem Lat. 6, dem Griech. 2′ genommen.

Uebersicht über die Summen der wöchentlichen Stunden, die den allgemeinverbindlig von 1837, 1856, 1882, 18

VI

V

IV

UI. III

O. III

Religion

Deutsch

37 56 82 92 01 37 56 82 92 01 37,56 82 92 01 37 56,82 92 01 37 56 82 92

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Summa 30 28 28 25 25 30 30 30 25 25 30 30 30 28 29 30 30 30 30 30 30 30 30 30

Als obligatorische Unterrichtsgegenstände kommen noch Singen und Turnen hinzu. Für Gesangunterricht wurden in dem Plan von 1837 wöchentlich 2 Stunden_in_VI bis O. Ill a gesezt. Von 1882 an lautet die Bestimmung, daß zu je 2 wöch. Singstunden alle Sextaner und Qui taner verpflichtet sind und daß von IV an aufwärts die dafür Beanlangten am Chorsingeu_teils nehmen haben. Das Turnen wurde obligatorisches Fach durch die Kabinetsordre vom 6. J 1842. Bis 1892 durch alle Klassen in 2 wöch. Stunden gelehrt, verfügt es seitdem über je 3 St den in der Woche.

Als fakultatives (nur für Theologen obligatorisches) Lehrfach erscheint das Hebräist schon 1837 mit 2 Wochenstunden von dem Eintritt in Sekunda an. Seit 1892 ist es auf O. II u I mit je 2 St. beschränkt. In derselben Lage befindet sich seit dieser Zeit das Englische, das frü schon auf der mittleren Stufe (zum Teil schon in III) begonnen wurde. Auf den Gymnasien der vinz Hannover bereits vor 1866 obligatorisch, behielt es dort diesen Charakter auch nach der Einverleibu während es in den anderen Provinzen Preußens bis zur neuesten Ordnung fakultativ blieb. Jest allen Gymnasien, dei denen die örtlichen Verhältnisse dies wünschenswert erscheinen lassen, gestat mit dem Abschluß der U. II den verbindlichen Unterricht im Französischen aufhören und dafür O. II an mit je 3 Wochenstunden das Englische eintreten zu lassen, während daneben das Franzöft wahlfrei mit 2 Wochenst. weitergeführt wird. Ferner soll an allen Gymnasien, neben denen am chen Ort sich keine zur Erteilung von milit. Befähigungszeugnissen berechtigte Realanstalt befind den Schülern, die nur bis zum Ende der U. II das Gymnasium zu besuchen beabsichtigen, von an gestattet sein, sich vom Griechischen dispensieren zu lassen, und die Hälfte der griechischen Stund soll dann in Ill und U. II durch englischen Unterricht ersezt werden.

gegenständen in den einzelnen Klassen der preuß. Gymnasten durch die Lehrpläne zugeteilt worden sind.

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Fakultativer Zeichenunterricht ist für die oberen Klassen jedenfalls seit 1856 eingerichtet O jüngst seine Benütung den künftigen Aerzten, Mathematikern, Naturforschern und Technikern ch Kaiserl. Erlaß ans Herz gelegt worden.

Für Schüler der IV und III mit schlechter Handschrift ist nach diesjähriger Verfügung des Miteriums besonderer Schreibunterricht einzurichten und für diese dann doch wohl obligatorisch. Von den 4, bezw. 3 deutschen St. der VI u. V 92 u. 01 ist 1 für Geschichts erzählungen bestimmt.

Von Interesse ist auch jezt noch der Normallehrplan vom Jahr 1816, wenn er auch ht zu allgemeiner Anwendung gelangte. Dessen Bestimmungen in die obige Tabelle aufzunehmen g aber schon deshalb nicht wohl an, weil nach ihm der gesamte Gymnasialkurs 10 Jahre dauern te, so daß der mit 9 Jahren Eintretende frühestens mit zurückgelegtem 19. Lebensjahr die Schule olvieren konnte. Die VI, V und IV sollten nämlich zwar einjährig, die III und II aber zweijährig d die I dreijährig sein. Für die Religion waren hier nach Wiese's Angabe 2 Wochenst. in allen I angesezt, also zusammen 20; für das Deutsche je 6 St. wöch. in VI und V und in den übrigen je 4, 44; für das Latein je 6 in VI und V und in den übrigen Kl. je 8, 76; für das riechische je 5 in IV und III und je 7 in den oberen Kl., = 50; für Geschichte und Geogr. von an je 3, 27; für Rechnen und Mathematik in jeder Kl. 6 St., = 60; für Naturwissenaften durchweg je 2, 20. Der 3eichen unterricht reichte bis III einschl., der Schreibunterricht V. Hebräisch war nicht obligatorisch, Französisch wurde ebensowenig wie Englisch gelehrt; ch die Philosophie war vom Lehrplan ganz ausgeschlossen. Die Gesamtzahl der möch. oblig. tunden sollte in allen Klassen, abgesehen von Gesang und Turnen, 32 betragen.

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Litterarische Anzeigen.

Zur Geschichte der Pädagogik.

Aus den Heften mit Terten und Forschungen zur Geschichte der Erziehung und des Unterrichts in den Ländern deutscher Zunge, die Prof. Kehrbach feit 1899 herausgegeben hat, heben wir Folgendes hervor, was für die meisten unserer Leser von besonderem Interesse sein dürfte:

A. Bömer, die lateinischen Schülergespräche der Humanisten. Auszüge mit Einleitungen, Anmerkungen und Namenund Sachregister. Quellen für Schul- und Universitätsgeschichte des 15. und 16. Jahr hunderts. Zweiter Teil: von Barlandus bis Corderius 1524-1564. Berlin, Harrwiß Nachfolger 1899. 124 S., 2 Mk.

Der erste Teil dieses Werkes erschien 1897 im gleichen Verlag und behandelt die Gespräche vom Manuale scholarium (1480) bis zu den Dialogi pueriles von Hegendorffinus (1520), darunter auch Erasmus' Colloquia Familiaria und Mosellanus' Paedologia; der zweite bespricht die Dialogi ad profligandam e scholis barbariem utilissimi des Hadr. Barlandus (1524), die confabulationes tironum litterariorum des Herm. Schottennius (1526), die Formulae puerilium colloquiorum des Seb. Heyden (1528), die Dialogi des Jonas Philologus (d. i. Johann Günther, 1529), die Colloquia des Jac. Zovitius (1536?), die Linguae Latinae exercitatio des Lud. Vives (1539), die Dialogi des Nicol. Winmannus (1544), die Praetextata latine loquendi ratio des Mart. Duncanus (1552) und die Colloquia scholastica des Mathurinus Corderius (1564). Die meisten Auflagen (108) und darunter solche, die ins 19. Jahrhundert hineinreichen, hat das lezte Werk erlebt. Danach kommt Vives' exercitatio, von dem 103 Auflagen, einige gleichfalls aus dem 19. Jahrhundert, nachgewiesen werden. Beide Bücher gewähren, wie die anderen von Bömer besprochenen, nicht bloß genaue Kenntnis des damaligen Schullateins, sondern ihrem Inhalt entsprechend zugleich den besten Einblick in das gesamte Schulleben, ja auch in manche außer der Schule liegende Seite der Kultur des 16. Jahrhundert. Die vortrefflichen Inhaltsangaben der einzelnen Colloquia sind geradezu Fundgruben für kulturhistorisch interessante Materien. Beispielsweise ersieht daraus, wer sich für die Geschichte des Spiels und Sports interessiert, daß sich eingehende Mitteilungen über das in der damaligen Zeit an Pariser Schulen übliche Ballspiel bei Vives in seinem 22 sten Gespräch finden. Den Lebenslauf eines Konoiftsschülers während eines Schultages vom frühen Morgen an bis in die kleinsten Einzelheiten erfahren wir im 54. u. 55. Colloquium des II. Buchs von Corderius. Die litterarhistorischen Einleitungen sind von musterhafter Genauigkeit und heben das Charakte= ristische der einzelnen Gesprächbücher hervor.

Von den Mitteilungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte wird jest der XI. Jahrgang herausgegeben. In seinem leßterschienenen Heft wird Jedermann ein merkwürdiges Dokument der schlagenden Disziplin aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts interessieren, wie sie für die Prinzenerziehung am kurfürstlich-sächsischen Hofe Wettiner Linie vorgeschrieben war, durch Bilder ergreifend veranschaulicht, unter dem Titel: Das schwarze Register. Der Herausgeber, Prof. Dr. J. Bach in München, hat die Darstellungen mit historischen Erläuterungen be gleitet. Der X. Jahrgang enthielt ein Thüringer-Heft, worin unter Anderem ein Beitrag zur Geschichte der Ratichischen Reformbewegung in Weimar von Dir. L. Weniger steht, und ein Pommern-Heft, worin sich die Statuten des Pädagogiums zu Stettin vom Jahr 1587, herausgegeben von Dr. Martin Wehrmann, befinden.

Mitteilungen aber, wie Texte und Forschungen und die Bibliographie des gesamten Erziehungs- und Bildungswesens, deren ersten Teil wir im Jahrgang 1898 des Humanist. Gymnasiums S. 99 fg. in seiner Bedeutung gewürdigt haben, die πάρεργα neben sem großen Bert ser Monumenta paedagogica, zeigen eine wunderbare Rührigkeit auf einem hochwichtigen Gebiet, das bis vor nicht langer Zeit noch fast ganz unbebaut war. Diese Wirkung hervorgerufen zu haben, muß Karl Kehrbach mit freudiger Genugthuung erfüllen.

Von der verdienstlichen Bibliothek pädagogischer Klassiker, herausgegeben von Fr. Mann bei H. Beyer u. S. in Langensalza, sind uns in lezter Zeit zugegangen:

Joh. Amos Comenius' Informatorium. Der Mutter-Schul. Neu herausgegeben von Prof. Dr. C. Th. Lion. 64 S., Preis 60 Pfg., ein genauer, auch die Varietäten der Orthographie wiedergebender Abdruck der Mutterschulanweisung, wie sie sich in einem Exemplar der Breslauer Stadtbibliothek vom Jahr 1638 findet. Ferner:

Berthold Sigismund's Ausgewählte Schriften. Herausgegeben, mit Biographie und Anmerkungen versehen von Dr. Karl Markscheffel in Weimar. 496 S., Preis 4,50 Mk., und

Adolf Diesterweg. Darstellung seines Lebens und seiner Lehre und Auswahl aus seinen Schriften. Von Geh. Hofrat Dr. E. von Sallwürk. 3 Bde. I. 497 S., Preis 3,50 ME. II. 435 S., Preis 3,50 Mk. III. 314 S., Preis 3 Mk.

Wenn Diesterwegs hervorragende Bedeutung auch auf dem Gebiet der Volksschule liegt, so muß doch jeder Schulmann sich für das pädagogische Kampfesleben eines Mannes

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