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Bundesrats handelt es sich lediglich um das Zeugnis der Reise von einem humanistischen Gymnasium oder von einem deutschen Realgymnasium. Ein solches erwirbt in Preußen auch derjenige Oberrealschulabiturient, der sich an einem Gymnasium oder an einem Realgymnasium der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfung unterzogen hat. Diese erstreckt sich nach der preußischen Prüfungsordnung an den Realgymnasien nur auf das Lateinische; wer sie besteht, hat die mit den Reisezeugnissen der Realgymnasien verbundenen Berechtigungen erworben, das ihm erteilte Zeugnis ist ein an einem Realgymnasium erworbenes, in jeder Beziehung vollwertiges Reifezeugnis.

Anders läge die Sache, wenn in dem Beschlusse des Bundesrats auch der Nachweis der Teilnahme am Unterrichte eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums gefordert würde. Davon hat aber bisher nichts verlautet, und auch die „Rhein.-Westf. Ztg." stellt eine derartige Behauptung nicht auf. Nun will zwar dieses Blatt aus der Streichung des auf die Ergänzungsprüfung bezüglichen Sages der Vorlage entnehmen, daß diese Ergänzungsprüfung in Verbindung mit der Reifeprüfung an der Oberrealschule keineswegs die Zulassung zu den ärztlichen Prüfungen sichere. Wenn die Streichung wirklich diese Bedeutung hätte haben sollen, so hätte der Beschluß des Bundesrats einen Wortlaut haben müssen, durch den die Anwendung der preußischen Vorschriften über die Zulässigkeit der Ergänzungsprüfung ausgeschlossen würde. Nach unserer Auffassung liegt indessen der Grund für die Streichung jenes Schlußsages in der Verschiedenheit der inneren Einrichtung der Oberrealschulen in den verschiedenen deutschen Bundesstaaten. Diese Anstalten sind nämlich nicht überall so organisirt, daß an ihnen, abgesehen vom Lateinischen, in allen Lehrgegenständen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden, wie an den Realgymnasien. Jene Verschiedenheit hat eben dahin geführt, daß seiner Zeit die Vereinbarungen der deutschen Staatsregierungen über die gegenseitige Anerkennung der von den deutschen Gymnasien und Realgymnasien ausgestellten Reisezeugnisse auf die Oberrealschulen nicht ausgedehnt wurden, sondern daß hinsichtlich dieser eine Entschließung von Fall zu Fall vorbehalten worden ist. Deshalb ist es auch durchaus irrig, wenn die „Rhein.-Westf. Ztg." aus der Thatsache, daß der Bundesrat gleichzeitig eine Durchsicht jener Vereinbarungen angeregt und dabei die Oberrealschulen nirgends erwähnt hat, eine Stüße für ihre Auffassung entnehmen zu können vermeint.

Uebrigens hat, wie wir mit Bestimmtheit versichern zu können glauben, der Bundesrat in seinen Beschlüssen ausdrücklich mit der Möglichkeit gerechnet, daß ein von einer Oberrealschule erworbenes Reifezeugnis in Verbindung mit dem Zeugnisse über das Bestehen einer Ergänzungsprüfung als dem Reisezeugnis eines Realgymnasiums gleichwertig betrachtet wird. In der von ihm beschlossenen Bekanntmachung befindet sich nämlich auch eine Bestimmung des Inhalts, daß denjenigen, die vor Ablegung der Reifeprüfung an einem Gymnasium oder Realgymnasium das Zeugnis der Reife an einer lateinlosen Vollanstalt erworben haben, die unmittelbar nach dieser ersten Prüfung bis zur Erwerbung des Reifezeugnisses an einer lateintreibenden Vollanstalt auf das Universitätsstudium verwandte Zeit ganz oder zum Teil auf die für die Zulassung zur ärztlichen Prüfung verbindliche fünfjährige Studienzeit angerechnet werden kann.

Bisher hat sich nun die Presse vorzugsweise die Feststellung des thatsächlichen Sachverhalts, d. h. des Inhalts der Beschlüsse des Bundesrats angelegen sein lassen. Es ist indessen zu erwarten, daß auch die Würdigung dieser Beschlüsse zu einer ausgedehnten Erörterung Anlaß geben wird. In dieser Beziehung heben wir zunächst hervor, daß durch dieselben die Kenntnis der griechischen Sprache als unter allen Umständen für den Mediziner entbehrlich hingestellt worden ist. Wir können nicht sagen, daß uns das

mit besonderer Genugthuung erfüllt. Besorgnis müssen wir hierbei namentlich empfinden im Hinblick auf die Möglichkeit, daß die für die künftigen Aerzte getroffene Regelung für die demnächst zu erlassenden Vorschriften über die Zulassung zum Studium der Rechte vorbildlich sein wird. Für unsere künftigen Richter halten wir eben die Kenntnis der griechischen Sprache nicht für entbehrlich.

Andererseits haben wir die Empfindung, daß die Beschlüsse des Bundesrates mit den Wünschen der lezten Schulkonferenz und mit dem im Anschluß an dieselbe ergangenen Königlichen Erlasse vom 26. November v. J. nicht in vollem Einklange stehen. Denn in jenem wird ohne Zweifel der Oberrealschule gegenüber dem Gymnasium und dem Realgymnasium eine minderwertige Stellung gegeben. Die Schulkonferenz dagegen und der Königliche Erlaß vom 26. Novem ber 1900 gehen von dem Grundsaße der Gleichwertigkeit der drei Vollanstalten in der Erziehung zur allgemeinen Geistesbildung aus. Sie geben zwar zu, daß diese Anstalten nicht für alle Berufszweige in gleich ausreichender Weise vorbereiten, sehen jedoch voraus, daß der Nachweis der Ausfüllung der etwa vorhandenen Lücken regelmäßig erst bei Darlegung der für den Beruf erforder= lichen Fachkenntnisse oder während der besonderen Vorbereitung für diesen Beruf verlangt wird.

Wir müssen demnach bedauern, daß grundsäßlich nur das Realgymnasium den Vorteil der Einschränkung des sogenannten Berechtigungsmonopols des Gymnasiums haben soll. Allerdings müssen wir anerkennen, daß die Regelung des medizinischen Prüfungswesens dem Reiche obliegt und daß dessen Organe an die Anordnungen preußischer Instanzen nicht gebunden sind. Wenn im Bundesrate die preußischen Vertreter mit allem Nachdrucke eine Regelung des Gegenstandes im Sinne des Königlichen Erlasses vom 26. November 1900 angestrebt und wir müssen annehmen, daß sie das gethan haben wenn sie aber für diese ihre Bestrebungen nicht die Mehrheit der Stimmen gewonnen haben, so müssen wir uns eben bescheiden.

Aber wir möchten der Auffassung entgegentreten, daß die Beschlüsse des Bundesrates auch für die Regelung der Vorbereitung für das juristische Studium in Preußen vorbildlich sein müssen. Denn hier handelt es sich um eine rein preußische Angelegenheit. Deswegen wird hier in erster Linie der mehrfach erwähnte Königliche Erlaß zu berücksichtigen sein, dabei wird auch den Wünschen der Schulkonferenz in angemessener Weise Rechnung getragen werden müssen. In diesem Sinne wünschen wir folgende Regelung: „Die Reifezeugnisse der Oberrealschulen geben in gleicher Weise wie die des Gymnasiums und des Realgymnasiums die Berechtigung für die Zulassung zu den juristischen Fakultäten sowie zu den Prüfungen für das Richteramt und für den höheren Verwaltungsdienst. Bei diesen Prüfungen ist die Darlegung ausreichender Kenntnisse in der lateinischen und in der griechischen Sprache zu verlangen. Im Hinblick hierauf ist durch amtliche Bekanntmachung für diejenigen, die sich dem Studium der Rechte zu widmen beabsichtigen, das Gymnasium als die geeignetste Unterrichtsanstalt zu bezeichnen."

Läßt man in dieser Weise, soweit ausschließlich Preußen in Betracht kommt, die Gleichwertigkeit der drei Schularten auch praktisch in die Erscheinung treten, so besteht wenigstens die Hoffnung, daß auch die Organe des Reiches in absehbarer Zeit sich dieser Anschauung anpassen werden. Im entgegengeseßten Falle läßt sich die Befürchtung nicht von der Hand weisen, daß der Beschlußz der Schulkonferenz über das Berechtigungswesen und der hierauf bezügliche Teil des Königlichen Erlasses vom 26. November 1900 lediglich die Bedeutung von Programmen haben, deren Verwirklichung nicht ernsthaft beabsichtigt wird.

Wie denken die Lehrer an preußischen Realgymnasien über größere Ausdehnung des Lateinunterrichts an diesen Anstalten?

Am 10. Mai erhielt ich folgenden, vom 6 ten desselben Monats datierten Brief aus Duisburg:

Sehr geehrter Herr Geheimer Hofrat!

In Heft I/II 1901 des „Humanistischen Gymnasiums“ findet sich S. 91 in einem Aufsage von Ihnen über den Königlichen Schulreformerlaß vom 26. November vorigen Jahres die Mitteilung, „daß im Jahre 1882 nach der Erlassung der Bonißschen Lehrpläne auf einer Versammlung von Realschulmännern in den Rheinlanden gegen die Vermehrung der Lateinstunden in den oberen Klassen von 3 auf 5 als gegen etwas Verkehrtes geeifert wurde“. Ein gleiches wird in Nr. 171 der Kreuzzeitung behauptet.

Diese Mitteilung ist eine vollkommen irrige; das Gegenteil ist richtig; die Vermehrung der Lateinstunden 1882 ist allseitig in den Rheinlanden und auch in den andern Gegenden Preußens von den Vertretern der Realschulen mit Freuden begrüßt worden; sie war die Erfüllung eines von ihnen ausgesprochenen Wunsche s.

Gestatten Sie, daß ich Ihnen hierfür die Beweisstücke liefere.

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Zunächst sei vorausgeschickt, daß 1882 nach Erlaß der Bonizschen Pläne überhaupt keine Versammlung von Realschulmännern in der Rheinprovinz noch sonstwo stattgefunden hat; wohl aber wurde eine Versammlung von Realschulkuratorien Rheinlands und Westfalens Ende Februar 1882 nachdem aus der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses die Hauptpunkte der geplanten Reform bekannt geworden waren in Düsseldorf abgehalten. Auf derselben ist der beabsichtigten Vermehrung der Lateinstunden nur zustimmend Erwähnung geschehen. Ferner fand ebenfalls noch vor der thatsächlichen Veröffentlichung der neuen Lehrpläne der 6. Delegiertentag des allgemeinen deutschen Realschulmännervereins in Berlin_am_5/6. April 1882 statt, auf dem gleicherweise dieser Vermehrung nur zustimmend gedacht, im wesentlichen aber andre Gegenstände behandelt wurden.

Dagegen hatten sich die rheinischen Schulmänner kurz vor der Schulreform amtlich mit der Lateinfrage an den Realschulen I. O. zu befassen, weil Thema IV der ersten rheinischen Direktorenkonferenz, Juni 1881, lautete: „Der lateinische Unterricht an den Realschulen“. Zu diesem Thema, dessen Behandlung nachher aus besonderen Gründen ausgeschaltet wurde, hatte ich im Namen von 9*) Direktoren selbständiger rheinischer Realschulen I. . 4 Thesen betreffend die Verstärkung des Latein eingereicht, die nachher auf unsern besonderen Antrag den Protokollen der Verhandlungen einverleibt wurden. Sie finden dieselben in den Verhandlungen der ersten rheinischen Direktorenkonferenz, Berlin, Weidmann 1881" S. 288 abgedruckt und zwar ist dort zu lesen:

"

-

- wurde

Eine Beratung über Thema IV — der lateinische Unterricht auf Realschulen wegen der knapp zugemessenen Zeit ausgesetzt. Die Versammlung beschloß auf Antrag des Realschuldirektors Dr. Steinbart, die von demselben vorgelegten Thesen zu Thema IV zum Abdruck zu bringen.

Thesen des Realschuldirektors Steinbart:

1) Eine mäßige Verstärkung des Lateins an der Realschule I. O. ist wünschenswert; es empfiehlt sich folgende Skala:

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2) Die für diese Vermehrung der Stunden nötige Zeit ist folgendermaßen zu gewinnen: V — 1 Std. Religion, — 1 Std. Deutsch. IIIb und IIIa — 1 Std. Englisch. IIb und IIa

*) Es gab damals deren 11, die 2 andern wollten eine erheblich stärkere Vermehrung der Lateinstunden.

-

- 1 Std. Naturwissenschaften. (Die dann noch den Naturwissenschaften zustehenden Stunden sind so zu verteilen, daß in IIb 3 Std. beschreibende Naturwissenschaften, in IIa 3 Std. Chemie gegeben werden.) Ib und Ia 1 Std. Zeichnen, 1 Std. Naturwissenschaften. 3) Die Ziele im Lateinischen bleiben die von der Unterrichts- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen; die Erhöhung der Stundenzahl dient nur dazu, sie gleichmäßig und sicher erreichen zu lassen. 4) Beim Abiturienteneramen ist eine Uebersezung aus dem Lateinischen ins Deutsche zu fordern, dagegen tritt statt des englischen Aufsages ein Skriptum ein.“

Die neun Monate nachher erscheinenden neuen Lehrpläne entsprachen fast genau den in diesen Thesen gestellten Forderungen; ich habe also wohl recht, zu behaupten, daß die Verstärkung der Lateinstunden nur eine Erfüllung unserer Wünsche war.

Noch mehr aber. Schon am 15. Mai 82 richteten 60 Direktoren selbständiger preußischer Realgymnasien (deren es damals 67 gab), ein Gesuch an den Herrn Minister um Beschränkung und Verlegung der gymnasialen Nachprüfung. Dieses Gesuch beginnt mit einem Dank für die den Wünschen der großen Mehrzahl der Vertreter der Realgymnasien entsprechende Verstärkung des Lateinunterrichts.

Ich hoffe, daß diese Zeilen, die ich in Abschrift auch an Herrn Professor Kropatscheck schicke und die ich zugleich durch Abdruck im Pädag. Archiv veröffentliche, es vermögen werden, eine irrtümliche Behauptung nicht zu einer ewig sich forterbenden Krankheit werden zu lassen. In hochachtungsvoller Ergebenheit

Dr. Steinbart, Realgymnasialdirektor.

Der Unterzeichnete hat danach die Thatsache näher zu bezeichnen, auf die sich seine Bemerkung im Doppelheft I. II des laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift S. 91 und in Nr. 171 der Kreuzzeitung, sowie in dem vorliegenden Heft S. 127 bezieht.

Im Frühjahr 1882 fand in Duisburg eine Versammlung von Lehrern des dortigen Realgymnasiums und einiger benachbarter Realgymnasien im Saale der Sozietät statt. Herr Dr. Steinbart eröffnete sie als Director loci und erteilte Herrn Professor Dr. Budde, Lehrer der Mathematik am Duisburger Realgymnasium, das Wort zu einem Vortrage über die neuen. Lehrpläne. Dieser nun beklagte lebhaft und unter vielem Beifall die Vermehrung der Lateinstunden in den oberen Klassen. Ja, mein Gewährsmann, der in der Versammlung zugegen war, glaubt sich zu erinnern, daß sich sogar die Meinung hören ließ, es würden noch weniger lateinische Lektionen, als bisher, in Prima genügen.

Hiernach ist denn doch die Vermehrung der Lateinstunden 1882 nicht, wie Herr Dir. Steinbart meint, allseitig in den Rheinlanden von den Vertretern der Realschulen mit Freuden begrüßt worden. Offenbar ist Herrn Steinbart die Erinnerung an jene Duisburger Versammlung, obgleich er deren Vorsitzender war, ganz entschwunden: sonst würde er ja auch nicht sagen, daß 1882 nach Erlaß der Bonizschen Pläne überhaupt keine Versammlung von Realschulmännern in der Rheinproving stattgefunden habe.

Wenn ich aber in der Kreuzzeitung und oben S. 127 davon gesprochen habe, daß anerkannte Wortführer der Realgymnasialpartei sich klar so geäußert haben, daß man erkennt, sie empfinden für das Latein das Gegenteil von Wärme", so will ich auch bezüglich dieses Punktes genauer reden und sagen, daß ich in erster Linie dabei an Herrn Prof. Schmeding gedacht habe, der ja doch fragelos als Wortführer der Partei anerkannt werden wird und der sich mit der größten Offenheit dahin ausgesprochen hat, daß schon jezt das Ziel ins Auge gefaßt werden müsse, die alten Sprachen aus dem Jugendunterricht, wenn nicht ganz, so doch möglichst ganz zu entfernen". G. Uhlig.

Oskar Jägers Abschied von seinem Schulamt.')

Als Jäger am 28. März seine leßten Abiturienten entlassen und sich seinerseits von seinen Schülern verabschiedet hatte, wurde ihm als Erinnerungsgabe der abgehenden und der zurückbleibenden Zöglinge eine Bronzebüste des größten athenischen Redners überreicht. Erneute Huldigungen brachte dem Scheidenden der Abiturientenkommers am Abend des gleichen Tages, der von Hunderten früherer Schüler des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums und von zahlreichen Freunden der Anstalt besucht war. Jäger entwarf hier ein Bild der deutschen Jugend, wie sie sich ihm in seinem Lehrerleben gezeigt habe, kerngesund auch heute noch. Die am 30. März in dem Saale der Lesegesellschaft veranstaltete Festlichfeit aber begann damit, daß dem Gefeierten als Zeichen der Verehrung seiner ehemaligen Schüler ein prachtvolles von Meister von Gebhardt aus diesem Anlaß geschaffenes Gemälde, verba magistri betitelt, in Gegenwart des Meisters selbst überreicht wurde. Es zeigt, im Kostüm der Renaissance, einen alten Magister in seiner Schreibstube. Er ist am Arbeitstisch, von Folianten umgeben, mit denen er eben noch beschäftigt war, als er in seiner Arbeit durch zwei jugendliche Scholaren unterbrochen wurde, die offenbar über eine wissenschaftliche Frage in Streit geraten sind und nun ihre Sache vor den Lehrer bringen, der sich mit halber Wendung auf seinem Siß dem einen der beiden Jünglinge zugekehrt hat. Dieser steht ihm zur Rechten und entwickelt mit lebhaftem Eifer seine Auffassung des Problems. Sein Genosse steht auf der anderen Seite des Meisters mit einer Haltung und einem Gesichtsausdruck, die zeigen, daß er nicht zweifelt, vielmehr mit seiner Anschauung das Richtige zu treffen. Auf dem faltigen Gesicht des alten Gelehrten aber zeigt sich die Ruhe und Ueberlegenheit, von der wir mit Sicherheit erwarten, daß er sine ira et studio entscheiden und die aufgeregten Gemüter beschwichtigen wird. Man sieht, der Künstler hat mit glücklichem Griff eine typische Situation gewählt, die die ideale Würde des Lehrerberufs zur Darstellung bringt. Dabei sind die Figuren in durchaus realistischer Weise scharf charakterisiert. Die feine Abtönung der Farben und die Sorgfalt der Ausführung auch im Einzelnen, die sich bei Gebhardts Meisterschaft von selbst versteht, vollenden den hohen Wert des Kunstwerks, das, wie Jäger in seinen Dankesworten betonte, der Nation, nicht nur einem Einzelnen anzugehören verdient.

Nach diesem schönen Proömium folgte eine dramatische Aufführung von Schülern der oberen Klassen des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums. Ein passendes Etück zu finden war nicht so leicht gewesen. Es galt eine Huldigung für den Geschichtslehrer und warmen Patrioten. Es mußte also etwas aus der vaterländischen Geschichte sein. Aber eine sorgfältige Umschau in der Tageslitteratur lieferte nur wenig, was sich für den vorliegenden Zweck und die vorhandenen Kräfte geeignet hätte. So fiel die Wahl auf Otto Ludwigs Torgauer Heide", das Vorspiel zu einem vom Tichter geplanten, aber nicht ausgeführten Drama, das Friedrich den Großen zum Mittelpunkt haben sollte. Das Vorspiel aber erschien fertig abgeschlossen 1844 mit Kürzungen von Heinrich Laube (die Urschrift ist nicht erhalten). Unter der Leitung Ludwig Zimmermanns, eines der hervorragendsten Mitglieder des Kölner Stadttheaters, waren die Darsteller ausgewählt und eingeübt worden. Eine der Fanfaren aus der Zeit des großen Königs, die schmetternd den dichtgefüllten Saal durchdrang, eröffnete das

1) Auf unsere Bitten hat Kollege Jäger nachgegeben und erlaubt, daß wir einiges Thatsächliche über die Art, wie sein Scheiden vom Schulamt gefeiert wurde, mitteilen. Es sind Erzerpte aus einem Bericht, den uns freundlichst Prof. Dr. Hübner (vom FriedrichWilhelms-Gymnasium in Köln) hat zugehen lassen. u.

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