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abiturienten ein Sinken der auf den humanistischen Lehranstalten erreichten Bildungsresultate beobachtet habe, die Ursache hiervon wohl gerade in der Abirrung vom eigentlichen Prinzip der Gymnasien, in zu großer Zersplitterung des Unterrichts zu suchen sei1). Die Notwendigkeit aber der gymnasialen Vorbildung für alle Studien in der philosophischen Fakultät wird damit begründet, daß die modernen Fremdsprachen und Litteraturen für die Zwecke eines auf höhere menschliche Ausbildung berechneten Unterrichts die klassischen nicht zu ersezen vermöchten, daß auch Erweiterung des Unterrichts in unserer Muttersprache und in der vaterländischen Litteratur oder der mathematisch-physikalischen Schulstudien hierzu nicht geeignet sei; und es wird dabei auf den Umstand hingewiesen, daß die deutschen Aufsäge bei den Realschulabiturienten ungleich dürftiger und geringer ausfielen als bei den Abiturienten der Gymnasien, wie der Vertreter der deutschen Philologie an der Universität als Mitglied der wissenschaftlichen Prüfungskommission bezeuge. Auch die Unmöglichfeit wird betont, die nationale Litteratur mit der wünschenswerten Gründlichkeit zu betreiben, wenn die in den Gymnasien gewonnene Kenntnis der llassifchen Sprache und Litteratur fehle.

Die Marburger philosophische Fakultät fand es unbedenklich, die R.-A. zu den mathematischen, naturwissenschaftlichen und pharmaceutischen Studien zuzulassen und wollte auch ihrer Zulassung zu Fakultäts- und Staatsprüfungen nicht prinzipiell entgegentreten. Die Majorität der Professoren von der philos. Fakultät in Greifswald wollte das Studium der mathematischen, Natur-, Staate=, Cameral- und Gewerbswissenschaften gestatten, wobei dem Staate überlassen bleiben müsse, wie er es mit Prüfungen halten wolle. Dazu ein Separat votum von dreien, worunter ein klassischer Philologe und ein Mathematiker, in welchem es heißt: man verkenne nicht, daß der gegenwärtige Gymnasialunterricht (was die Majorität mit zu ihrem Beschluß veranlaßt hatte) eine gleichmäßige Vorbereitung für alle Universitätsstudien nicht gewähre und die künftigen Studierenden der Mathematik und Naturwissenschaft, wie der Medizin nicht genügend vorbereite, aber man sei der Ansicht, daß der in der Mathematik und Naturwissenschaft ent= haltene Bildungsstoff auch für alle übrigen Zöglinge unserer heutigen Gymnasien nicht in ausreichender Weise verwertet würde und daß im Interesse aller Schüler den bezeichneten Fächern auf Unkosten des Lateinischen Stunden zugelegt werden sollten. Die Realschule aber solle sich auch weiterhin auf die Aufgabe der Vorbereitung für technisch-merkantile Fächer beschränken und der Weg zu Universitätsstudien nur durch das Gymnasium gehen, dessen Bildungselemente sämtlich für den Betrieb aller Fakultätswissenschaften nahezu unerläßlich seien.

In Breslau wurde mit 9 gegen 8 Stimmen eine abweisende Antwort beschlossen. Wie weit die Minorität in der Zulassung gehen wollte und welche Gründe für sie bestimmend waren, ist leider nicht gesagt. Die Majorität wies darauf hin, daß nicht allein der Mangel des Griechischen und das beschränkte Maß des Lateinischen in den Realschulen deren Abiturienten hinter die Gymnasiasten bei Aneignung des in den Fakultäten gelehrten Stoffes weit zurückstelle, sondern weit mehr noch die Verschiedenheit in der ganzen Richtung und der Methode des gymnasialen und des Realschulunterrichts. Denn während dieser junge Männer zu höheren praktischen Berufsarten ausbilden wolle, strebe das Gymnasium seine Schüler zu eindringenden wissenschaftlichen Studien zu befähigen.

1) Eine mir unwahrscheinliche Erklärung, da es sich dabei um Ausführung des Lehrplans von 1856 handelt. Auch an der Unterrichtsverwaltung kann die Schuld unmöglich gelegen haben. Seit dem genannten Jahr lag die Aufsicht über die protestantischen Gymnasien der Provinz Preußen in Schraders Händen. Die obigen Klagen scheinen auf Generalisierung einzelner Vorkommnisse zu beruhen.

So sei zu erklären, was von Vertretern der Naturwissenschaften in der Fakultät bemerkt worden sei, daß die Zöglinge der Realschulen beim Studium der Naturwissenschaften von Gymnasiasten auch in solchen Fächern überflügelt würden, die man auf den Gymnasien garnicht treibe. Zugleich aber wurde fast einstimmig, wie es heißt, das Verlangen ausgesprochen, daß auf den Gymnasien den Naturwissenschaften eine viel höhere Bedeutung angewiesen werden müsse, als bisher.

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Die Majorität der philos. Fakultät an der Kieler Universität antwortet gleichfalls mit Nein, ohne zu verkennen, wie viel mehr die Realschulen für die stoffliche Vorbereitung der künftigen Studierenden der Mathematik und Naturwissenschaften thäten. Denn der Vorteil, den auch diesen die gymnasiale Vorbildung biete, sei doch größer: er liege nicht sowohl in dem materiellen Wissen vom griechischen und römischen Altertum, als in der allgemeinen Zucht, Durchbildung und Hebung des Geistes, wie solche durch die Beschäftigung mit den alten Sprachen und Litteraturen erworben werde. Dabei wird im Gegensatz zu dem eben von Breslau berichteten bemerkt, daß der bezeichnete Vorteil in Frage gestellt werden könnte, wenn die Beschäftigung mit Mathematik und Naturwissenschaften auf den Gymnasien eine noch eingehendere werden würde. Als ein Nebengrund für die Beschlußfassung der Majorität aber werden die Unzuträglichkeiten bezeichnet, die daraus entstehen würden, wenn ein Teil der Lehrer später auf Gymnasien, ein anderer auf Realschulen ihre Vorbildung empfangen hätten. Dazu nicht ein, sondern zwei Separatvota, jedes von 5 Personen unterschrieben. Das eine wünscht die Zulassung zum Studium der Mathematik, Natur- und Cameralwissenschaft, gestüßt auf die Thatsache, daß viele namhafte Vertreter der Naturwissenschaften die für diese Fächer vom Gymnasium gewährte Vorbereitung für unzureichend hielten, und auf die Erwägung, daß bei erheblicher Erweiterung des mathematisch= naturwissenschaftlichen Unterrichts die Gymnasien ihre Schüler nicht zu der für die philologischen und historischen Studien erforderlichen Kenntnis der alten Sprachen gelangen ließen. Die zweite Gruppe von Separatisten möchte prinzipiell die Beseitigung aller Maturitätszeugnisse als Bedingung der Zulassung zu den Fakultätsstudien beantragen, will aber, so lange der Zwang bestehe, den R.-A. dasselbe Recht eingeräumt sehen wie den G.-A., weil dies die Gymnasien am wirksamsten veranlassen werde, ihren Lehrplan so zu gestalten, daß er den Forderungen gediegener Wissenschaftlichkeit nach allen Seiten entspreche.

In Bonn antwortet die Fakultät ebenfalls verneinend mit Hinweis darauf, wie notwendig eine gleichmäßige Vorbereitung der Studierenden für die gedeihliche Wirksamseit des akademischen Unterrichts sei und wie die französischen Universitäten mit Nichtbeachtung dieser Wahrheit schlechte Erfahrungen gemacht. Daneben aber tritt auch hier der Ruf nach besseren Leistungen der Gymnasiasten im mathematischnaturwissenschaftlichen Unterricht auf. Eine große Zahl von Gymnasien genüge zur Zeit den billigen Anforderungen in dieser Richtung nicht (vgl. das Urteil der Bonner Mediziner). Die den bezeichneten Fächern gewidmete Stundenzahl sei völlig ausreichend, aber es fehle bei Lehrern und Schülern vielfach an Eifer, den die Direktoren und vorgesetzten Behörden durch Achtung auch dieser Bildungsmittel und durch normative Bestimmungen beleben müßten. Unterzeichnet ist diese Meinungsäußerung von Eybel, Kampschulte, Heimsoeth, Knoodt, Hanstein.

Die Hallenser erklärten ihr prinzipielles Bedenken gegen die Zulassung mit Betonung des charakteristischen Unterschiedes der Zwecke des Gymnasiums und der Realschule.

Am entschiedensten negativ hat sich aber die Berliner philosophische Fakultät geäußert. Die Vorlesungen derselben seien ja keineswegs den jungen Leuten, die keine gelehrte Vorbildung empfangen hätten, verschlossen. Die Immaturi fönnten für drei Semester immatrikuliert und diese Frist könne ohne Schwierigkeit verlän=

gert werden, aber unmöglich könne die Fakultät ihr Einverständnis dazu aussprechen, wenn die Universität aufhören solle, die Gymnasialbildung als die normale Vorbildung anzusehen. Außerordentliche Gaben würden sich immer den Weg zu öffentlicher Geltung bahnen. Was aber bisher als Regel gegolten, dürfe nicht aufgegeben werden: wenn einmal die bisherige Basis einer allen höheren Beamten= klassen gemeinsamen Bildung verlassen sei, so werde sie nimmer wieder gewonnen werden können. Der Gymnasialunterricht habe sein Centrum in den klassischen Sprachen, deren methodisches Studium ohne logische Durchbildung und historische Belehrung mannigfacher Art unmöglich sei: es sei das schwierigste, aber deshalb auch das bildendste Lehrobjekt. Die Realschule stelle in der Mathematik höhere Anforderungen; doch es gebe Gymnasien, welche das Gleiche leisteten, und der Vorsprung, welchen durchschnittlich die Realschüler haben möchten, sei für die Fähigkeit, sich die höhere mathematische Bildung anzueignen, im ganzen unerheblich. In betreff der Naturwissenschaften seien die namhaftesten Männer unter ihren Vertretern darin einverstanden, daß die vom Gymnasium Kommenden im Durchschnitt mehr leisten: man mache die Erfahrung, daß der Vorschmack dieser Wissenschaften, welcher auf der Realschule gegeben werde, häufig den Wissenstrieb mehr abstumpfe als belebe. Noch weniger seien die neueren Sprachen imstande, den Einfluß zu ersehen, welchen das Studium des Lateinischen und Griechischen gewährt. Die Hauptsache sei, daß es dem Unterricht der Realschule an einem Centrum fehle : daher das Schwanken in ihrem Lehrplan. Und ein besonderes Interesse daran, daß von dem Anspruche auf gymnasiale Vorbildung für die Fakultätsstudien nicht abgegangen werde, habe gerade die philosophische Fakultät, weil sie den Lehrer= stand heranziehe, denn für diesen sei die Gymnasialbildung in besonderem Grade eine unerjegliche Mitgift. Deshalb hätten auch Direktoren von Realschulen, die von dem Beruf ihrer Anstalten die höchste Vorstellung hätten, mit großer Entschiedenheit die Forderung aufgestellt, daß die Lehrer an den Realschulen, ebenso wie die Gymnasiallehrer, durch Gymnasium und Universität für ihren Beruf vorbereitet würden. Dies Gutachten trägt die Unterschriften: E. Curtius, Haupt, Müllenhoff, Ad. Kirchhoff, Dove, Trendelenburg, Rödiger, M. Ohm, G. Rose, Droysen, Weierstraß, v. Raumer, Magnus, Kummer, Weber, Harms, Beyrich, W. Peters, Mommsen, Al. Braun, E. Helwing.

In gleichem Sinn äußert sich endlich auch ein Gutachten, das neben den Äußerungen der einzelnen Fakultäten von Rektor und Senat der Berliner Universität abgegeben wurde und unterzeichnet ist von Du Bois-Reymond und den Dekanen Steinmeyer, Berner, Reichert, Curtius. Voraus geht hier die Bemerkung, daß die Hochschulprofessoren kaum je in einer für das deutsche Universitätsleben wichtigeren Angelegenheit befragt worden seien. Dann wird die vollkommene Einmütigkeit in der Verneinung der Frage betont und darauf hingewiesen, daß dieselbe um so größeres Gewicht habe, da hier nur ideale Gründe entscheiden könnten, materielle Gründe vielmehr in anderem Sinne gesprochen hätten. Die große Be= deutung der Frage und ihrer Erledigung liege darin, daß die Höhe des UniversitätsUnterrichts durch die Höhe der bei den Studierenden vorhandenen mittleren Vor= bildung bedingt sei und daß, wenn der Zwang, sich die bisherige, im Vergleich zu anderen Völkern so hohe Stufe der Vorbildung anzueignen, für unsere Studenten aufgegeben werde, damit auch eine wesentliche Ursache fortfalle, welche unsere natio= nale Kultur so lange auf der vom Auslande bewunderten Höhe erhalten habe. Wenn behauptet worden sei, daß die mangelhafte klassische Bildung der Realschulabiturienten durch etwas größere Fortschritte in den Naturwissenschaften und neueren Sprachen ausgeglichen werde, so entspreche das dem, wenn Jemand behaupten wolle, daß zwei halbreife Äpfel so gut zu essen seien, wie ein ganz reifer. Was dem Gymnasial

abiturient etwa an technischer Fertigkeit und Fachwissen für seinen Beruf gegenüber dem Realschüler abgehe, werde er, wenn er irgend nach dieser Richtung befähigt sei, rasch nachholen; nicht so werde es dem Realschüler möglich sein, die Lücke auszufüllen, die in seinem Bildungsgang im Vergleich mit dem des Gymnasiasten geblieben sei. Gegen die Anklagen verkehrten Betriebes des philologischen Unterrichts in den Gymnasien wird eingewandt, daß sicher auch der Betrieb in Realschulen nicht durchweg vollkommen sei, daß auch Mathematik und Naturwissenschaften sehr geistlos unterrichtet werden könnten. Uebrigens sei zu hoffen, daß der Stand des Gymnasialunterrichts infolge der Diskussion über die gestellte Frage einer erneuten Prüfung werde unterworfen werden und daß man sich bemühen werde, ihn seinem Ziele noch näher zu bringen, d. h. eine auf historischer Grundlage ruhende, allgemeine Durchbildung der Jugend zu bewirken, wodurch diese für jeden gelehrten Beruf vorbereitet sei. Die Bejahung aber der von dem Ministerium gestellten Frage würde in dem Drange dieser auf rasches Fortkommen bedachten, nach materiellem Genuß jagenden Zeit sicher dazu führen, daß die Mehrzahl den leichteren Weg wähle. So handle es sich in der That darum, ob die deutsche gelehrte Bildung auf das Niveau etwa der französischen sinken solle, welche das Hellenentum immer nur in dem unächten Abglanz römischer Nachbildung gekannt habe, und ob der preußische Staat die bisherige Grundlage seiner intellektuellen Ueberlegenheit aufgeben solle, um vielleicht einen administrativen Mißgriff einiger städtischer Communen wieder gut zu machen. Das Gutachten schließt mit einem Hinweis auf die schlechten Erfahrungen, die man in Frankreich in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts damit ge= macht, daß man von den Medizinern nur noch das Baccalauréat-ès-sciences verlangte, was etwa der Zulassung der deutschen Realschulabiturienten zu den medizinischen Studien entspreche.

Was nach diesen Fakultätsgutachten d. J. 1869 in der Zulassungsfrage zunächst geschah, war eine Verfügung des preußischen Kultusministers vom 7. Dezember 1870, wonach die Realschulabiturienten ohne weiteres den Zutritt zu allen Studien der philosophischen Fakultät erhielten, aber nicht zu allen auf diese Studien gegründeten Prüfungen, sondern nur zu denen, welche behufs Anstellung für den Unterricht in den neueren Sprachen, der Mathematik und den Naturwissenschaften bestanden werden müssen.

Daß gerade diese, nur diese Thüren den Realgymnasialabiturienten geöffnet wurden, muß jedem Einsichtigen stark auffallen und kann schlechterdings nicht innerlich begründet erscheinen. Oder wollte Jemand wirklich unternehmen darzuthun, daß Kenntnis des Griechischen für ein wissenschaftliches Studium der neueren Sprachen weniger wertvoll ist als für das Studium der Jurisprudenz und Medizin, oder daß solche Kenntnis für Richter, Anwälte, Verwaltungsbeamte, Aerzte wichtiger ist, als für den, der befähigt sein soll, auch Gymnasiasten sei es in modernen Sprachen, sei es in Mathematik und Naturwissenschaften zu unterrichten? Ja, wir meinen, daß wenn man die Realgymnasialabiturienten nicht zu allen, nur zu einem Teil der akademischen Studien und gelehrten Berufsklassen zulassen wollte, man auf die Klasse der Lehrer an höheren Schulen zulegt kommen durfte.

Was Geheimrat Wiese auf der preußischen Schulkonferenz vom Oktober 1873 (auf die wir im zweiten Artikel zu sprechen kommen werden) über die Gründe der Verordnung vom Dezember 1870 äußerte, läßt dieselbe m. E. durchaus nicht rationeller erscheinen. G. Uhlig.

Das humanistische Gymnasium 1901. I.

2

Politische und sozialpolitische Vorbildung durch das klassische

Altertum.

Ein Vortrag, gehalten in der öffentlichen Versammlung des Gymnasialvereins,
Ortsgruppe Frankfurt a. M., am 1. November 1900.

Meine Damen und Herren!

Freunden des Altertums, die nicht zur Philologengilde gehören, sei verraten, daß man früher einem Erzieher, der mit der Forderung eines bescheidenen Maßes politischer und sozialpolitischer Anregungen vor die Pforte der deutschen Schule getreten wäre, den Einlaß verwehrt hätte mit jener aus „Faust" bekannten Absage: Ein garstig Lied! Pfui! Ein politisch Lied".

Heute findet er Gehör, an der Schwelle eines Jahrhunderts, dem politische und sozialpolitische Herkulesarbeit bevorsteht, in einer Zeit, in der die Ideale eines Freiherrn vom Stein nach Gestaltung ringen, der von einem durch soziales Pflichtbewußtsein erstarkten Geschlechte träumte. Der altrömische Gedanke der Selbstverwaltung, den Stein, der altrömische Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht, den Scharnhorst der Vergessenheit entriß, sie sind Hebel geworden zur Förderung der Teilnahme am Leben des deutschen Staates, der seit dem Frankfurter Frieden ein Rechts- und Kulturstaat sein will, die zu große Differenzierung der sozialen Klassen ausgleichen, die Maßlosigkeiten eines auf die Spiße getriebenen Individualismus durch die Schranken des Altruismus zurückdämmen möchte, der den Kulturfortschritt des Ganzen im Auge behält. Dieses moderne Staatsideal, das Deutschland von der historisch-ethischen Richtung seiner Staatswissenschaft übernommen, beherrscht unseren Zeitgeist. Der Zeitgeist ist ein Zwingherr, der auch der Schule unter allerlei Arbeiten die Teilaufgabe nicht erläßt, den jungen Deutschen sittlich und geistig auszurüsten für seine künftige Bestimmung als Staatsbürger.

Dies Verhältnis wird ihm Rechte bringen, aber auch eine mit seinem geistigen und irdischen Besit wachsende Pflicht zu staatlicher, kommunaler, berufsgenossenschaftlicher, kurz zu sozialer Wirksamkeit, deren Bedeutsamkeit erst jüngst wieder die sozialpolitische Abteilung der Pariser Weltausstellung bekundete und der der Verwirklichung nahe Gedanke einer Frankfurter Akademie für soziale Wissenschaften, von der auch wir Bildner der Jugend reiche Anregung erhoffen.

Ersehnen wir späterhin, besonders von den geistig und materiell bevorzugten Mitbürgern, ein lebendiges Staats- und Gemeingefühl, so hat die höhere Schule, die in ihrer Organisation schon sozialerzieherisch wirken kann, die Pflicht, der bis zum Ephebenalter in Verstandes- nnd Herzensbildung ihr anvertrauten Jugend elementare Vorkenntnisse über Wesen und Beruf des Staates als erste Wegzehrung für die politische Wanderschaft mitzugeben. Aus den Grundbegriffen des Jugendunterrichtes mag dann in späteren Jahren eine durch eigenes Urteil

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