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Einheitliche Regelung der Prüfungsmethodik für Desinfektionsapparate und Desinfektionsmittel.

Einheitliche Prüfungsmethodik für Desinfektionsmittel.

Von

S. Rideal, D. Sc., Mitglied des Universitäts-Kollegiums (London). Schlußsätze.

Der große Unterschied zwischen den verschiedenen Graden von keimtötender Kraft der Derivate von Karbolsäure ist jetzt allgemein anerkannt worden, und die Prüfung eines Kohlenteer-Desinfektionsmittels nach irgend einer gewöhnlichen chemischen Methode, wie z. B. die Bestimmung der vorhandenen Menge von Teersäure durch Destillation, liefert ganz irreführende Ergebnisse. Selbst nach einer sehr genauen Analyse ist die Berechnung der keimtötenden Leistung nichts weiter als eine mehr oder weniger richtige Schätzung, weil die Wirkung der verschiedenen Bestandteile nicht nur durch gegenseitige Beeinflussung, sondern auch je nach den Verhältnissen, unter welchen sie arbeiten, sich ganz bedeutend ändert.

In England schlug der Autor zusammen mit Herrn Ainslie Walker im Jahre 1905 eine Normalmethode für gewöhnliche Prüfungen von Desinfektionsmitteln vor in der Weise, daß die keimtötende Leistung des Mittels direkt mit verdünnten Lösungen von Karbolsäure gemessen, und dem Mittel dann eine „Wertnummer" auf Grund des Vergleichs gegeben werden sollte.

Die Prüfung besteht in der Anwendung des Desinfektionsmittels und des Karbolsäuremaßstabes von verschiedenen Lösungen auf einander gleichen Mengen der gleichen Kultur, während gewisser festgesetzten Zeiträume, unter gleichen Bedingungen, und in der Feststellung des Ergebnisses durch Subkulturen. Die schwächsten Lösungen von Desinfektionsmitteln, welche in gleichen Zeiträumen die tödliche Wirkung hervorbringen, stellen sich zu einander in einem Verhältnis, welches wir den Karbolsäure-Koeffizienten" nennen. Mittels Division des Preises des Desinfektionsmittels durch diesen Wirkungsgrad erhält man die Zahl, welche die Kosten der Einheit der Desinfektionsarbeit darstellt. Die Einzelheiten der Prüfung sind folgende:

Man macht zu einer Menge von 5 ccm einer bestimmten Lösung des Desinfektionsmittels in destilliertem Wasser einen Zusatz von 5 Tropfen einer 24 stündigen blutwarmen Kultur von Bazillen in

Bouillon; nach Schütteln der Mischung entnimmt man 15 Minuten lang alle 212 Minuten eine Subkultur. Diese Subkulturen läßt man mindestens stets 48 Stunden lang bei 37° brüten. Man rechnet 30 Sekunden für jede Zusatzoperation, und die gleiche Zeit für die Entnahme jeder Subkultur. Es werden vier verschiedene Lösungen des Desinfektionsmittels bei der gleichen Kultur gemacht und eine Normalkontrolle, ebenfalls mit der gleichen Kultur unter ganz gleichen Verhältnissen ausgeführt, so daß die Ergebnisse absolut vergleichsfähig sind. Je nach Wunsch kann der Probebereich erweitert und in Zwischenräume von 5 Minuten geteilt werden; aber keine Tabelle ist vollständig, wenn sie nicht in der ersten Spalte ein positives und in der letzten ein negatives Ergebnis aufweist. Die Leistung und der Wirkungsgrad des Desinfektionsmittels werden in Mehrfachzahlen der Karbolsäure ausgedrückt, welche die gleiche Arbeit leistet, d. h. wenn man eine Lösung des Desinfektionsmittels gefunden hat, welche dieselbe Leistung aufweist, wie die normale Karbolsäurelösung, so wird die erstere durch die letztere dividiert, und der Quotient ist der „KarbolsäureKoeffizient".

Die nachstehende Tabelle zeigt, bis zu welchem Grade von Feinheit diese Prüfung bei einiger Sorgfalt ausgeführt werden kann: B. typhosus, 24 stündige Bouillonkultur bei 37° C.

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Zwecks richtiger Ausführung der Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:

1. Die verwendete Karbolsäure muß stets sorgfältig mittels Brom titriert werden; wenn das im bakteriologischen Laboratorium nicht geschehen kann, so nimmt man eine Lösung von 5% vom Vorrat und stellt deren Leistung auf dem Wege der Analyse fest, worauf die zur Prüfung nötige Lösung von 1: 100 usw. hieraus hergestellt wird.

2. Einheitlichkeit der Bestandteile der als Nährboden dienenden Bouillon ist von großer Wichtigkeit, da zwei verschiedene Fleischtypen die Widerstandsfähigkeit der Primärprobekultur in so hohem Maße beeinflussen können, daß z. B. die Kontroll-Karbolsäurelösung in dem einen Falle 1:80 stark sein muß, um die tödliche Wirkung in 15 Minuten

hervorzubringen, während in dem anderen Falle vielleicht schon 1:120 dazu genügt. Sind die Bestandteile der Bouillon verschieden, so verliert man viele Zeit bei der Suche nach der richtigen Karbolsaurelösung für jede neue Bouillonsorte.

3. Die Notwendigkeit einer gleichen Temperatur bei allen Kulturzusatzoperationen kann durch die Angabe einer approximativen Regel illustriert werden, welche sich für die Wahl der nötigen Karbolsäurelösung als nützlich erwiesen hat. Angenommen, man habe festgestellt, daß eine Karbolsäurelösung von 1:100 das gewünschte Ergebnis bei einer Zimmertemperatur von 15° C. liefert (die Bazillen leben nur noch 21 bis 5 Minuten), so wird sich dasselbe Ergebnis mit einer Lösung von 1110 bei 17° C. Zimmertemperatur, aber erst mit einer Lösung von 190 bei 13° C. einstellen.

4. Keine Tabelle kann bei dieser oder irgend einer anderen Methode. als richtig angenommen werden, wenn sie nicht eine symmetrische Kurve aufweist.

5. Auf absolute Sterilität nicht nur aller verwendeten Gefäße, Proberöhren, Tropfgläser usw., sondern auch des zur Herstellung der verschiedenen Lösungen verwendeten destillierten Wassers ist zu achten.

Im Laufe der letzten 4 Jahre ist diese Prüfungsmethode von zahlreichen Forschern mit außerordentlich gleichförmigen Ergebnissen angewandt worden. Bei vielen Behörden in England, u. a. beim Kriegsund beim Marine-Ministerium steht sie stets als Grundlage für die Beurteilung der submissionierten Desinfektionsmittel in Gebrauch. Viele ausländische und koloniale Regierungen, sowie Eisenbahnen bedienen sich jetzt der Rideal-Walkerschen Prüfungsmethode und die Regierung von Natal berechnet den Einfuhrzoll danach, und zwar mit 15% ad valorem für alle Sorten, deren Leistung auf Grund dieser Normalprüfung als minderwertig befunden wird.

Das dringende Bedürfnis der Einführung einer bakteriologischen Normalprüfung gilt nicht nur für patentierte Fabrikate, sondern auch für alle zusammengesetzte Desinfektionsmittel, die im Handelsverkehr und in der Medizin vorkommen. So habe ich z. B. festgestellt, daß Proben von Liquor cresoli saponatus nach der deutschen Pharmakopoe, die mir offiziell zur Prüfung vorgelegt wurden, Schwankungen zwischen 1,2 und 5,4 für den Karbolsäure-Koeffizienten aufwiesen.

Etwaige Versuche, die Normalisierung der Desinfektionsmittel auf alle vorkommenden Verhältnisse zu erstrecken, müssen als unausführbar bezeichnet werden. Es ist unmöglich, eine Normalmethode aufzustellen, welche auch nur durch den geringeren Teil aller in der Praxis eintretenden Erfordernisse in sich verkörpern könnte. So wäre es z. B. mehr als anspruchsvoll, in die Methode der Normalisierung von Desinfektionsmitteln so unmögliche Komplexe wie Fäzes aufnehmen zu wollen.

Wo besondere Verhältnisse die Aufnahme von organischen Stoffen erheischen, kann der Käufer eben die besonderen Bedingungen bei seinem Antrag auf Prüfung stellen (es muß aber, mit der einzigen Veränderung des Verdünnungsmittels, eine Prüfung im Laboratorium bleiben). In allen Fällen hat der betreffende ärztliche Vorstand des Sanitätsamtes

selbst die lokalen Bedingungen für die erfolgreiche Desinfektion zu bestimmen, denn die Prüfung dient ja nur als Kontrolle.

Man kann auch die zu Prüfungszwecken brauchbaren Organismen nach Belieben variieren, vorausgesetzt, daß sie keine Sporen bilden und bei 37° C. in Bouillon ein kräftiges Oberflächenwachstum (Rasen) hervorbringen.

Um zum Vergleich geeignete Ergebnisse zu erhalten, ist es wichtig, keine Abweichungen von den obigen Einzelheiten ohne genaue Angabe derselben vorzunehmen, und selbstverständlich müßten sämtliche Forscher der Welt sich auch in allen Punkten an die Methode halten.

V, 2

Kontrolle der Desinfektion.

Von

Dr. E. Czaplewski (Cöln).

Nachdem die Frage der einheitlichen Regelung der Prüfungsmethodik für Desinfektionsapparate und Desinfektionsmittel bereits abgehandelt ist, wodurch die theoretischen Grundlagen für unsere Desinfektionsmaßregeln beleuchtet und festgelegt worden sind, kommen wir bei dem nunmehr zu behandelnden Thema der Kontrolle der Desinfektion zur Desinfektionspraxis, welche sich auf den gewonnenen theoretischen Grundlagen aufbaut und wir wollen sehen, wie die Desinfektion durch eine genaue Kontrolle in ihrer Wirkung zu sichern ist.

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Bei der außerordentlich kurz bemessenen Zeit muß ich mich auf das Wichtigste beschränken und mir versagen, jeden Punkt ausführlich zu behandeln.

In den Ihnen vorliegenden Schlußsätzen habe ich versucht, die allgemeinen Gesichtspunkte zusammenzufassen und hoffe, daß dieselben auch Ihre Billigung finden werden.

1. Die Desinfektion ist eine der wichtigsten Waffen im Kampfe gegen die Infektionskrankheiten. Die Desinfektion hat aber nur Zweck und Wert, wenn sie wirklich sicher wirkt, da sie sonst unberechtigterweise das trügerische Gefühl eines sicheren Schutzes erzeugt. Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, ist eine Kontrolle der Desinfektion auf wissenschaftlicher Grundlage unerläßlich.

2. Diese Kontrolle hat sämtliche Desinfektionsmaßregeln zu betreffen. Sie hat zu beginnen bei der Auswahl des Personals und der Ausrüstung.

3. Sie hat zu umfassen die Prüfung

a) der vorschriftsmäßigen Beschaffenheit der sämtlichen (chemischen und physikalischen) Desinfektionsmittel,

b) der richtigen Ausführung der sämtlichen Desinfektionsarbeiten, c) des richtigen Funktionierens der sämtlichen Apparate,

d) der Wirksamkeit der einzelnen Desinfektionsmaßregeln und -Verfahren,

e) die Verhütung von Sachbeschädigungen durch die Desinfektion und sie hat darauf zu achten, daß

f) die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln richtig angewandt werden und daß

g) nichts der Desinfektion widerrechtlich aus Unkenntnis, Unbedachtsamkeit oder böswillig entzogen wird.

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