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IV, 6

Die gewerbliche Bleivergiftung.

Von der Beseitigung der gewerblichen Bleigefahr im

allgemeinen.

Von

Dr. Tóth (Selmeczbánya).

I. Das Blei oder Bleiprodukt vergiftet nur dann den menschlichen Organismus, wenn es in den Magen gelangt.

II. Bei der Beschäftigung mit Blei darf kein Blei oder Bleiprodukt weder in der Luft, noch im Erdboden vorhanden sein.

III. Bei einer solchartigen Beschäftigung muß das auf den Körper geratene Blei nach Beendigung der Arbeit entfernt werden; wo während der Arbeit viel Blei in die Luft und so auch auf den Körper gerät (Bleiglättemahlen, Sieben und Verpacken derselben, Entleeren von kohlensauren Bleikammern, Sammeln, Mahlen und Verpacken von Bleiweiß, Akkumulatorenfabrikation, Bleifarbenfabrikation, Ausräumen von Flugstaubkammern der Hüttenwerke, Polieren von Typen usw.), muß die Arbeitszeit abgekürzt werden; der Arbeiter soll nur 4-6 Stunden arbeiten, um sich nach der Arbeit seinen Körper und seine Hände vom Blei gründlich reinigen zu können.

IV. Der sich mit Blei beschäftigende Arbeiter hat vor dem Essen seine Hände, Lippen und Mund jedesmal gründlich zu reinigen.

V. Er darf seine Speisen und Getränke in keine mit Bleistaub oder Bleidämpfen geschwängerten Lokalitäten mitnehmen bzw. dort aufbewahren, wärmen, kochen oder braten; zur Aufbewahrung der Speisen, zum Kochen, Braten, Wärmen, wie auch zum Speisen müssen ganz reine und bleifreie Lokalitäten eingerichtet werden, und nur in solchen reinen Lokalitäten ist es dem Arbeiter erlaubt, Nahrung zu sich zu nehmen.

VI. Der Bleiarbeiter muß in möglichst guten hygienischen Verhältnissen leben. Zweckentsprechende Nahrung, gesunde Wohnung, gesunde Fabriken und Werkstätten, Abstinenz von spirituosen Getränken, eine gänzliche Abwaschung des Körpers nach beendigter Arbeit und eine besondere Arbeitskleidung ist ein unerläßliches Erfordernis.

VII. Die Luft und der Erdboden des Arbeitsraumes, der Hütte, der Fabrik ist ständig oder doch häufig zu untersuchen, ob sich hier kein Blei vorfindet.

I. Umständliche Beobachtungen und Erfahrungen bestätigen, daß die Aufnahme des auf die Haut geratenen Bleies, wenn es überhaupt

Bericht üb. d. XIV. Intern. Kongr. f. Hygiene u. Demographie. II.

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in den Organismus aufgenommen werden sollte, nur in einem solch kleinen Maße vor sich geht, daß daraus sich in der Gesundheit des mit Blei beschäftigten Arbeiters kaum eine ins Auge fallende Veränderung einstellt, von einer Vergiftung bzw. von einer nur ein wenig ernsteren Bleierkrankung aber kaum die Rede sein kann.

Von Aerzten werden häufig Bleiwasserabwaschungen, Umschläge mit Aqua plumbi, Aqua vegeto-mineralis Goulardi, bisweilen auf größere Körperflächen angewendet, vorgeschrieben und mitunter auch in solchen Fällen, wenn die Epidermis verletzt ist oder die Oberhaut durch Ekzeme aufgelockert wurde, folglich die heile, unversehrte Oberhaut der Absorption kein Hindernis mehr in den Weg stellt: oder für chronische Geschwüre wird gewohnheitsmäßig Ung. cerussae vorgeschrieben, ohne daß eine Bleivergiftung oder Bleikolik vorkommen würde. Jene in die Literatur geratenen Behauptungen, daß von bleihaltigen Pudern infolge der durch die Oberhaut vor sich gegangenen Aufnahme eine Bleivergiftung entstanden ist, beruhen wahrscheinlich auf unrichtigen Beobachtungen: Das Blei ist durch den Mund in den Magen gelangt und hat dieserart die Vergiftung verursacht.

Bei den hiesigen Hüttenarbeitern wurde bis jetzt nach der Arbeit eine Abwaschung des Körpers oder eine besondere Arbeitskleidung nicht in Anwendung gebracht; der Arbeiter begibt sich in seiner von Bleistaub und Bleidämpfen beschmutzten Kleidung in seine Wohnung, trägt diese wochen-, ja monatelang, und trotz dieser Umstände ist infolge der ins Leben gerufenen Verhütungsmaßregeln (vollständige Ableitung der Bleidämpfe aus den Arbeitsräumlichkeiten und Reinigung der Hände vor dem Essen) die Bleivergiftung von 73 % auf 2 % gesunken. Die Bleivergiftung ist hingegen eingetreten, wenn der Arbeiter sich um die Reinlichkeit seiner Speisen, um das gründliche Waschen seiner Hände und seines Mundes nicht gekümmert hat.

Nach der Abwaschung des Körpers der Arbeiter mit Seife, hernach mit Essigwasser wurde in der Waschflüssigkeit 1-15 g Blei gefunden: diese Bleiquantität wäre noch bedeutend größer gewesen, wenn man das dem Körper anklebende Blei mittels Handbürste und Seifenwasser abgerieben bzw. abgewaschen hätte. Das an dem Körper und an der Kleidung des Arbeiters klebende Blei wird nur dadurch gefährlich, daß der vor dem Essen an Händewaschen nicht gewohnte Arbeiter seine Hände an seinem Körper und an seiner Kleidung mit Blei beschmutzt und auch noch in jenem Falle in seinen Magen Blei einführt, wenn er nicht mit Blei arbeitet.

Der hiesige Hüttenarbeiter, wenn er höchst selten badet, tut das gewöhnlich zur Sommerszeit im Bach- oder Teichwasser. zu anderen Zeiten, wenn er auch sein Gesicht, seinen Nacken, seine Brust und seine Arme bisweilen wäscht, tut er das äußerst selten, und nur wenige Arbeiter waschen sich häufiger, z. B. des Sonntags, und dieserart klebt an dem Körper des Arbeiters beständig Blei, seine Kleidung aber ist sozusagen mit Blei gesättigt. Eine Ausnahme bildet nur seine Weißwäsche, welche er wöchentlich wechselt. Diese der Erfahrung entsprungenen Tatsachen beweisen ganz entschieden, daß das Blei nicht durch die Oberhaut aufgenommen wird, sonst wäre in unserer Hütte kein einziger gesunder Mensch zu finden.

Diese bei uns, hauptsächlich in den letzten 2-3 Jahren gewonnenen Erfahrungen liefern ganz bestimmt den Beweis, daß das Blei kaum durch die Oberhaut hindurch aufgenommen wird oder im Falle einer Aufnahme im Organismus keinen wesentlichen Schaden verursacht, sondern das dem Körper und der Kleidung anhaftende Blei ist nur darum gefährlich, weil der Arbeiter auch dann seine Hände mit Blei beschmutzt, wenn er nicht mit Blei arbeitet oder sich in einer bleihaltigen Luft beschäftigt und so beim Essen das an seinen Händen klebende Blei auf seine Speisen überträgt.

II. Im Arbeitsraume darf weder in der Luft, noch im Erdboden Blei vorhanden sein. Die Infektion der Luft und des Erdbodens mit Blei muß möglichst verhindert werden; dieses kann durchgeführt werden, wenn man nur den richtigen Weg wählt oder diesen findet. In Metallhütten und Bleifabriken, wenn auch bisher wohltätige Verfügungen zur Beschützung der Gesundheit der Arbeiter getroffen wurden, so waren diese an den meisten Orten dennoch ungenügend gewesen, nachdem der strengen Durchführung dieser Maßregel keine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Die Luft des Arbeitsraumes der Hütte, der Fabrik und deren Umgebung enthält Blei und andere Vergiftung verursachende Metalle, der Erdboden der Hütte, der Fabrik ist mit Blei und anderen Metallen infiziert; der Arbeiter kommt durch seine auf dem Erdboden liegenden Werkzeuge fortwährend in Berührung mit Blei, atmet die bleihaltige Luft ein, beschmutzt seine Hände auch dann mit Blei, wenn er auch kein Blei oder Bleiprodukte in die Hand nimmt. In Hüttenwerken, Fabriken liegen Blei und Bleiprodukte haufenweise an solchen Stellen, wo die Arbeiter hin und hergehen, es wird weder Sorglichkeit noch Fleiß in genügender Weise angewendet, um den Erdboden rein zu halten, eine Analysierung der Luft, beziehungsweise deren Untersuchung auf Bleigehalt wird überhaupt kaum bewerkstelligt, und so ist es kein Wunder, wenn der Hüttenmann im Betriebe beträchtliche Bleiverluste zu verzeichnen hat, welche sehr oft eine bedeutende Summe ausmachen.

Eine große Besserung weist im Metallhüttenwesen in neuerer Zeit das Hunthington-Heberleinsche Röst- und Schmelzverfahren auf. Dieses ist nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht mit vielen Feuerungsmaterial-, und Arbeitszeit-, daher auch mit Arbeitsersparnissen verbunden, sondern, nachdem sich beim Rösten und Schmelzen nur wenig Bleidämpfe entwickeln, ist auch der Bleiverlust geringer; Bleidämpfe können kaum in die Luft geraten und daher haben sich auch die Bleivergiftungsfälle bedeutend vermindert; bei den Hunthington-Heberleinschen Rösten werden die Metalle nur ein wenig geschmolzen und so bildet sich beim Ausräumen des Röstofens nur wenig Bleidampf, das erhitzte Röstgut gelangt in den Konverter, wo jenes infolge der hindurchgeblasenen Luft oxydiert und die sich entwickelnden Dämpfe durch einen hohen Schornstein in die Luft oder in die Zentralesse abgeleitet werden.

Die derartig vorbereiteten Erze schmelzen in Schachtöfen bei gelbem Glühen. und aus der Schlacke und dem Blei, welche dem Ofen entfließen, entfernt sich nur wenig Dampf. In Hüttenwerken am Rhein,

in Bleyberg, Stollberg, Braubach, Ems stehen die Röst- und Schmelzöfen entweder ganz im Freien oder nur halb unter Dach, nicht so wie in Freiberg, Pribram und bei uns, wo diese in ganz gedeckten und geschlossenen Gebäuden aufgestellt sind; daher verflüchtigt sich dort beim Rösten und Schmelzen der entstehende geringe Metalldampf in freier Luft sehr schnell und wird vom Luftzuge entfernt und wird daher dem Arbeiter nicht schädlich, während an letzteren Orten, wo die Röst- und Schmelzöfen in geschlossenen Gebäuden aufgestellt sind, die beim Rösten und Schmelzen entstehenden Dämpfe sich erst nach 12-15 Minuten durch die Türen und Dachluken entfernen und bringen daher so den Arbeitern große Gefahr.

Bei uns wird nach der gewöhnlichen Verbleiungsmethode geröstet, geschmolzen und das Blei getrieben; das Rösten dauert bei Flamme 21 Stunden lang und so wird nicht nur das Erz geschmolzen, sondern auch der geschmolzene Schlackenrast wird hellgelb glühend und bei dem Herausziehen aus dem Ofen verflüchtigt sich nicht nur viel SO2Gas, sondern auch Antimon-, Zink-, Arsen-, Blei-, silberhaltiger Golddampf in der Luft der Hütte und dort schlägt sich dann das Blei, beziehungsweise die verflüchtigten Metalldämpfe an jedem Gegenstande, an den Wänden, Werkzeugen, an dem Körper und der Kleidung des Arbeiters nieder, dieser atmet die mit solchen Dämpfen geschwängerte Luft ein, arbeitet mit mit solchen Niederschlägen überzogenen Werkzeugen, bewegt sich auf dem metallhaltigen Erdboden, an seinem Körper und an seiner Kleidung lagert sich dieser metallige Schmutz ab. Dasselbe wiederholt sich auch beim Schmelzen; aus der Gicht der alten offenen Oefen strömt bei Flamme der Metalldampf beständig in die Luft des Arbeitsraumes, bei den Piltz'schen Oefen geschieht dies hingegen nur beim Abstechen. Beim Bleitreiben entströmt den Treiböfen fortwährend Bleidampf, welcher die Luft des Gebäudes erfüllt.

Die beim Rösten, Schmelzen, Treiben und Reinigen entstehenden Metall- und Bleidämpfe kann man durch entsprechende Einrichtungen auffangen und in die Zentralesse ableiten. Ein unrichtiges Verfahren ist es, wenn der Dampf durch Rauchfänge aus den Arbeitsräumen oder Dach in die freie Luft geführt wird; es verdünnt sich zwar dadurch der in die größere Luftmasse hinausgeleitete Rauch, aber die Luft der Hütte enthält dennoch, wenn auch in geringerem Maße, Blei, welches für den dort beschäftigten Arbeiter nicht neutral bleibt und außerdem für den Betrieb einen Metallverlust bedeutet.

Im Rauche der Zentralesse gelangt bei uns noch sehr viel Blei, beziehungsweise viel Metalldampf in die freie Luft, in den Flugstaubkammern schlägt sich nicht das gesamte Metall nieder, was der in der Luft des Hüttenwerkes gefundene Bleigehalt beweist (in 1 cem Luft 0,004 g), andernteils besitzt der in den Flugstaubkammern unmittelbar vor der Zentralesse niedergesetzte Flugstaub einen größeren Metallgehalt, in welchem nicht nur Blei, sondern auch silberhaltiges Gold -enthalten ist (Pb 49,81 %, Au Ag 0,005 %), daher ist in dem Rauche, welcher sich durch den Schornstein entfernt, noch sehr viel Metalldampf enthalten.

Das Hüttenwesen muß es sich zur Aufgabe stellen, das Verfahren beim Hüttenbetrieb so einzurichten, wie das bei dem Hunthington

Heberlein'schen Verhütten geschieht, d. h. daß sich nicht so viel Metalldampf entwickelt, oder die Flugstaubkammern so zu vervollkommnen, daß der Metalldampf nur in Spuren in die freie Luft gelangen kann. Dadurch wird ein doppeltes Ziel erreicht, einesteils wird der große Metallverlust der Hütte vermindert, andernteils werden die Metallhütten für die Arbeiter und ihre Umgebung nicht mehr gefährlich sein. Dieses Ziel ist eine solche Aufgabe, deren Lösung der Hüttenmann in erster Reihe anstreben muß, nachdem der Fortschritt auf dem Gebiete der Technik und Chemie ein so großer ist, daß diese Aufgabe mit ein wenig Fleiß und gutem Willen gelöst werden kann. Die in den Metallhütten sich entwickelnde Säure (SO2) dürfte auch nicht in die Luft hinausgeleitet werden; man könnte auch dieses nützlich verwerten und so würde auch seine Schädlichkeit verschwinden.

Das Glättemahlen geht in einem geschlossenen Apparate vor sich; trotz alledem steigt der Glättestaub durch die kleinsten Spalten des Apparates in die Luft; so ist auch das Herausnehmen, Sieben, Transportieren und Verpacken der gemahlenen Glätte mit Staubbildung verbunden, wodurch Bleistaub in die Luft gerät. Dieser Glättestaub gelangt auf den Erdboden, auf die Werkzeuge. Hier müßte man auch bestrebt sein, durch zweckmäßige Vorrichtungen zu verhindern, daß der Glättestaub in die Luft gelangen kann. Am einfachsten könnte man das dadurch erreichen, wenn über die Oeffnungen der Glättemühle ein feuchtes Tuch gelegt würde und dieses, falls es trocknet, von neuem befeuchtet würde. Der Glättestaub müßte bei Gelegenheit des Herausnehmens, Transportes und Verpackens befeuchtet werden, um derart eine Staubbildung zu verhindern. Beim Ausräumen von kohlensauren Bleikammern, beim Sammeln, Mahlen, Sieben und Verpacken von Bleiweiß, und beim Mahlen und Aufarbeiten von anderen Bleipräparaten müßte man nachsehen, damit das Blei nicht auf den Erdboden und in die Luft gelangt und so der Arbeiter, wenn auch im geringeren Maße mit Blei in Berührung kommen kann.

Bei den Treiböfen, wenn über die Oberfläche des geschmolzenen und gelbglühenden Bleies zum Zwecke der Oxydation Luft geblasen wird, entströmt den gesamten Oeffnungen des Ofens Bleioxyddampf. Ueber der Arbeitsöffnung muß dieser ausströmende Dampf aufgefangen und in die Zentralesse abgeleitet werden. Alle anderen Oeffnungen, wenn sie auch noch so klein wären, sind durch eine sorgfältige und wiederholte Lehmverschmierung fleißig zu verschließen. Wenn die Hüttenbeamten in dieser Hinsicht zweckmäßige Verfügungen treffen und deren Ausführung streng überwachen, den Arbeiter über die Wichtigkeit dieser Arbeiten aufklären, so dürfte der Arbeiter diese im Interesse seiner eigenen Gesundheit kaum vernachlässigen. Die Räumlichkeit der Treiböfen muß mit runden, gleich über den Oefen angebrachten, wenigstens 10 Meter hohen und 30-40 cm Durchmesser besitzenden Rauchfängen versehen werden, um die Räumlichkeit gut ventilieren zu können; es muß auch gesorgt werden, daß die freie Luft hierher eindringen kann, denn bekannter Weise kann aus einem geschlossenen Raum die Luft nur dann hinausgeleitet werden, wenn diese zu gleicher Zeit irgendwie von außen einströmen darf.

Bei allen anderen Verfahren der Bleiraffination muß darauf ge

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