Изображения страниц
PDF
EPUB

hat keine Gültigkeit. 1) Sie können bei einer Bill of attainder mitstimmen, so wie diese nicht auf eine Blutsentenz hinausläuft.

Coke nimmt an, 2) dass die Bischöfe als Vertreter ihrer Baronien im Oberhause sässen, und diese Baronie ein Theil ihres Bisthumes ausmache. Dieses war von jeher sehr bestritten. Jetzt ist die Ansicht die allgemeine, welche Dr. Warburton, Bischof von Gloucester, 3) aufstellt, nämlich: dass das Recht, im Oberhause zu sitzen, ein Privilegium sei, welches nach hergebrachtem Gebrauch mit der bischöflichen Würde verbunden sei. Erst nach ihrer Confirmation können Bischöfe im Parlamente sitzen. Seit der Reformbill ist der, wiewohl vergebliche, Versuch gemacht, die Bischöfe aus der ersten Kammer auszuschliessen. 4) Neu ernannte Bischöfe müssen von 2 Bischöfen ins Oberhaus eingeführt werden. 5)

[ocr errors]

1856 wurde der Versuch gemacht, Pairs blos für ihre Lebenszeit zu berufen. Solche Pairs waren jedoch seit 400 Jahren nicht ernannt worden. Coke spricht sich freilich für das Recht des Königs, solche Pairs zu ernennen, aus. Doch erhob sich so viel Widerspruch gegen die Massregel, durch die man die Unabhängigkeit des Oberhauses gefährdet sah, dass Lord Wensleydale (Baron Parke) zum erblichen Pair ernannt wurde, und die Regierung den Versuch, lebenslängliche Pairs zu creiren, aufgab.

Irische Pairs gab es 193 im Jahre 1860, darunter den König von Hannover als Earl of Armagh. 71 von diesen sind Pairs des vereinigten Königreiches. Im Oberhause sitzen 28 andere Pairs, welche auf Lebenszeit nach der Unions-Acte 39 u. 40 Geo III. c. 67 von 1801 erwählt sind. 6) Wählbar in's Oberhaus sind diejenigen irischen Pairs, welche nicht in's Oberhaus als Erb-Pairs des Reiches berufen sind, und die nicht im Unterhause sitzen. Die Zahl der irischen Pairs, die nicht Pairs des vereinigten Königreiches sind, kann stets bis auf 100 gebracht werden. Zur Zeit sind also noch 22 irische Pairien auf dem Aussterbe-Etat, und darf der König nach den Bestimmungen der Unionsacte nur auf 3 erloschene irische Pairien eine neue stiften. Wenn ein irischer Pair im Unterhause sitzt, verliert er die Rechte eines Pairs.

Seit der Union mit Schottland von 1707 gehören dem Oberhause 16 schottische Pairs an, welche von ihren Standesgenossen auf die

1) Burns I., 213.

2) 4 Inst. I., 12.

3) Alliance between Church and State 131.

4) May C. H. I., 251.

5) May Parliament 172.

6) May C. H. I. 241.

Dauer des Parlaments gewählt werden. Die Krone kann keine neuen schottischen Pairs ernennen. Sie bilden daher einen geschlossenen Wahlkörper. Bei Strafe des Prämunire dürfen sie, wenn sie berufen, nichts Anderes als die Wahlen zum Oberhause vornehmen. Bei jeder Auflösung des Parlaments werden sie zur Neuwahl berufen, da das ganze Parlament und nicht blos das Unterhaus aufgelöst wird. Das Oberhaus bestand:

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

Jede Bill, welche Privilegien des Oberhauses betrifft, muss im Oberhause ihren Anfang nehmen, und kann vom Unterhause nicht amendirt werden. Die Pairs sind auch während der Parlamentsferien vom Arreste frei. Nach der Charta de foresta 9 H. III. c. 2 kaun jeder Lord, wenn er durch des Königs Wald geht, 2 Hirsche tödten. Die Pairs als Körperschaft bilden zusammen noch immer den höchsten Rath der Krone. Sie traten früher häufig von selbst zusammen, um den König zu berathen. Zuweilen wurde aber auch das Oberhaus besonders berufen, um dem Könige Rath zu ertheilen. Ein solcher grosser Conseil der Pairs trat z. B. 1640 vor Berufung des langen Parlamentes zusammen. Auch jeder einzelne Lord hat das Recht, den König zu berathen und kann zu dem Ende eine Audienz von ihm erbitten, die ihm gewährt werden muss. Dieses Recht haben auch die irischen und schottischen Pairs, selbst wenn sie nicht im Oberhause sitzen. 2) Nur wer 21 Jahre alt ist, kann als Pair im Oberhause mitsitzen und stimmen.

Das Recht, durch Vertretung (by proxy) im Oberhause zu stimmen, ist seit Eduard I. aufgekommen. Damals waren die Bevoll

1) How we all governed 27.

2) Bowyer 122.

mächtigten der Pairs geringere Leute, blosse Briefträger. Erst seit Heinrich VIII. begann ein Pair einen andern zu vertreten. Unter Carl I. hatte der Herzog von Buckingham einmal 14 Proxies in der Tasche. In Folge dessen ging eine Verordnung durch, dass kein Pair mehr als 2 Proxies haben dürfe. Das Recht zur Proxy hat jeder Lord des Parlaments, also auch Bischöfe; formell erlangt man es erst mit Erlaubniss des Königs. In Rechtssachen wie im Comite sind Proxies nicht gültig. Der Innehaber der Proxy braucht sein eigenes Votum nicht mit dem seines Machtgebers übereinstimmend abzugeben. 1835 machte Duncombe einen fehlgeschlagenen Versuch, die Proxies zu beseitigen.

Unter Heinrich III. kamen die Proteste überstimmter Minderheiten auf. Jeder Pair hat das Recht, ein motivirtes dissentirendes Votum ins Journal des Hauses eintragen zu lassen.

Sprecher oder Vorsitzender des Oberhauses ist der Lord-Kanzler, oder der Lord Keeper of the Seal (Geheimesiegelbewahrer). Eine Vertretung erfolgt durch Commissorium der Königin. Ein LordKanzler, der nicht Pair ist, darf nur die Formalien der Abstimmung und das Formelle bei den Verhandlungen leiten, nicht aber an der Debatte theilnehmen. So waren Brougham am 22. November 1830, Sir Edward Sudgen (Lord Leonard) am 4. März 1852 als Sprecher des Oberhauses, in der Eigenschaft als Kanzler thätig, ohne an jenen Tagen zu Pairs ernannt zu sein. Der Wollsack wird ausserhalb des Hauses gedacht. Daher kann auch ein NichtPair auf demselben sitzen. Wie wir gesehen, sitzen die Richter ebenfalls, wenn sie den Oberhaussitzungen beiwohnen, auf dem Wollsacke. Was die Reihenfolge der Sitze im Oberhause anbetrifft, so sitzt rechts vom Throne zuerst der Erzbischof von Canterbury, dann der Erzbischof von York, dann folgen die Bischöfe von London, Durham und Winchester, und die übrigen nach der Anciennität. 1) Die anderen Pairs haben Plätze nach ihrem Range, die sie aber nicht einnehmen. Vielmehr gruppiren sie sich nach der Parteifarbe rechts und links vom Wollsacke, und zwar die neutralen Pairs in der Mitte. Drei Pairs machen das Haus beschlussfähig. In der Regel ist es sehr leer. Am 7. April 1854 wurde die Bill, welche den neuen Court of Probate schuf, bei der dritten Lesung mit 7 gegen 5 Stimmen angenommen. Die Tenement und improvement of Land Bill für Irland, passirte am 25. August 1860 mit 7 gegen 6 Stimmen ihr letztes Stadium. 2)

1) Burns I., 2196.

2) May Const. Hist. I. 267.

Der Haupt-Dienstbeamte des Oberhauses, der Gentleman usher of the black road, wird von der Königin ernannt. Er ruft das Unterhaus zur Barre und setzt Privilegienverletzer fest. Sein Unterbeamter ist der Yeoman usher, den er aus eigener Machtvollkommenheit anstellt.

4. Capitel.

Die Constituirung des Unterhauses.

A. Das Wahlsystem vor der Reform bill.

-

[ocr errors]

Corporationsvertretung. Bezeichnung des Unterhauses. Census unter
Heinrich VI. Bedingungen der Wählbarkeit. Zahl der Vertreter.
Missverhältniss zwischen Wählern und Gewählten. Keine Berufung neuer
Flecken von 1673 bis zur Reformbill Wahlrecht in den Städten.
Oligarchie. Rotten boroughs. Old Sarum Schacher mit Wahlflecken.
Geringe Zahl der Wähler. - Inconsequenzen im Vertretungsmodus.
Paley's Urtheil über das englische Repräsentantivsystem. Vertretung in
Schottland, in Irland. Familiensitze im Unterhause.
keine Volksvertretung.
Admiral Byng. Bestechung.

tante Corruptionsfälle. Wahlen und das Militair.

Poll.

--

[merged small][ocr errors]

-

Unterhaus Einige ecla

Hofeinfluss. Die

[blocks in formation]

Das Unterhaus wird als die Vertretung aller Gemeinen Englands angesehen. Factisch waren jedoch von je im Unterhause nur bestimmte Corporationen: Die Grafschaften und gewisse Städte, denen. der König das Wahlrecht verliehen, vertreten. Da im Mittelalter die Besteuerung nur ein Vertrag zwischen den vertretenen Corporationen und dem Könige war, wurde die Auslassung von Burgflecken nicht als eine Zurücksetzung, sondern als ein Privilegium angesehen. Häufig petitionirten Burgflecken um das Recht von der Vertretung ausgeschlossen zu sein.

Die Bezeichnung House of Commons (Haus der Gemeinen), ist die officielle. Sonst wird das Haus auch im Gegensatze zum House of Lords oder Upper House (Oberhaus) - das Unterhaus Lower House genannt. Unter Elisabeth nannte es sich auch the Nether House."

[ocr errors][merged small]

Bis zur Acte 8 H. VI. c. 7. scheint in den Grafschaften allgemeines Wahlrecht gesetzlich gewesen zu sein. Diese Acte sagt nämlich im Eingange:

»Da die Wahlen der Ritter der Grafschaften in jüngster Zeit durch eine sehr unruhige und grosse Zahl von Leuten, die in einer

Grafschaft wohnen, vorgenommen sind, die aber meistens Personen von keinem Vermögen und persönlichem Werthe sind, und dennoch Jeder von diesen bei der Wahl eine gleiche Stimmzahl mit den würdigsten Rittern und Edelleuten (Esquires) derselben Grafschaft beansprucht, wodurch aber Todtschlag, Tumulte, Schlägereien und Spaltungen unter den Gesellschaftsklassen leicht entstehen könnten, wenn man keine Fürsorge trifft" u. s. w.

Diese Acte bestimmt nun, dass die Ritter der Grafschaften, von den in derselben ansässigen Freeholders oder Landbesitzern, die einen jährlichen Reinertrag von 40 Schillingen aus dem Grund und Boden ziehen, gewählt werden sollen. Dieser damalige Census war gleich 12 £ unter Anna und 20 £ zur Zeit der Reform-Bill. Bei der grösseren Vertheilung des Grundbesitzes war aber die Zahl der wahlberechtigten Freeholders unter Heinrich VI. viel grösser, als unter Georg IV. Das Freehold musste, Falls es nicht ererbt war, 12 Monate vor der Wahl besessen und zur Grundsteuer (Landtax) in gleicher Zeit eingeschätzt gewesen sein.

Schon im 19. Parlamente Eduard II. sassen 28 Vertreter der Grafschaften, welche nicht wirkliche Ritter waren, aber als tituläre Knights of the shires vollgültig erwählt waren. Die Acte 8 H. VI. c. 7 zerstört jeden Rest einer ständischen Vertretung, indem sie die Wählbarkeit allen Notablen der Grafschaft (Notable Esquires and Gentlemen) verleiht. 1) Eine Acte Heinrich V. 2) und die Acte 8 H. VI. c. 7 bestimmten, dass die Knights of the Shire in der Grafschaft ansässig sein müssten, in welcher sie erwählt werden, nachdem jedoch schon im 4. Parlamente Eduard II. zwei nicht in Rutland ansässige Ritter diese Grafschaft vertreten hatten. 3) Diese, die Ansässigkeit betreffenden Bestimmungen, sind daher auch nach jenen beiden Acten niemals bei den Grafschaftsvertretern beobachtet worden, und 14 Geo. III. c. 58 hat ein für allemal Städten und Grafschaften erlaubt, im ganzen Königreich ihre Vertreter auszusuchen.

Die Zahl der Ritter, welche jede Grafschaft sandte, war verschieden, zwei, drei oder vier. So wurden einmal für das 18. Parlament Eduard I. je 3 Ritter für Norfolk, Suffolk, Cambridgeshire und Huntingdonshire berufen. Da jede Grafschaft aber auf den alten Parlamenten als eine Einheit erschien, und die Vertreter an Instructionen gebunden waren, so war es gleichgültig, wieviel Vertreter der Grafschaft wirklich erschienen. Als die Instructionen nicht mehr bindend

1) Hallam M. A. III., 118.

2) Pauli V., 659.

3) Hallam M. A. III., 118.

« ПредыдущаяПродолжить »