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d. Die Friedensrichter als Voruntersuchungsrichter.

Ein Gesetz der Königin Victoria (11 u. 12 Vict. 42 An act to facilitate the performance of the Duties of justices of peace out of Sessions, with respect to persons charged with indictable offences) vom Jahre 1848 regulirt das Voruntersuchungsverfahren. Nach älterem Rechte (31 El. c. 5) wird Niemand als Ankläger zugelassen, der wegen eines gröberen Verbrechens dazu für unfähig erklärt ist. Der Denunciant wird, falls keine Ergreifung in flagranti stattgefunden, gewöhnlich vom Richter zu Protocoll genommen und vereidigt. Dem Magistrat steht es zu, Haussuchungen zu veranstalten, wobei derselbe an sehr strenge gesetzliche Vorschriften gebunden ist.

Die kleinliche polizeiliche Angst deutscher Richter und Gesetzmacher, dass der Angeklagte die Sache verdunkeln könnte, und die dadurch bedingte Heimlichkeit des Voruntersuchungsverfahrens, ist dem englischen Rechte unbekannt. Ankläger und Angeschuldigte treten sich von vornherein sofort offen gegenüber. Die Voruntersuchung ist mündlich, in der Regel auch öffentlich, und wohnt ihr der Angeschuldigte stets bei. Die Praxis hat auch die Zulassung von Anwälten sanctionirt. Das Nobile Officium des Richters veranlasste diesen früher allein, den Angeschuldigten zu warnen: Nichts auszusagen, was im Hauptverfahren als Beweis gegen ihn gelten könnte. Das Gesetz von 1848 hat nun dem Richter diese Vorhaltung ausdrücklich zur Pflicht gemacht.

Der Richter darf bei Strafe, die Verhandlung nur auf höchstens 8 Tage aussetzen (Comittment for reexamination). Dieses geschieht durch schriftlichen Befehl (Warrant). Wird das Verfahren auf nicht länger als auf 3 Tage ausgesetzt, so genügt eine mündliche Anweisung an den Constabler. Der Kläger (Prosecutor) und die Zeugen müssen Prozesscaution (Recognicance) dafür bestellen, dass sie im Hauptverfahren erscheinen. Weigern sie sich dessen, so können sie sofort ins Gefängniss geführt werden krafts Warrant of comittment.

e. Die Friedensrichter als Civilrichter.

Ein Friedensrichter darf niemals über einen Titel zum Eigenthum (title to property), nie über den Titel irgend eines Realrechtes entscheiden. Ist aber die Verpflichtung zur Zahlung eines Zehnten selbst nicht strittig, so können 2 Friedensrichter summarisch in rückständige Zehntsachen bis 10 £ unter Ausschluss der geistlichen Gerichte entscheiden (5 u. 6 W. IV., c. 74, § 1, 4 u. 5 Vict. c. 36).

Bei Besitzstreitigkeiten können Friedensrichter, Mayors und Sheriffs die gewaltsam Dejicirten nach Anhören einer Jury wieder in

den Besitz einsetzen (forcibly entry). Da aber die ordentliche Civilklage im Falle des Obsiegens dem Kläger dreifachen Kostenersatz bringt, so wird diese fast überall vorgezogen. 1)

Neuere Gesetze (20 Geo III., c. 19, 6 Geo III. c. 25 u. 4 Geo IV. c. 29, 5 Geo IV, c. 96) haben den Friedensrichtern Civiljurisdiction in Lohnsachen der Handwerker und Fabrikarbeiter und des ländlichen Gesindes bis zu 10£ gegeben. 2) Ferner entscheiden sie über Streitigkeiten zwischen Matrosen und Schiffs-Capitainen. Endlich sind diese Magistrate auch Richter in summarischen Pacht- und Miethstreitigkeiten. Seit 1 u. 2 Vict. c. 74 können 2 Friedensrichter im summarischen Prozess bei einem Objecte bis 20£ auf Exmission erkennen.

8. Capitel.

Die Special und Quarter Sessions der Friedensrichter.

Petty Sessions. Special Sessions. Quarter Sessions.

rufung. Wer zu laden.

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Deren Be

Clerk of the peace.

Besteuerung. Ernennung von Beamten. Grosse Jury. densrichter als Strafrichter.

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Contempts of Court.

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Die Frie

Die Quarter Sessions als Appellations

Man unterscheidet zuerst zwischen petty und Special Sessions. Die ersteren sind Sitzungen, zu denen 2 oder mehrere Friedensrichter zusammentreten. In allen von diesen entschiedenen Rechtssachen muss und dasselbe ist auch bei den Special- und QuartalsSessionen der Fall stets eine Uebereinstimmung der entscheidenden Friedensrichter Statt finden. Die Special Sessions sind die gebotenen Sitzungen aller Friedensrichter eines Bezirks, einer Division, eines Hundred's, zu welchen sämmtliche Friedensrichter des Bezirks u. s. w. geladen werden müssen. Doch ist die Anwesenheit von 2 Friedensrichtern zur Beschlussfähigkeit meistens genügend. Die Amtsbefugnisse der Richter in den Special Sessions sind:

1. Die Armenaufseher zu bestätigen. In den Städten ernennen die städtischen Friedensrichter die Overseers im Stadtbezirk (12. Vict. c. 9); in London jeder Alderman, die in seinem Ward

1) Gneist II., 322.

2) Gneist II., 320, 301.

nöthigen Armenaufseher. Glauben Gemeindemitglieder, dass zu diesem Amte ungeeignete Subjecte ernannt worden, so steht ihnen der Appell an die Vierteljahrssitzungen zu.

2. Die Richter der Special Sessions ernennen die Constables, wo kein Grundherr oder kein Court Leet das Recht der Ernennung hat.

3. Sie reguliren gewisse Wegeangelegenheiten, und revidiren die Wegebaurechnungen.

4. Sie entscheiden Reclamationen wegen Veranlagung der Armensteuer. Von ihrer Entscheidung kann an die Vierteljahrs-Sitzung appellirt werden. Auch steht es den Beschwerdeführern frei, gleich sich an die Vierteljahrssitzung zu wenden. Der Appell ans Reichsgericht.ist stets zulässig.

5. Sie prüfen die Jurylisten und schicken sie, sobald sie rectificirt, dem High Constable ein.

6. Sie ertheilen Jagdscheine, Schank- und Wildhändler-Concessionen;

7. Auch richten sie über einige kleinere ihnen speciell zugewiesenen Vergehen;

8. Entscheiden sie im summarischen Verfahren Alimentenklagen. gegen den ausserehelichen Schwängerer (Orders in bastardy). Früher stand der Armenverwaltung, seit 7 u. 8 Vict. c. 101 jedoch der Mutter die Alimentenklage zu.

Von unendlich grösserer Wichtigkeit als die Special Sessions sind die Quarter Sessions (Vierteljahrssitzungen) der Friedensrichter, welche in der ersten Woche nach dem 21. März, 24. Juny, 11. October und 28. December jeden Jahres abgehalten werden.

Vor jeder ordentlichen oder ausserordentlichen Sitzung müssen 2 Friedensrichter eine Aufforderung an den Sheriff der Grafschaft erlassen, eine grosse Jury, und alle sonst Dingpflichtigen (das sind die Friedensrichter der Grafschaft, das Personal der grossen und kleinen Jury, der Sheriff, der Custos Rotulorum, die High Constables, die Bailliffs, Coroners, Gefängnisswärter - Gaol keepers), so wie die Parteien und Zeugen für die Prozesse zu laden. Ehrenpräsident des Collegii ist der Custos Rotulorum, ein Friedensrichter, der mit der Bewachung des Archivs und der Aufbewahrung der Acten betraut und vom Könige speciell ernannt ist. Gewöhnlich ist der Lord Lieutenant der Grafschaft auch Custos Rotulorum. In Durham versieht jedoch der Bischof dieses Amt. Stets muss der Custos Rotulorum ein quorum sein. 1)

1) Bowyer 333.

Der erste nicht richterliche Beamte der Vierteljahrssitzungen ist der Grafschaftssecretair (Clerk of the peace). Er ist stets ein Advocat und fungirt during good behaviour d. i. auf Lebenszeit, und wird vom Custos Rotulorum ernannt. Er ist in Ermangelung eines rechtsverständigen Bevollmächtigten des Denuncianten mit der Abfassung der Anklageschriften betraut, auch hat er der Anklagejury die Anklageschrift zu präsentiren. Bei den Special und petty Sessions fungiren sogenannte Clerks of justices als Protokollführer.

Eröffnet werden diese Sitzungen mit der Aufforderung zur Ruhe, und mit dem Rufe: Oyez! Oyez! Oyez! Sodann wird das Friedenscommissorium verlesen, und werden diejenigen Personen aufgerufen, welche Amtseide zu leisten haben.

Diese Vierteljahrs-Versammlungen sind die hauptsächlichste und eigentlichste Vertretung des Grafschaftsinteresses. Sie können die Einwohner einer Grafschaft durch Ausschreiben einer Grafschaft besteuern und können nach Massgabe der Gesetze bindende Regulative erlassen.

Als Friedensbewahrer entscheiden sie ohne Jury in Cautionssachen wegen guten Betragens, und über Detention von Vagabunden.

In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbeamte beschliessen die Friedensrichter in den Quarter sessions, über Gefängniss- und Gerichtsbauten, über Einrichtung neuer Begrenzungen der Divisions und Gemeinden, betheiligen sie sich bei der Armenverwaltung (s. d.), richten Vorrathshäuser für die Miliz ein, bringen die Gelder für deren Unterhaltung auf, ertheilen Concessionen zu Privatirrenhäusern, Schiesspulverfabriken, Abdeckereien (slaughtering houses) und und wirken bei der Errichtung von Sparkassen mit. Durch ihre Beamten controlliren sie Maass und Gewicht, und stellen die revidirenden Beamten in diesen Zusammenkünften an. Dieselben heissen Inspectors of weights and measures (Maass- und Gewichtsinspectoren). Die Chief Constables der Grafschaft, der Superintending (beaufsichtigende) Constable für den Bezirk (Division), der Constable welcher mit Beaufsichtigung des Detentionshauses beauftragt ist, so wie der Schatzmeister der Grafschaft (County Treasurer), die Inspectoren (Surveyors) der Grafschaftsbrücken und die Einnehmer (Collectors) der Brückengelder werden hier ernannt. Endlich können die Quarter sessions nach wie vor die ordentliche erste Instanz in Steuerreclamationssachen sein, wobei auch die Verweisung der Sache ans Reichsgericht, nach aufgemachtem Status causae, zulässig ist. 1)

1) Gneist II., 374 ff. 396 ff.

In Betreff ihrer Competenz als Polizeigerichtshof entscheiden die Quarter Sessions namentlich auch Streitigkeiten zwischen Lehrlingen und Lehrherren.

Dann fungiren die Friedensrichter in den Quarter sessions mit Zuziehung einer grossen Jury auch als Anklagesenat, resp. Untersuchungsrichter. Zu dieser grossen Jury gehörten ursprünglich nur Ritter, wie es bei der grossen Jury der reisenden Richter der Fall war. Jetzt bedürfen die Jurors der grand Jury der Quarter sessions keiner anderen Qualification als die Mitglieder der kleinen Jury. Zu jeder Sitzung deputirt der Sheriff 24 Mitglieder der grossen Jury und für die kleine Jury 12, 24, 36, 48 oder mehr Qualificirte, je nach Bedürfniss. Alle Juries, inclusive der grossen Jury der königlichen Richter, welche einen ganz aristocratischen Character hat, sind als Gemeindeausschüsse der Grafschaft und des Bezirks anzusehen. Die grosse Jury der reisenden Richter, welche meistens aus Friedensrichtern besteht, nimmt ebenfalls an der Verwaltung der Grafschaft Theil. In ihr werden über die Grafschafts- Verwaltung, über öffentliche Arbeiten, Sicherheits- und Gesundheitspolizei Beschlüsse gefasst. In früheren Zeiten setzten die Geschworenen dieser Jury eine Anzahl localer Beschwerden auf, um solche dem Könige durch die reisenden Richter vortragen zu lassen. 1) Da die Friedensrichter mit den königlichen Richtern concurrirende Gerichtsbarkeit haben, so können sie Angeklagte vor die kleine Jury verweisen, und dieselben auch mit Zuziehung einer kleinen Jury aburtheilen. Niemals urtheilen die Friedensrichter als Collegium. Stets sind in nicht summarischen Sachen nur 2 Richter thätig, weshalb auch auf jeder Vierteljahrssitzung mindestens 2 quorums erscheinen müssen. Es können aber auch zu gleicher Zeit mehrere einzelne Gerichtssitzungen neben einander abgehalten werden.

Die Friedensrichter, auch die der Vierteljahrssitzungen, sind nur competent, Verbrechen, die das Common Law kennt, abzuurtheilen. Sie dürfen jedoch in Halssachen nicht entscheiden, und sind sie verpflichtet, grössere und schwierigere Sachen den Reichsgerichten zu überweisen. Wenn Handlungen durch Statutarrecht verboten sind, so dürfen sie nur dann über solche Rechtsverletzungen entscheiden, wenn das Gesetz ihnen deren Aburtheilung überweist. Seit 5 u. 6 Vict. c. 38 dürfen die Quarter sessions, und auch die städtischen Recorders, nicht richten über: Hochverrath, Mord und andere capitale Felony, nicht über eine Felony, wegen der Jemand, der nicht im Rückfall, auf Lebenszeit transportirt werden kann, nicht über unterlassene

1) Gneist II., 413.

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