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ment stimmte für's Ministerium gegen 2 Motionen Grey's, wonach dieses Verfahren für ungesetzlich und der Bill of rights widersprechend erklärt werden sollte; und Grey's Anträge fielen, der eine mit 184 gegen 35, der andere mit 170 gegen 40 Stimmen. Nach diesem bedenklichen Präcedenz könnte allerdings die Regierung ohne Erlaubniss des Parlaments fremde, sowie auch wohl eingeborene indische Truppen nach England schaffen lassen. 1)

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Die Flotte ist in England stets populär gewesen und hat niemals wie die Armee mit nationalem Argwohn zu kämpfen gehabt. Sie ist seit dem vorigen Jahrhundert 2) ein stehendes Staatstinstitut geworden, und nicht wie die Armee blos geduldet und blos stets auf ein Jahr erneuert. Seit dem Aachener Frieden besitzt daher auch die Flotte einen vollständigen ein für allemal fest stehenden Strafcodex, in welchem alle Delicte definirt sind, und nicht wie bei der Armee deren Begrenzung und Aufstellung der Krone überlassen ist. 3) Die Seesoldaten (Infanterie und Artillerie) stehen an Bord ebenfalls unter diesem Codex. Am Lande sind sie dagegen einer jährlich zu bewilligenden Mutiny Act unterworfen. Körperliche Züchtigung kann jedoch in der Flotte disciplinariter ohne weiteres Verfahren auf Ordre des Capitains ertheilt werden. 4) Auch die Matrosen geniessen das Privilegium freierer Testamentsformen. Kein Seemann kann bei Schulden unter 20£ an Bord seines Schiffes verhaftet werden. Sonst sind die Flottenmannschaften vollständig dem bürgerlichen Gesetze unter

worfen.

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Ob das Pressen der Matrosen die practische Folge der allje gesetzlich war, ist sehr controvers. Kein Statut hat es eingeführt. Das Statut 2 Ric. II. c. 4 spricht von

gemeinen Seewehrpflicht

1) Bowyer 497.

2) 22 Geo. II. c. 23, 19 Geo III. c. 17 und 10 u. 11. Vict. c. 59.

3) Bl. I. 420. Seit 22 u. 23 Vict., c. 123 von 1860 ist eine neue Naval Discipline Act, d. h. ein neuer Seewehrstrafcodex in Kraft.

4) Bowyer 503.

diesem Gebrauche nur wie von einem unzweifelhaften Rechte der Krone. Abgeschafft ist das Matrosenpressen zwar nicht worden, aber factisch ist es seit 5 u. 6 Will. IV. c. 24 durch freiwillige Anwerbung ersetzt

Käuflichkeit der Stellen findet bei der Flotte nicht statt. In der Regel entscheidet Anciennität. Folgende Rangfolge ist in der Flotte herrschend: Admiral, Vice Admiral, Contre Admiral, Capitain, Commodore, Lieutenant.

1860 wurden 85500 Matrosen, Seesoldaten und Küstenwächter vom Parlamente votirt.

Viertes Buch.

Die Staatskirche.

1. Capitel.

Die politische Stellung der Staatskirche und ihrer

Geistlichen.

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Character der englischen Reformation. Praemunire. Innerliche Reformation. Unterstützung Heinrich VIII. durch die Gentry. - Katholisches in der englischen Kirche. 39 Artikel. Vergleich der englischen und katholischen Kirche. Canning und der Papst. hoheit des Königs. Die katholische Kirche nicht anerkannt.

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Ehescheidung.

· Kirchliche Gewalt des Parlamentes. Kirche. Parteien in der Kirche.

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OberTitelbill.

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Unpopularität der Kirche. Exclusivität ihrer Geistlichen.

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Die englische Staatskirche betrachtet sich als Rechtsnachfolgerin der römisch-katholischen Kirche. 1) Sie ist wie die katholische Kirche ausschliesslich und kann, da sie sich selbst als katholische Kirche ansieht, demnach consequenter Weise keine andere Religionsgemeinschaft neben sich als Kirche anerkennen. 2) Die englische Reformation muss man vorzugsweise als eine Losreissung der englischen Kirchenprovinzen von der grossen Mutterkirche in Rom ansehen. Das stolze Nationalgefühl des Engländers, der sich womöglich einen eigenen nationalen Gott, der die Angelegenheiten der anderen Völker so nebenbei betreibt, denkt, konnte es nicht dulden, dass ausser

1) Es heisst in einer Acte von 1838, welche die Canons der EpiscopalKirche in Schottland feststellt: The Episcopal Church in Scotland, as a branch of the Holy Catholic and Apostolic Church of Christ.

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2) Canon 3 von 1603: Whosoever shall hereafter affirm, That the Church of England, by Law established is not a true and Apostolic Church teaching and maintaining the Doctrine of the Apostles: Let him be Excommunicated ipso facto."

halb des Reiches ein fremder Fürst in geistlichen Dingen eine Jurisdiction übte, welche sich noch dazu auf ein fremdes Recht stützte. Gegen die Eingriffe dieser Jurisdiction hatte man sich seit Richard II. durch die Statuten über das Prämunire zu schützen versucht, und es war deshalb nur eine Consequenz der ganzen englischen Geschichte, dass Heinrich VIII. die Appellation nach Rom gänzlich beseitigte, und indem er die geistlichen Gerichte unter den König stellte, diese dadurch säcularisirte. Durch die Uebernahme der höchsten Richtergewalt, durch die Controlle, welche der König über die Gerichtsbarkeit der Bischöfe und Erzbischöfe erlangte, wurde er factisch und rechtlich Oberhaupt der Kirche.

Eine Reformation, die aus innerlichem religiösem Drange wie in Deutschland auf volksthümlichem Boden erwuchs, war die englische Reformation daher keinesweges. In England beginnt diese innerliche Reformation erst mit der Kräftigung puritanischer Elemente unter Elisabeth und unter den Stuarts.

So gewaltsam nun auch Heinrich VIII. die Reformation durchführte, so sind jedoch diejenigen vollkommen im Irrthum, welche dieselbe nur aus der Laune eines Despoten hervorgegangen glauben. Dazu war Heinrich VIII. materielle Macht viel zu gering. Die Habsucht der Gentry, welche sich der reichen Klostergüter bemächtigte, trug wesentlich dazu bei, den König in seinem Beginnen zu unterstützen. Auch die Geistlichen scheinen sehr geringen Widerstand geleistet zu haben. Zudem war der Bruch mit Rom, wie wir gesehen, ein seit Jahrhunderten vorbereiteter.

Dagegen waren alle englischen Könige bemüht, seitdem sie sich von der römischen Kirche emancipirt hatten, die innere Organisation der katholischen Kirche soviel wie möglich als Mittel ihrer Macht aufrecht zu erhalten. Heinrich VIII. verfolgte zwar die Anhänger der Jurisdiction Roms; aber von den Lehren der katholischen Kirche behielt er soviel wie möglich bei. 1) Folgerecht verordnet daher dasselbe Statut (25 H. VIII. c. 19, 20, 21.), welches die Jurisdiction des Papstes abschafft 2) dass alle bestehenden Canons und Ordonancen, welche den Gesetzen und Gewohnheiten des Reiches und der Prärogative des Königs nicht entgegen sind, so lange in Kraft bleiben sollten, bis darüber anders bestimmt worden." So wusste die königliche Gewalt die althistorischen Zustände der Kirche in grossem Umfange zu bewahren. Nirgends ist von den Zuständen des Mittelalters mehr beibehalten worden, und nirgends verband sich doch die geistliche Ge

1) Robertson u. Prescott history of Charles V. I., 427.

2) Lingard History of England VI., 205.

walt mehr mit der weltlichen zu festerer Gemeinschaft, als in England 1). „Ich möchte am Liebsten das Papstthum," sagte Jacob I., >>Weil es so viel Macht über die Gemüther hat, wenn nur nicht der Papst auch Macht über die Könige verlangte." Derselbe König autwortet 1604 den Presbyterianern auf ihre gegen das Episcopat gerichteten Forderungen: Keine Bischöfe kein König."

Die Glaubenslehren der englischen Kirche und der Ritus derselben sind daher, so weit die Gesetzgebung der Königin und des Parlaments sie nicht geändert, mit der Lehre und dem Ritus der katholischen Kirche gleich. Diese Aenderungen sollen angebliche Irrthümer der katholischen Kirche beseitigen. Denn, sagt der 19. Artikel, wie die Kirche zu Jerusalem, Alexandria und Antiochia, so hat auch die Kirche zu Rom sowohl hinsichtlich der Ceremonien wie der Glaubenssatzungen irren können." Damit ist freilich die Unfehlbarkeit der Kirche indirect geleugnet.

Die feststehenden Grundsätze der englischen Kirche sind in den 39 Artikeln, welche 1562 von einer Convocation unter Elisabeth ange nommen wurden, und in den Constitutions und Canons von 1603 (Jacob I.) enthalten. Durch Zustimmung des Parlamentes (13 El. c. 12.) wurden die 39 Artikel Staatsgesetze; Ketzerei demnach ein Verbrechen, um das sich die weltliche Gewalt zu kümmern hatte. Die Act of uniformity verbietet demzufolge alle Aenderungen in Glaubenssachen auf anderem Wege als durch den König im Parlamente. Als Mittel geistlich-weltlicher Strafgewalt erlaubt die Acte of supremacy der Königin Elisabeth, die Durchführung dieser 29 Artikel durch die berüchtigte High-Commission, welche unter dem grossen Siegel aus 12 Bischöfen und 32 Geheimeräthen, Laien und anderen Geistlichen gebildet wurde, zu bewirken.

Der Gegensatz zwischen der englischen und katholischen Kirche besteht seit Eduard VI. vorzugsweise in folgenden Punkten: 2) Die Liturgie der katholischen Kirche ist lateinisch, die der englischen Kirche in der Landessprache. Die Bilderverehrung, die Heiligen- und Jungfrauenverehrung sind in England abgeschafft. Die Unfehlbarkeit der englischen Kirche kann ebenfalls auf Grund der 39 Artikel nicht mit Erfolg vertheidigt werden. Die Ohrenbeichte ist nicht abgeschafft, sondern nur ausser Uebung gekommen. In Beziehung auf die Transsubstantiation leugnet die englische Kirche die persönliche Gegenwart Christi beim Abendmahl. Das Coelibat ist in England nur für die theologischen Pfründer der Colleges (fellows) beibehalten. Dieselben

1) Rancke englische Geschichte, Vorrede pag. V.

2) s Chatams Urtheil über die Hochkirche bei Mahon V. 317.

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