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theil 1) Die schottischen Magnaten ernannten fast allein die schottischen Deputirten und verkauften sich dann mit ihren Schützlingen dem Ministerium. 2) In Irland wurden zwei Drittheile der hundert Mitglieder durch 50 bis 60 einflussreiche Patrone ernannt. 3)

Der durch und durch aristocratische Character des Unterhauses im 18. Jahrhundert macht die andauernde Gleichheit in der Physoignomie dieser Versammlung erklärlich. Schon im Jahre 1627 predigte ein Sibthorp, Abgeordneter für Lincoln, den passiven Gehorsam, und diese starrconservative Familie finden wir noch heute in allen Parlamenten als Vertreter des gleichen Wahlkreises. Im Parlamente von 1714 finden wir:

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deren Nachkommen in den heutigen Parlamenten meistens noch, gleichsam als erbliche Vertreter sitzen, und wie die Sibthorps die Reformbill überdauert haben. 4)

Diese Versammlung von Oligarchen konnte nur durch zwei Mittel in Fluss gebracht werden: Durch Bestechung und durch das Streben der Mitglieder, sich populär zu machen. Es entwickelte sich im Unterhause ein so starker Corpsgeist, dass er einigermassen ein Gegengewicht gegen die aristocratische Oberhoheit erzeugte. Später trat die Controlle der Oeffentlichkeit hinzu, und mancher aristocratische Vertreter versuchte durch Einflüsse ausserhalb des Hauses seine Macht im Hause zu stärken. Aber das Haus war so wenig eine Vertretung des Volkes, dass Georg II. mit Recht antworten konnte, als

1) May Const. Hist. I. 297. 2) Ebend. I. 296. 4) Mahon I., 45.

3) Ebend. I. 299.

ihm Pitt mittheilte, das Haus der Gemeinen wünsche, dass gegen Admiral Byng Gnade geübt werde: „Mein Herr, Sie haben mich gelehrt, nach der Volksmeinung anderswo zu suchen, als im Hause der Gemeinen." Byng wurde denn auch einer, von schlechten Ministern wie Newcastle, zum Schutze für die eigene Straflosigkeit geschaffenen öffentlichen Meinung geopfert.

Nur circa 130 bis 140 englische Mitglieder wurden vor der Union mit Irland wirklich gewählt. Da diese Deputirten das Gleichgewicht zwischen den beiden geschlossenen aristocratischen Lägern aufrecht erhielten, so war ein eifriger Kampf in den betreffenden Wahlorten. Hier musste die Bestechung, wollte eine Partei einer Vertretung sicher sein, schon unten bei den Wählern beginnen. Der erste bekannte Bestechungsfall ist aus der Zeit der Elisabeth. 1571 besticht ein gewisser Thomas Long zum Zwecke seiner Wahl den Flecken Westbourg mit 4 £. Der Mayor und die Aldermen müssen jedoch das Geld wieder herauszahlen. Long selbst verlor seinen Sitz, der Flecken sein Wahlrecht. Im 18. Jahrhundert wird die Wahlbestechung in allen nicht von der Aristocratie abhängigen Orten, wo sie überflüssig war, Regel. So herrschte bei den Wahlen von 1754 sehr grosse Bestechung, und nur bei 42 Wahlen fand ein wirklicher Wahlkampf statt. Noch mehr wuchs die Bestechung bei den Wahlen von 1761. Foote lässt damals in einer Comödie einen Wähler sagen: »Als ich zuerst Wähler wurde, konnte ich nur 30 Guineen für ein Paar Reiterstiefel bekommen, während mein Nachbar gerade über dem Weg das Glück hatte, schon eine £ 50-Note für ein Paar waschlederne Hosen zu erhalten.“

Im Jahre 1790 wurde bei einer Wahl ein Strauch Stachelbeeren für 800 £ verkauft. So ingeniös umging man die Strafgesetze wegen der Bestechung.

1768 boten Mayor und Aldermen von Oxford den früheren Abgeordneten unter der Bedingung die Wahl an, dass sie die Bezahlung der Schulden der Corporation übernahmen. Darauf gingen sie auch ein und die Wahl erfolgte. Das Unterhaus schickte dafür die Wählerschaft auf 5 Tage nach Newgate. Umgekehrt verwandte 1826 die Corporation von Northhampton einen Theil des Stadtvermögens dazu, um einen ministeriellen Candidaten durchzusetzen. 1) Auch andere Mittel als Bestechung wurden geltend gemacht. 1784 treten 2 Katholiken aus grosser Familie zur Hochkirche über, um gewählt zu werden.

1) May Const. Hist. I., 343.

Der Poll, d. h. die Abstimmung der Wahlberechtigten, dauerte bei bestrittenen Wahlen 40 Tage lang. In dieser Zeit waren alle Wirthshäuser für die Wähler offen, welche auf Kosten der Candidaten tractirt wurden. 1) Dadurch stiegen die Kosten einer Wahl bis auf eine enorme Höhe. 1784 kostete Fox die Wahl in Westminster 18,000 £. 2) Eine Wahl in der Grafschaft York kostete aber einmal sogar 150,000 £. 3) Der Earl of Spencer gab 1768 für eine Wahl in Northhampton 70,000 £ aus. Zugleich stiegen die Preise der Rotten boroughs zu einer enormen Höhe. 1767 schreibt Lord Chesterfield an seinen Sohn, dass faule Wahlflecken für 3-5000 £ zu haben wären. Sie steigen aber bald auf 9000 £. Der Flecken Gatton holte vor der Wahl von 1774 bereits 70,000 £. 4) 1830 soll Lord Monson für denselben Flecken, für den 2 Abgeordnete gesandt wurden, aber 180,000 £ gezahlt haben. 5) Da der Flecken 2 Jahre später durch die Reformbill sein Wahlrecht verlor, so war das gewiss eine sehr unglückliche Capitalsanlage. Sehr arg musste es bei solchen Zuständen zugehen, wenn Wahlflecken das Wahlrecht wegen allzu grosser Bestechung entzogen wurde. Dies geschah jedoch mit dem Flecken Shoreham, der einem reichen indischen Nabob gehörte. Lord Chatam sagte, als er die betreffende Bill sah: „Ich bin froh, dass endlich der Flecken Shoreham von Bengalen nach seiner alten Stelle in Sussex zurückgebracht wird." 1782 wurde ebenfalls dem Wahlflecken eines Nabob, Cricklade, das Wahlrecht entzogen. 6)

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Die für die öffentliche Moral unschädlichsten Mittel, um gewählt zu werden, waren die in allen Ländern gewöhnlichen Wahlkünste, deren Ausübung aber in England noch heute sehr mühselig ist. Jeder Wähler kleinerer Orte erwartet einen Besuch von dem Candidaten, dem an seiner Stimme etwas liegt. In drei und einer halben Stunde," erzählt Lord Jeffreys von seiner Candidatur im Jahre 1831, ⟫klopfte ich im Flecken Malton an 635 Thüren und schüttelte 494 Leuten die Hand." 7) Diese Wahlbesuche gelten beiden Parteien und sind blosse Formalitäten. Nichts ist so gemein," sagt ein alter Hypochonder im Humphrey Klinker, 8) als ein Candidat. Diese Familiarität hat den Pöbel so impertinent gemacht. Sie sind alle ein käufliches und corrumpirtes Pack." (!) Das ist freilich ebenso chargirt, wie Hogarth's Wahlbilder, aber auch wie jede gute Charge

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und jede gute Carricatur nicht unwahr. Die englischen Wahlen des vorigen Jahrhunderts waren jedenfalls Scenen der grössten Rohheit und Ausgelassenheit des Pöbels. Noch heute ist eine bestrittene Wahl, die nur einen Tag dauert, oft eine Schmach für ein civilisirtes Volk." 1)

Der Hofeinfluss machte sich im 18. Jahrhundert nur als Bestechung, als Entziehung der Kundschaft, als Entlassung von Beamten, wenn nämlich Hof und Cabinet einig waren, geltend. Unter den Tudors und Stuarts war dagegen die Krone offen mit der ganzen Wucht ihrer Macht bei den Wahlen aufgetreten. So befiehlt Eduard VI. den Sheriffs, auf die Wahl von Leuten zu sehen, die der Geheimerath präsentiren würde. Maria weist 1554 die Sheriffs an, gute Katholiken wählen zu lassen. Die Einmischung mit Waffengewalt und durch persönlichen Einfluss hatte schon 3 Eduard I., c. 5 verboten: „Et pur ceo que elections doivent estre frankes, cy defend le roy sur la greeve forfeiture, que nul haute home, ne auter per poyar (pouvoir) des armes, ne par malice ou menaces, ne disturbe de faire frank elections."

Indem auch die Bill of rights bestimmte, dass die Parlamentswahlen frei sein sollen, bestätigte sie auf's Neue das alte Recht.

Weitere Sicherung der Wahlfreiheit gegen Eingriffe der Krone gewährte 8 Geo II., c. 30. Danach haben alle Soldaten sich am Tag von der Wahl 2 Meilen vom Wahlorte zu entfernen, und dürfen nur einen Tag nach dem Poll zurückkommen. Nach neuerem Gesetze und Gebrauche werden die Truppen bloss in ihren Casernen consignirt und brauchen nicht mehr auszumarschiren. Der Lord Warden der Cinque Ports darf jetzt keine Candidaten mehr empfehlen. Mischt sich ein Steuerbeamte in die Wahl, so verwirkt er 100£ und wird unfähig, irgend ein Amt zu verwalten. Eine Resolution des Unterhauses von 1779 erklärt die Einmischung von Ministern in die Wahlen als sehr verbrecherisch (highly criminal). Doch findet solche Einmischung der Minister indirect, d. h. Seitens ihrer Parteigenossen ganz offen statt. Eine andere Resolution des Unterhauses erklärt die Einmischung eines Lordlieutenants oder eines Parlaments-Lords für einen groben Privilegienbruch.

Die Act of Settlement schliesst alle diejenigen Beamten vom Parlamente aus, welche eine Pension direct von der Krone erhalten haben. 2) Wer ein Amt von der Regierung annimmt, muss nach derselben Acte seinen Platz im Unterhause aufgeben, kann aber wieder

1) May Const. Hist. I., 291.

2) Mahon I., 11.

gewählt werden. Ein Offizier in Heer und Flotte, der eine höhere Stelle erhält, kann im Parlamente seine Stelle behalten. Lieferanten und Steuerbeamte jeder Art, die ein seit 1705 geschaffenes Amt inne haben, sind nicht wählbar. Sheriffs, Mayors oder Bailliffs können in ihrem Amtsbezirke nicht gewählt werden, desgleichen Wahlcommissarien nicht (returning officers). Auch die Richter in Westminster,

der Vicekanzler und der Clerus sind bereits im vorigen Jahrhundert absolut vom passiven Wahlrechte ausgeschlossen worden. Die Gesetze über Ausschliessung abhängiger Beamten sind fortdauernd verschärft worden. Im ersten Parlamente Georg I. sassen noch 271, im ersten Parlamente Georg II. noch 257, im ersten Parlamente Georg IV. jedoch nur noch 109 solcher Vertreter. 1)

B. Das Wahlsystem seit der Reformbill

Cromwell's Reform. Chatam und Junius über das Wahlsystem. Frühere Reformversuche. Reformbill von 1832. Rotten boroughs.

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System der Vertretung. Freemen und Liverymen.

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Wahlqualification.

Neues irisches Wahlgesetz.

Categorien nicht wählbar.

die Reformbill.

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Kein Passiv-Census.

Neues

Vertretung der

10 Census. Universitäten.

Beamte gewisser

Vertretene grosse

Verletzung von Rechten der Corporationen durch

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Städte. Vertretene kleine Ortschaften. Städtische Vertretung. schaftsvertretung. Missverhältniss zwischen der Vertretung und der Bedeutung grosser Städte. Statistik von 1851. Willkür des Systems.

Ein so mangelhaftes Wahlsystem konnte nicht verfehlen, schon früh die Kritik herauszufordern. Schon unter Elisabeth sprach man von verfallenen Wahlflecken. Cromwell entzog denselben das Wahlrecht und verlieh es den grösseren Städten, die es noch nicht besassen. Die Restauration stellte jedoch die alten Zustände wieder her, und damit erneuerten sich die Angriffe auf dieselben.

Wie weit diese Zustände von dem Grundsatze Chatam's, „dass Repräsentation und Besteuerung zusammenhängen müssten," entfernt waren, haben wir gesehen. Dennoch warnt auch Chatam vor durchgreifenden Aenderungen:

»Nach der Theorie unserer Verfassung," sagt er, sollte eine beständige Verbindung zwischen Repräsentirten und Repräsentanten

1) Hansard III, S., Vol. II., 1118,

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